Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich. Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein
23.070 · Geschäft des Bundesrates · 2023-10-25
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.10.2023
Bundesrat heisst Botschaft zum Abkommen mit Liechtenstein über Sperren bei Geldspielen gut
Die Schweiz und Liechtenstein wollen den Schutz von Spielerinnen und Spielern vor exzessivem Geldspiel stärken. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2023 die Botschaft zum Abkommen zwischen den beiden Ländern über den Austausch von Daten betreffend Spielsperren im Geldspielbereich gutgeheissen.
Die geografische Nähe der Schweiz und Liechtensteins erlaubt es Personen, die in einem der beiden Länder gesperrt sind, in Casinos auf der anderen Seite der Grenze weiterzuspielen. Die gegenseitige Anerkennung von Spielsperren erachten die Schweiz und Liechtenstein als geeignetes Mittel, um dies zu verhindern und um einen effizienten Spielerschutz zu gewährleisten.
Die beiden Länder haben sich deshalb am 14. Juni 2022 auf ein entsprechendes Abkommen geeinigt. Dieses sieht vor, dass Veranstalter von Geldspielen beider Länder künftig die für die Anwendung der Sperre notwendigen Daten der gesperrten Personen austauschen und Spielsperren gegenseitig anerkennen müssen.
Der Bundesrat hat das Abkommen am 30. September 2022 genehmigt und am 20. Oktober 2022 unterzeichnet. Im Rahmen der Vernehmlassung wurde es von allen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst.
Verhandlungen
Debatte im Nationalrat, 06.03.2024
Beschluss gemäss Entwurf
Debatte im Ständerat, 29.05.2024
Zustimmung