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23.1071 · Anfrage · 2023-12-22

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

  1. Womit überwacht der Bundesrat die Lage?

  2. Auf welchen Zeitraum beziehen sich die jüngsten Daten, die dem Bundesrat vorliegen, um das Ausmass des derzeitigen Mangels an Hunderten von pharmazeutischen Produkten in der Schweiz zu beurteilen, darunter auch solche, die für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten lebenswichtig sind?

  3. Was gedenkt der Bundesrat in nächster Zeit zu tun, um auf diesen echten nationalen Gesundheitsnotstand zu reagieren und insbesondere um Leiden und Todesfälle zu verhindern, die mit den richtigen Medikamenten leicht vermieden werden könnten?

  4. Was gedenkt der Bundesrat mittelfristig (6-12 Monate) und langfristig (über 12 Monate) zu tun, um das Problem zu lösen oder zumindest zu entschärfen?

Gemäss Medienberichten von dieser Woche fehlen in den Schweizer Apothekenregalen derzeit 1012 Medikamente und 352 Wirkstoffe. Darunter befinden sich sogar lebensrettende Medikamente wie Spironolacton, das bei der Behandlung von Herzinsuffizienz eingesetzt wird. Selbst einige gängige Kinderarzneimittel sind nicht erhältlich. Die Lage ist noch ernster als in den EU-Ländern, und Alternativprodukte sind schwer zu finden.

Die im Februar 2023 eingesetzte Task Force des Bundes, die konkrete Lösungen im Bereich der Arzneimittelknappheit finden soll, hat bisher keine umsetzbaren kurz- oder mittelfristigen Strategien vorgelegt. Das Problem ist nach wie vor so gravierend, dass es inzwischen als nationaler Notstand bezeichnet werden kann. In dem Land mit der weltweit höchsten Konzentration von Pharmaunternehmen ist dies einfach absurd.

Einigen Stimmen zufolge ist das Problem darauf zurückzuführen, dass die Produktion von Wirkstoffen fast vollständig in Asien angesiedelt ist und die Grossverteiler in Europa bevölkerungsreicheren Ländern (z. B. Deutschland, Frankreich, Italien) den Vorzug geben. Andere Stimmen sagen, das Problem hänge von den zunehmenden Schwierigkeiten ab, die die Schweizer Vorschriften für die Einfuhr von Arzneimitteln aus China, Indien und der Türkei mit sich bringen. Wiederum andere sind der Meinung, die Pharmaunternehmen seien nicht mehr motiviert, Produkte zu produzieren, deren Verkaufspreis zu stark gesunken ist.

Unabhängig von den Gründen ist das Ergebnis, dass wir in dem Land mit einem der teuersten Gesundheitssysteme der Welt nicht mehr über die Medikamente verfügen, mit denen wir die Kranken behandeln können, und dass ihre Sicherheit ernsthaft gefährdet ist.

Stellungnahme des Bundesrates

Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) hat die Versorgungslage bei den Arzneimitteln aufgrund des starken Anstiegs und der Schwere der Störungen Anfang Februar 2023 von schwierig auf problematisch hochgestuft. Die «Taskforce Engpass Medikamente» hatte die Aufgabe, rasch umsetzbare und sofort wirksame Massnahmen zu beschliessen, zu realisieren sowie weitere mittel- und langfristige Optionen zu definieren und aufeinander abzustimmen. Als eine wichtige, schnell umsetzbare Sofortmassnahme wurde bei Medikamenten die Teilmengenabgabe eingeführt. Andere definierte, langfristige Massnahmen wurden in das bereits parallel laufende Projekt «Umsetzung Versorgungsbericht BAG» überführt.

1. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) verfügt seit Herbst 2015 über ein Monitoringsystem betreffend melde- und lagerpflichtige Wirkstoffe. Versorgungsstörungen von lebenswichtigen Medikamenten müssen von den Zulassungsinhaberinnen auf der Heilmittelplattform gemeldet werden. Anträge für die Freigabe von Waren aus Pflichtlagern können auch auf dieser Plattform erstellt werden. Zudem ist eine Modernisierung dieser Plattform in Planung. Die zugrundeliegenden Verordnungen sind die Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel (SR 531.215.32), die Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln (SR 531.215.31) und die Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Arzmeimitteln (SR 531.215.311).

2. Versorgungsstörungen, welche voraussichtlich länger als 14 Tage dauern, müssen innert 5 Tagen nach Kenntnisnahme durch die Zulassungsinhaberin gemeldet werden. Die gemeldeten Versorgungsstörungen vonlebenswichtigen Wirkstoffen werden auf einer laufend aktualisierten Liste publiziert, welche unter folgendem Link zu finden ist: https://www.bwl.admin.ch/bwl/de/home/bereiche/heilmittel/meldestelle/aktuelle_versorgungsstoerungen.html. Aufgrund der Milizzusammensetzung steht das BWL in engem Kontakt mit der Wirtschaft, welche primär für die Versorgung der Schweiz verantwortlich ist. Dies ermöglicht dem Bundesrat Informationen zeitnah und direkt zu erhalten.

3. Der Bundesrat hat das EDI (BAG) und das WBF (BWL) im Februar 2022 beauftragt, mögliche Massnahmen zur Verbesserung der Versorgungsicherheit in der Schweiz zu prüfen und umzusetzen. Dieses Projekt unter der Bezeichnung «Umsetzung Versorgungsbericht BAG» wird aktuell von beiden Ämtern gemeinsam bearbeitet.

4. Die unter Ziffer 1 erwähnten Verordnungen wurden 2023 der aktuellen Lage angepasst und auf den 15.01.2024 in Kraft gesetzt. Dabei wurden die Listen der melde- und lagerpflichtigen Wirkstoffe um mehr als 60% bzw. 20% erweitert.
Mittelfristig werden Meldungen zu Versorgungsstörungen über das bestehende Monitoringsystem erfasst. Mittels Behandlungsempfehlungen und Freigabe von Pflichtlagerware können Versorgungslücken meistens überbrückt werden. Langfristig steht das Projekt «Umsetzung Versorgungsbericht BAG» im Fokus, in welchem mögliche Massnahmen kritisch durchleuchtet werden und in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten nach Lösungen gesucht wird.