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22.7898 · Fragestunde. Frage · 2022-11-30

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Kollektive "Droit de rester" haben zahlreiche Hinweise zu Personen gesammelt, die gestützt auf das Dublin-Abkommen einen negativen Asylentscheid erhalten haben. Die meisten von ihnen haben dagegen Beschwerde erhoben, worauf sie erneut einen negativen Entscheid erhalten haben. Nun konnten sich aber viele dieser Personen nicht gründlich medizinisch untersuchen lassen zur Dokumentation ihres Gesundheitszustands vor der Asylanhörung.

Wie begründet das SEM diese Praxis?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)