22.7971 · Fragestunde. Frage · 2022-12-06
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
- Wann ist die Revision der IVSE-Richtlinien von 2006 und der PAVO von 1977 geplant und wie verbindlich sind diese Richtlinien für die "kantonalen Richtlinien für die Bewilligung und Aufsicht von Institutionen der stationären Kinder- und Jugendbetreuung"?
- Wie wird vom Bund die Einhaltung der Richtlinien und Verordnungen durch die Kantone sichergestellt?
Stellungnahme des Bundesrates
Bei den IVSE-Richtlinien handelt es sich um eine interkantonale Vereinbarung, welche die Finanzierungsmodalitäten regelt, wenn Personen in sozialen Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons untergebracht sind. Dafür ist nicht der Bund, sondern die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zuständig. Zusätzlich ist das Fürstentum Liechtenstein beteiligt. Die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) gilt seit 1977 und wurde 2017 letztmals revidiert. Eine erneute Revision ist derzeit nicht geplant. Bei der PAVO handelt es sich um eine Rahmenverordnung mit Mindeststandards. Sie ist für die Kantone verbindlich. Der Bund hat hier keine Aufsichtsfunktion. Für allfällige Streitigkeiten über die Anwendung und Umsetzung sind die jeweiligen Gerichte und in letzter Instanz das Bundesgericht zuständig.