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22.7865 · Fragestunde. Frage · 2022-11-29

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Minderjährigen, die in den Bundesasylzentren untergebracht sind, haben nach Artikel 17 Absatz 3 des Asylgesetzes Anrecht auf Unterstützung durch eine Vertrauensperson. Diese Person muss sicherstellen, dass die Interessen dieser Kinder und Jugendlichen geschützt werden.

- Die Möglichkeiten zur Unterbringung sind zurzeit ausgelastet - kann der Bundesrat deshalb bestätigen, dass er alles in Bewegung setzt, um den Schutz dieser Kinder zu gewährleisten?

- Und kann er erläutern, auf welche Weise er dies tut?

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