22.7968 · Fragestunde. Frage · 2022-12-06
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Laut dem deutschen Verteidigungsministerium erfüllt der F-35A derzeit "nicht alle Anforderungen an die Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln und werde diese voraussichtlich auch absehbar nicht erfüllen". Damit bestehe "das Risiko, dass ... für einen Betrieb im deutschen, europäischen und internationalen Luftraum nach Instrumentenflugregeln mit Einschränkungen im Flugbetrieb gerechnet werden muss".
Besteht dieses Risiko für den zivilen Flugbetrieb auch in der Schweiz?