22.7916 · Fragestunde. Frage · 2022-11-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das BAFU erwähnt in seiner Vorstudie einen Vorschlag dazu, wie mit allen übrigen Subventionen umgegangen werden bzw. wie eine inhärente Prüfung auf biodiversitätsschädigende Wirkung in regelmässige Prozesse integriert werden soll.
- Wird dieser Vorschlag ausgearbeitet?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
- Von welchen regelmässigen Prozessen und inhärenten Prüfungen schreibt der Bundesrat?
- Was will er dazu genau erarbeiten und bis wann will er vorlegen, was er dazu erarbeitet hat?
Stellungnahme des Bundesrates
Bestehenden Subventionen werden alle sechs Jahre einer Subventionsüberprüfung unterzogen. Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat den entsprechenden Fragebogen 2022 mit Leitfragen zu gegensätzlichen öffentlichen Interessen sowie Marktverzerrungen und negativen Externalitäten ergänzt. Dies schliesst auch Biodiversitätswirkungen ein. Der Vorschlag ist somit umgesetzt. Bereits heute unterzieht der Bundesrat Reformen der Sektoralpolitiken (z. B. Agrar-, Energie-, und Verkehrspolitik) jeweils einer ganzheitlichen Regulierungsfolgenabschätzung. Diese schliesst auch potenzielle Biodiversitätsauswirkungen ein. Schliesslich wird die Bundesverwaltung dem Bundesrat Ende 2024 eine Gesamtevaluation der Fortschritte bezüglich Biodiversitätsauswirkungen von Bundessubventionen vorlegen. Über weitere Vertiefungen wird auf Basis dieser Gesamtevaluation zu entscheiden sein.