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23.1044 · Anfrage · 2023-09-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist die Post nach wie vor ein Dienstleistungsbetrieb, der wichtige Aufgaben im Service Public wahrnehmen soll?

  2. Wie steht der Bundesrat zum etappenweise vorgenommen Leistungsabbau der Post mit Filialschliessungen und kundenunfreundlichen Leerungszeiten der Briefkästen bei gleichzeitiger Erhöhung des Portos?

  3. Wie stellt sich der Bundesrat zu den von Post-Konzernleiter Cirillo aktuell geäusserten weiteren Abbauplänen inkl. späterer Zustellung von Tageszeitungen und weiteren Filialschliessungen?

  4. Soll das Monopol der Post im Hinblick auf erfolgte und künftige Leistungsverschlechterungen auch in Zukunft Bestand haben?

Der Konzernleiter der Post, Roberto Cirillo hat sich einer Zeitung gegenüber dahingehend geäussert, dass gewisse bisherige Postdienstleistungen in Zukunft nicht mehr wie heute angeboten werden können. Er erwähnte, die Postzustellung bis spätestens 12.30 Uhr erachte er künftig nicht mehr als notwendig, auch nicht für Tageszeitungen. Viele Leute seien über Mittag nicht mehr zu Hause, deshalb mache es keinen Unterschied, wann die Post Briefe und Zeitungen bringe. Auch das heutige Filialnetz stellte er in Frage, es seien auch andere Formen wie Automaten denkbar. Weiter stellte er Stellenstreichungen und höhere Portokosten ab 2024 in Aussicht.

Die Bevölkerung wünscht eine zuverlässige Post, welche auch die Kundenbedürfnisse berücksichtig und auf die gesamte Kundschaft – auch ältere Menschen – Rücksicht nimmt. Äusserungen wie die des Konzernchefs der Post schaden dem Ruf als zuverlässigem und wichtigem Dienstleistungserbringer und dürften auch die Mitarbeitenden verunsichern.

Der Bund als Eigentümer darf sich nicht vollständig zurückhalten und muss auch dem operativ Verantwortlichen gegenüber korrigierend eingreifen, wenn solche drastischen weiteren Abbaupläne angedroht werden.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Ja. Die Schweizerische Post ist gesetzlich verpflichtet, die im Postgesetz (PG; SR 783.0) und in der Postverordnung (VPG; SR 783.01) festgelegte Grundversorgung zu erbringen. Das PG legt fest, welche Dienstleistungen bzw. in welchem Umfang die Post diese sicherstellen muss. Die Ausgestaltung der Unternehmensstrategie und die operative Geschäftsführung liegen in der Verantwortung der Post. Selbstverständlich muss sie dabei sowohl die geltenden Vorgaben der Postgesetzgebung einhalten als auch im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates handeln. Die Aufsichtsbehörden (PostCom, BAKOM) haben in den letzten Jahren jeweils bestätigt, dass die Post die gesetzlichen Grundversorgungsvorgaben gut erfüllt hat. Ebenso hat der Bundesrat jeweils bestätigt, dass die Post die strategischen Ziele insgesamt erreicht hat.2. Die Post muss die Grundversorgung eigenwirtschafltich erbringen. Das PG sieht vor, dass die Post die Preise nach wirtschaftlichen Grundsätzen festlegen muss. Im Logistikbereich ist die Post mit grossen Herausforderungen konfrontiert. Der anhaltende Mengenrückgang verbunden mit immer mehr zu bedienenden Haushalten erhöht die Durchschnittskosten der Briefzustellung in relevantem Ausmass. Mit der Strategie «Post von Morgen» hat die Post auf diese Entwicklungen reagiert. Dazu gehören neben Transformationsvorhaben (Netzstabilisierung und -öffnung) und Effizienzmassnahmen (Zusammenlegung von Brief- und Paketgeschäft) auch Preisanpassungen.3. und 4. Das Kerngeschäft der Post ist getrieben durch die Digitalisierung zunehmend Veränderungen ausgesetzt. Bis ins Jahr 2030 wird das heutige Grundversorgungsangebot den veränderten Bedürfnissen nicht mehr entsprechen und eine Anpassung des gesetzlichen Auftrags notwendig werden. Bleiben diese aus, verschlechtert sich die Finanzierung weiter und schon in wenigen Jahren wäre die Post nicht mehr in der Lage, die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das UVEK am 22. Juni 2022 beauftragt, Anpassungen der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten zu prüfen sowie den Bedarf für einen digitalen Service Public abzuklären. Ein Bericht mit den Ergebnissen und Vorschlägen zum weiteren Vorgehen soll dem Bundesrat in den kommenden Monaten unterbreitet werden. Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat als verfrüht, sich zu einzelnen Massnahmen zu äussern.