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23.1053 · Anfrage · 2023-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Zahlen zur Zunahme der Wolfsbestände in der Schweiz sind schwindelerregend. Die Bestände wachsen exponentiell. In der Folge haben die Angriffe auf Nutztiere gleichermassen zugenommen, und mittlerweile ist die ganze Schweiz betroffen. Die Berglandwirtschaft, sowohl in den Alpen als auch im Jurabogen, leidet als erste unter dieser dramatischen Situation. Sehr oft werden Entschädigungen für gerissene Tiere nicht bezahlt, weil die Vorschriften (Höhe der Zäune usw.) nicht wörtlich befolgt wurden. Ausserdem ist nach geltendem Recht nicht zugelassen, einen oder mehrere Wölfe abzuschiessen, die mehrere Tiere auf einmal gerissen haben – die Kriterien, die dafür erfüllt werden müssten, sind viel zu kompliziert. Die Regulierung des Wolfsbestandes ist momentan unwirksam, davon zeugt dessen exponentielle Zunahme. Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wäre es mit einer Verordnungsänderung möglich, das Abschiessen eines Wolfes nach dem ersten Angriff legal zu machen, sofern er mindestens eine bestimmte Anzahl Tiere reisst (z. B. 6 oder 10)?

2. Wenn ja, wäre der Bundesrat bereit, vor der Sommersaison 2024 die notwendigen Anpassungen zu machen?

3. Wenn nein, welche rechtlichen Bestimmungen oder internationalen Abkommen müssten angepasst oder aufgehoben werden?

4. Hält es der Bundesrat für notwendig, die Anzahl Wölfe in der Schweiz auf ein regulierbares Maximum zu reduzieren, und in welcher Grössenordnung könnte diese Zahl sein?

Stellungnahme des Bundesrates

1 bis 4. Der Bundesrat hat bereits am 2. Juni 2023 die Bestimmungen der Jagdverordnung zum Abschuss von Einzelwölfen auf den 1. Juli 2023 angepasst. Dabei wurde der Abschuss von schadenstiftenden Wölfen erleichtert: Der Abschuss ist erlaubt, wenn ein einzelner Wolf mindestens 6 Schafe oder Ziegen getötet oder ein Rind, Pferd oder Lama getötet oder schwer verletzt hat. Zudem hat der Bundesrat am 1. November 2023 die Bestimmungen zur präventiven Rudelregulierung gutgeheissen. Damit hat er die Ausführungsbestimmungen eines Teils des vom Parlament 2022 angepassten Jagdgesetz befristet in Kraft gesetzt. Ab dem 1. Dezember 2023 ist die präventive Regulierung von Wolfsrudeln zur Verhütung zukünftiger Schäden unter klar definierten Bedingungen erlaubt. Damit ist die Absicht verbunden, die Anzahl Rudel auf ein Mass zu reduzieren, das ein Nebeneinander von Landwirtschaft und Wolf ermöglicht.

Welche Massnahmen werden ergriffen, um die exponentielle Zunahme der Wolfsbestände einzudämmen? | Lexipedia | Lexipedia