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Von Gewalt betroffene Minderjährige und junge Erwachsene. Welche Lösungen gibt es in den einzelnen Regionen?

23.3016 · Postulat · 2023-02-16

Departement des Innern

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Bereich der Schutzplätze für von Gewalt betroffene Minderjährige und junge Erwachsene in Zusammenarbeit mit den Kantonen eingehend zu analysieren, in welchen Regionen welche Angebote bestehen, und die Zielgruppe differenziert festzulegen.

Eine Minderheit der Kommission (Umbricht Pieren, Gafner, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Keller Peter, Nantermod, Tuena, Wasserfallen Christian) beantragt, das Postulat abzulehnen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bereitstellung von Schutzunterkünften für Gewaltbetroffene liegt in der Kompetenz der Kantone.

Schon in seinem Bericht vom 29. Juni 2022 in Erfüllung des Postulates 19.4064 Wasserfallen Flavia "Statistik über gewaltbetroffene Mädchen und Bedarfsabklärung für Schutzplätze" hielt der Bundesrat fest, in welchen Regionen Angebotslücken bestehen. Die zugrundeliegende Studie fokussierte auf junge Frauen und Mädchen, empfiehlt aber, bei der Planung von Schutzplätzen auch die Bedürfnisse anderer Opfergruppen wie männlichen Opfern und LGBTI-Personen zu berücksichtigen.

Bereits im Rahmen des vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD initiierten Strategischen Dialogs "Häusliche Gewalt" und in der dabei verabschiedeten Roadmap verpflichteten sich die Kantone am 30. April 2021, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um eine ausreichende Anzahl von Plätzen in Schutzunterkünften für Opfer häuslicher Gewalt zu gewährleisten (www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Häusliche Gewalt > Strategischer Dialog "Häusliche Gewalt").

Gemäss Massnahme 9 des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022-2026 vom 22. Juni 2022 (www.ebg.admin.ch > Dokumentation > Publikationen Internationales > Istanbul-Konvention) wird die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK evaluieren und bekanntmachen, ob das Angebot für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen ausreichend und zweckmässig ist. Dabei beabsichtigt die SODK, auch die Bedürfnisse von gewaltbetroffenen jungen Männern und LGBTI-Personen zu berücksichtigen.

Die Kantone haben sich folglich bereits für die Umsetzung des Anliegens des Postulates verpflichtet. Die Ergebnisse dieser Massnahmen werden voraussichtlich Ende 2024 vorliegen. Dem Bundesrat scheint es nicht sinnvoll, parallel zu den Kantonen aktiv zu werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.