22.7929 · Fragestunde. Frage · 2022-11-30
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Kürzlich wurde ein Beschwerdeverfahren der EFK gegen den Bundesrat abgeschlossen. Beanstandet wurde das ausbleibende Gerichtsverfahren in Sachen Pauschalbesteuerung F. Paulsen (Kanton VD). Der Bundesrat wies die Beschwerde ab. Dabei stützte er sich massgeblich auf Argumente zweier Steuerrechtsexperten, bei denen aufgrund ihrer Mandate der Eindruck von Interessenskonflikten aufkommen muss.
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass er sich auf Ratgeber ohne Interessenskonflikte abstützt?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Entscheid des Bundesrats vom 30. September 2022 (publiziert unter www.bj.ad- min.ch/bj/de/home/publiservice/publikationen/beschwerdeentscheide) betraf die Frage, ob die Eidgenössische Steuerverwaltung in Sachen Pauschalbesteuerung eine Behördenbeschwerde hätte ergreifen müssen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hatte dies verlangt, damit die Gerichte prüfen können, ob die Steuerbehörden das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Art. 14 Abs. 1 DBG) im Einzelfall korrekt anwenden. Der Bundesrat lehnte die Beschwerde der Finanzkontrolle ab. Dabei ging es primär darum, wann die zuständige Behörde eine Beschwerde ergreifen kann, soll und muss. Nicht entscheidrelevant war hingegen die Frage, wie die Verwaltungsratstätigkeit bei Salärverzicht steuerrechtlich einzustufen ist. Zu dieser strittigen Rechtsfrage musste der Bundesrat in seinem Entscheid keine Stellung beziehen. Der Bundesrat und die instruierende Behörde haben sich - wie üblich - auf die einschlägige Rechtsprechung und die Auffassungen in der Rechtslehre gestützt. Verwaltungsexterne Expertinnen und Experten zogen sie dabei nicht bei.