23.1016 · Anfrage · 2023-03-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In der BFI-Botschaft 2021-2024 wird informiert, dass aus Gründen der Systemkohärenz diverse Forschungsinstitutionen künftig nicht mehr gemäss Artikel 15 FIFG mitfinanziert werden sollen. Formelle Gründe sind also dafür ausschlaggebend. Betrachtet man aber die Bedeutung des Swiss TPH, von swisspeace und des IOB für den Forschungsstandort Schweiz, muss anerkannt werden, dass diese Institutionen auch im internationalen Vergleich hervorragende Leistungen aufweisen können.
Eine Verweigerung, Bundesgelder an diese Institutionen auszurichten, kann nicht nachvollzogen werden. Beim IOB handelt es sich um ein Public-Private-Partnership-Projekt vom Kanton Basel-Stadt und Novartis. Solche Zusammenarbeitsmodelle Im Bereich der Grundlagenforschung und angewandter Forschung müssten - auch mit Blick auf die Erfahrungen zur Heilmittelherstellung in der Pandemie - auch vom Bund gefördert werden.
Wenn der Bund tatsächlich mithelfen will, dem Forschungsstandort Schweiz weltweit eine Spitzenposition zu erhalten oder zu ermöglichen, kommt er nicht darum herum, diese drei wichtigen Forschungsinstitutionen auch über das Jahr 2028 hinaus ausreichend mitzufinanzieren - auf welchem Wege auch immer.
Es ist auch möglich, eine Aufschlüsselung der Finanzströme nach HFKG- und FIFG-Geldern vorzunehmen, um eine neue Basis für eine Bundesfinanzierung zu erhalten.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Sollen die Finanzbeiträge des Bundes für das Swiss TPH und swisspeace - wie in der BFI-Botschaft 2021-2024 angekündigt -tatsächlich spätestens 2028 auslaufen?
2. Besteht seitens des Bundes Bereitschaft, die beiden wichtigen Institutionen Swiss TPH und swisspeace weiter mitzufinanzieren; weiterhin gem. Artikel 15 FIFG oder auf anderem Wege?
3. Besteht seitens des Bundes Bereitschaft, das Institute of Molecular and Clinical Ophthalmology Basel IOB gem. Artikel 15 FIFG neu mitzufinanzieren oder auf anderem Wege finanziell zu unterstützen?
4. Besteht gegebenenfalls Bereitschaft des Bundes, diese drei Institutionen weiter bzw. neu mitzufinanzieren, wenn eine Aufschlüsselung der Finanzströme nach HFKG- und FIFG-Geldern in Zusammenarbeit zwischen SBFI, den Hochschulen und den drei Institutionen erfolgt?
Stellungnahme des Bundesrates
In seiner Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für die Periode 2021-2024 (BFI-Botschaft 2021-2024) hat der Bundesrat seine Prioritäten für die Unterstützung der Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung nach Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG, SR 420.1) dargelegt. Den Forschungsinstitutionen der Kategorie b (Art. 15 Abs. 3 Bst. b), zu denen Swiss TPH und swisspeace gehören, wurde dabei im Rahmen der erwähnten Botschaft eine nachgeordnete Priorität zugewiesen. Die Unterstützung von Forschungsinstitutionen (Kategorie b) wurde aufgrund von Entwicklungen im Schweizer Hochschul- und Forschungsraum und anlässlich zweier Postulate einer generellen Überprüfung unterzogen (gleichlautende Postulate WBK-S 20.3462 und WBK-N 20.3927 "Keine Streichung von Bundesbeiträgen an nationale Forschungseinrichtungen"). Diese Postulate verlangen, dass der Bundesrat darlegt, über welche Kanäle und basierend auf welcher Gesetzesgrundlage er ab 2025 die bisher über Artikel 15 FIFG gesprochenen Bundesbeiträge an nationale Forschungseinrichtungen leisten wird. Die Ergebnisse dieser Abklärungen werden Ende 2023 vorliegen und betreffen insbesondere die klaren Abgrenzungen zwischen der Bundesunterstützung nach dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) und nach dem Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG).
Zu Fragen 1 und 2: Swiss TPH und swisspeace können im Rahmen des gesetzlich definierten Gesuchverfahrens bis zum 30. Juni 2023 für die nächste BFI-Periode ein Gesuch zur Unterstützung nach Artikel 15 FIFG stellen. Die Institutionen müssen die vollständige Abgeltung für Leistungen zuhanden der Hochschulen nachweisen. Die Unterstützungsentscheidungen werden durch das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Ende 2024 getroffen - dies unter Berücksichtigung der Prioritäten, der Evaluation des Schweizerischen Wissenschaftsrates (SWR) sowie auf der Basis des Zahlungsrahmens, der durch das Parlament für die Förderperiode 2025-2028 zur Unterstützung des Bundes für Institutionen nach Artikel 15 FIFG beschlossen wird.
Über ein Auslaufen der Förderung ab 2028 kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage gemacht werden. Die Förderung in der BFI-Periode 2029-2032 wird im Rahmen des regulären Gesuchprozesses entschieden. Die Rahmenbedingungen für eine Gesucheingabe in der Periode 2029-2032 werden dabei anhand der Ergebnisse der Abklärungen zu den beiden genannten Postulaten präzisiert.
Zu Frage 3: Dem Institute of Molecular and Clinical Ophthalmology (IOB Basel) steht nach erfolgten Vorabklärungen die Möglichkeit offen, bis zum 30. Juni 2023 ein Gesuch für die Förderung nach Artikel 15 FIFG einzureichen. Ausserhalb dieser Möglichkeit stehen die Förderinstrumente der Förderorgane des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) sowie der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) zur Verfügung.
Zu Frage 4: Die Klärung der Finanzflüsse und der Abgeltung von Leistungen durch die Hochschulen an die Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung stellen eine Grundvoraussetzung dar. Die oben erwähnten Kriterien (Priorisierung der BFI-Botschaft und verfügbare Mittel) werden auch für die Finanzierungsentscheide Ende 2024 ausschlaggebend sein.
Antwort des Bundesrates.