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23.1049 · Anfrage · 2023-09-28

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Im Schlussbericht über die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (BBl 2023 1453) geht der Bundesrat davon aus, dass die Armee langfristig nicht in der Lage sein wird, den Effektivbestand von 140 000 Angehörigen der Armee zu halten, wenn die Rekrutierungs- und Abgangswerte gleich bleiben. Zwei Wochen später, am 15. Juni 2023, erklärte der Bundesrat in der Nationalratsdebatte zur Kenntnisnahme des Berichts über die Alimentierung von Armee und Zivilschutz, Teil 1 (21.052) und Teil 2 (22.026). "Die Analyse der Bestände zeigt, [...] dass [...] die vorzeitigen Abgänge zu hoch sind. Wir müssen die Abgänge dauerhaft auf einem tieferen Niveau stabilisieren, sonst wird der Effektivbestand Ende der Zwanzigerjahre unterschritten."


Entscheidend für die Alimentierung ist nicht die Anzahl der (vorzeitigen) Abgänge, sondern die Bilanz der Zu- und Abgänge. Während der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) zwischen 2018 und 2022 war diese Bilanz immer positiv, der Bestand stieg im Durchschnitt um 4123 Personen pro Jahr. Wenn die Rekrutierungs- und Abgangswerte gleich bleiben, kann man also davon ausgehen, dass die Armee weiterhin um etwas mehr als 4000 Personen pro Jahr wächst. Bisher hat der Bundesrat keine stichhaltigen Argumente/Prognosen dafür geliefert, dass die Bilanz der Personalzu- und -abgänge in Zukunft ins Negative kippen wird.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass nicht die Anzahl der (vorzeitigen) Abgänge für die Alimentierung der Armee ausschlaggebend ist, sondern die Bilanz der Zu- und Abgänge?
2. Kann der Bundesrat bestätigen, dass der Militärbestand weiterhin um rund 4000 Personen pro Jahr ansteigen wird, wenn die Rekrutierungs- und Abgangswerte gleich bleiben? Und dass selbst nach der vorzeitigen Entlassung der beiden Altersgruppen im Jahr 2028 der erforderliche Bestand 140 000 schnell wieder erreicht werden?
3. Kann der Bundesrat in diesem Zusammenhang bestätigen, dass die Alimentierung der Armee bei heutigem Wissensstand langfristig gesichert ist? Falls nicht, warum nicht? Auf welche Annahmen stützt er sich bei seiner Aussage, man müsse künftig mit einer negativen Bilanz der Zu- und Abgänge rechnen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Bestandesbilanz der Armee ergibt sich aus der Anzahl neu eingeteilter Armeeangehöriger, von welcher die Anzahl Abgänge abgezogen wird. Grund für die Alimentierungsprobleme ist die hohe Zahl vorzeitiger, d.h. nicht ordentlicher Abgänge durch Armeeangehörige, die die Armee vor der vollständigen Erfüllung ihrer Militärdienstpflicht aus medizinischen oder Gewissensgründen vor, während oder nach der Rekrutenschule verlassen.

2. Der Effektivbestand der Armee wird nicht um rund 4000 Personen pro Jahr wachsen, wenn die vorzeitigen Abgänge so hoch bleiben wie heute. Er wird beeinflusst von der leicht steigenden demographischen Entwicklung bei jungen Männern und von der Rekrutierung von Frauen, aber auch von den weiterhin hohen Abgängen, die das Wachstum bremsen. Solange die zwei zusätzlichen Jahrgänge im Bestand bleiben, wird der Effektivbestand von 140'000 zunächst überschritten. Nach der Entlassung dieser Jahrgänge wird er aber nach heutigen Prognosen deutlich unter 140'000 fallen. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage erachtet der Bundesrat eine Reduktion des Effektivbestandes der Armee zum jetzigen Zeitpunkt als nicht opportun. Er hat daher am 1. November 2023 das VBS beauftragt, ihm eine Vernehmlassungsvorlage zu einer Gesetzesänderung zu unterbreiten, um den vorgegebenen maximalen Effektivbestand für eine längere Zeit überschreiten zu können und die zwei Jahrgänge länger in der Armee zu behalten. Diese Jahrgänge haben ihre Ausbildungspflicht bereits erfüllt, können aber weiterhin für Einsätze aufgeboten werden.

3. Der Bundesrat hat verschiedentlich dargelegt, warum der Effektivbestand der Armee langfristig nicht alimentiert werden kann (Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz Teil 1 [BBl 2021 1555]; Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz Teil 2 [BBI 2022 665]; Bericht des Bundesrates gemäss Artikel 149b des Militärgesetzes [BBl 2023 1453]; Ip 21.3343 Seiler Graf Irreführende Armeeauszählung 2020; Ip 21.3745 Fivaz Irreführende Armeeauszählung 2020; Ip 21.4424 Fivaz Planification et développement des effectifs de l'armée). Die Prognosen der Zu- und Abgänge werden laufend aktualisiert, wobei die demographische Entwicklung, die Tauglichkeitsrate, die Entwicklung der Rekrutierung von Frauen und die Anzahl Abgänge aus medizinischen oder Gewissensgründen berücksichtigt werden. Die Prognosen zeigen, dass die Anzahl der vorzeitigen Abgänge weiterhin zu hoch ist, um die Alimentierung des Effektivbestands langfristig zu sichern. Sichtbar wird diese Entwicklung erst nach den Entlassungen der beiden zusätzlichen Jahrgänge.

Alimentierung der Armee. Sollte man über die Bilanz der Zu- und Abgänge sprechen? | Lexipedia | Lexipedia