22.7937 · Fragestunde. Frage · 2022-11-30
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
1934 hat der Bundesrat mit dem Kaiserreich Persien ein Abkommen abgeschlossen, aufgrund dessen für Iranerinnen und Iraner das Familienrecht des Herkunftslandes gilt. Seit dem Mullah-Regime gilt im Iran das Schariarecht, das nicht ansatzweise in unsere Rechtsordnung passt.
Gibt es weitere solche Verträge und besteht die Gefahr, dass Schariarecht zur Anwendung kommen könnte?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Anwendbarkeit iranischen Rechts in der Schweiz gestützt auf das Abkommen steht unter dem Vorbehalt des ordre public. Das heisst, dass das fremde Recht nicht angewendet wird, wenn es das einheimische Rechtsgefühl in unerträglicher Weise verletzt und wenn es grundlegende schweizerische Vorschriften missachtet. Deshalb beschränken schweizerische Gerichte in solchen Fällen die Anwendung iranischen Rechts in der Schweiz. Das Niederlassungsabkommen mit dem heutigen Iran hat einen breiten Anwendungsbereich. Sollte man die Kündigung solch eines Vertrages in Erwägung ziehen, müsste detailliert abgeklärt werden, zu welchen Konsequenzen dies führen würde. Die Schweiz hat keine vergleichbaren Abkommen mit anderen Staaten abgeschlossen.