23.1000 · Anfrage · 2023-02-27
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz führte die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) 2012 vor 10 Jahren ein, u.a. war dies mit der Gesetzesrevision (u.a. Art. 49 KVG) verbunden. Deutschland plant die Finanzierung zu überdenken. Die Fallpauschalen sollten unter den Spitälern unter anderem für mehr Wettbewerb sorgen. Derzeit herrschen in der Grundversorgung - je nach Region - massive Engpässe (u.a. Notfall). Für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung sind die Kantone verantwortlich, das KVG gibt jedoch klare Rahmenbedingungen vor. Es stellt sich deshalb auch für die Schweiz die Frage ob ein Fallpauschalensystem der Qualität und auch der Versorgungssicherheit dient. Unter den Engpässen leiden Patient:innen, aber auch die Fachkräfte.
1. Verfolgt der Bundesrat die Gesetzesrevision in Deutschland? Welche Schlüsse zieht er daraus für das Schweizer Gesundheitswesen?
2. Sieht der Bundesrat für die Schweiz ebenfalls Handlungsbedarf (u.a. aus den Erkenntnissen der Bewältigung der Corona-Pandemie) das Fallpauschalensystem in der Grundversorgung zu überdenken? Falls nicht, wie gedenkt er künftig die Grundversorgung mit diesem System sicher zu stellen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Zurzeit wird in Deutschland ein Vorschlag zur neuen Vergütungs- und Planungsstruktur erarbeitet, welcher mit den Bundesländern zu einem Gesetzesentwurf weiterentwickelt werden soll. Das fachlich zuständige Bundesamt für Gesundheit verfolgt die Vorschläge und Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in Deutschland. Aus Sicht des Bundesrates müssen diese Arbeiten abgewartet werden, bevor die Bedeutung der Revision für das Schweizer Gesundheitswesen analysiert werden kann.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass das deutsche System der Abrechnung über Fallpauschalen dem Schweizer System zwar ähnlich ist, sich die Systeme jedoch in einigen Punkten wie beispielsweise im Bereich der Investitionskostenfinanzierung voneinander unterscheiden. Zudem werden einige Elemente des deutschen Reformvorhabens (wie die vermehrte Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen und eine auf einer Leistungsgruppensystematik beruhende Spitalplanung) in der Schweiz bereits umgesetzt. Auch die Massnahmen zur Entlastung der Notfallversorgung gehen in der Schweiz in eine ähnliche Richtung. So hat der Bundesrat im September 2022 das Kostendämpfungspaket 2 verabschiedet, welches unter anderem "Netzwerke zur koordinierten Versorgung" als neue Leistungserbringer vorsieht.
2. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, das System der Fallpauschalen zu überdenken, da er die stationären Tarifstrukturen insgesamt als sachgerecht erachtet. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie zeigen, dass innerhalb des Systems der Fallpauschalen schnell auf ausserordentliche Ereignisse reagiert werden kann. So liessen sich die Corona-Fälle mit geringem Aufwand sachgerecht abbilden.
Zudem liegt die Kompetenz zur Planung und Sicherstellung der Gesundheitsversorgung verfassungsgemäss bei den Kantonen. Der Handlungsspielraum des Bundes ist dadurch begrenzt. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) verpflichtet die Kantone, eine Planung für eine bedarfsgerechte Versorgung im Bereich der Spitäler und Pflegeheime zu erlassen. Hierbei soll eine Koordination und eine Absprache der Kantone erfolgen, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Seit dem 1. Januar 2022 sind die Kantone zudem für die Zulassung der im ambulanten Bereich zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zuständigen Leistungserbringer verantwortlich. Sie haben damit eine Steuerungsfunktion inne, um Unter-, Über- oder Fehlversorgung entgegenzuwirken.
Antwort des Bundesrates.