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23.3018 · Motion · 2023-02-21

Departement des Innern

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Nutri-Score so zu legen, dass die problematischen Effekte von Nutri-Score vermieden werden.

Begründung

Scoring ist im Trend. Das führt zu reduktionistischen Systemen. Die Parametrierung der Scores ist letztlich entscheidend. Das wird vollständig den "Fachkreisen" und Verwaltungen überlassen. So entstehen "anerkannte Standards". Entscheidend für die Gesundheit ist aber eine ausgewogene Ernährung und nicht der isolierte Blick auf ein einzelnes Produkt. Darum ist die Schweizer Lebensmittelpyramide immer noch das wichtigste Instrument der Konsumenteninformation.

Bei Nutri-Score schneiden hochverarbeitete Produkte mit vielen Ersatz- und Zusatzstoffen unter Umständen besser ab als Naturprodukte. Der Nutri-Score ist zu stark vereinfacht, er berücksichtigt Verarbeitungsgrad, Zusatzstoffe, Nachhaltigkeit, Produktionsmethode und Herkunft nicht oder zu wenig. Zudem werden nicht einmal alle ernährungsphysiologisch relevanten Aspekte abgebildet (z.B. Wertigkeit der Proteine, Vitamingehalt, gesättigte vs. ungesättigte Fettsäuren). Das alles führt am Ende zu problematischen Effekten im Markt. Gesetzliche Klärungen sind notwendig. Die anstehende Revision des Lebensmittelgesetzes bietet sich an, Präzisierungen vorzunehmen.

Dabei sollen folgende Eckpunkte massgebend sein:

- Der Einsatz von Nutri-Score auf den einzelnen Lebensmitteln ist auch in Zukunft freiwillig.

- Die Verwendung von Nutri-Score ist Sache der Marktakteure und nicht des Bundes, auch in finanzieller Hinsicht.

- Die Informationstätigkeit des Bundes basiert weiterhin auf dem Prinzip der ausgewogenen Ernährung (Schweizer Lebensmittelpyramide, Stärkung der Ernährungskompetenz der Bevölkerung) - insbesondere bei den Jugendlichen - und nicht auf der Verwendung von Nutri-Score. Der Registrierungsprozess auf Ebene des Bundes bleibt gemäss aktueller Praxis bestehen.

- Die wettbewerbsrechtliche Konformität des Einsatzes von Nutri-Score, insbesondere unter Berücksichtigung des Prinzips der Nicht-Diskriminierung, ist sichergestellt.

- Der Bund sorgt dafür, dass die Parameter von Nutri-Score offengelegt werden, damit alle interessierten Kreise sich in die Diskussion einbringen können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Nutri-Score informiert die Konsumentinnen und Konsumenten mit einer Skala von A grün (= ausgewogen) bis E rot (= unausgewogen) über die Nährwertqualität eines Produkts. Er basiert auf einem Algorithmus, dessen Parameter wissenschaftlich validiert und öffentlich zugänglich sind.

Der Nutri-Score ist keine Ernährungsempfehlung, sondern ein Informationsmittel für Konsumentinnen und Konsumenten, um bewusstere Kaufentscheide treffen zu können. Er ist eine Ergänzung zur Schweizer Lebensmittelpyramide, die die Ernährungsempfehlungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) grafisch darstellt. Deshalb wird der Bund die Bevölkerung weiterhin informieren, um ihre Ernährungskompetenzen zu stärken, und er wird die unterschiedlichen Zielsetzungen der beiden Instrumente präzisieren.

Der Nutri-Score ist eine Kennzeichnung im Rahmen der Lebensmittelgesetzgebung, die die Unternehmen freiwillig verwenden. Der Einsatz von Nutri-Score ist Sache der Unternehmen, muss aber nach den Bedingungen von Santé Publique France erfolgen, der die Marke gehört. Würde die Schweiz abweichende Regelungen festlegen, so könnte der Nutri-Score in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.

Der Bundesrat spricht sich für eine freiwillige Einführung durch die Unternehmen aus. Die Schweiz ist im internationalen Lenkungsausschuss vertreten und kann dort die Anliegen und Fragen der Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen zur Berechnung oder Anpassung des Algorithmus einbringen. So reichte das BLV im Jahr 2021 eine Liste mit verschiedenen Eingaben ein, darunter jene des "Schweizer Bauernverbands" und des "Schweizer Obstverbands / Verbands Schweizer Gemüseproduzenten".

Gestützt auf den Bericht des wissenschaftlichen Komitees und die Forderungen der betroffenen Kreise wurde im Juli 2022 die Weiterentwicklung des Nutri-Score-Algorithmus für Lebensmittel beschlossen (www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Ernährung > Nutri-Score > Internationale Zusammenarbeit > Aktuell > Medienmitteilung: Transnationale Verwaltung des Nutri-Score: Die sieben beteiligten Länder beschliessen einen verbesserten Algorithmus für Lebensmittel) und die Weiterentwicklung des Algorithmus für Getränke im April 2023. Die neuen Algorithmen ermöglichen unter anderem eine bessere Klassifizierung von Lebensmitteln und Getränken im Einklang mit den wichtigsten Ernährungsempfehlungen. Sie treten ab Ende 2023 in Kraft.

In Bezug auf bestimmte Kritikpunkte haben in Frankreich und in der Schweiz durchgeführte Studien gezeigt, dass der Nutri-Score herkömmliche Produkte wie Käse im Vergleich zu anderen Produkten der gleichen Lebensmittelgruppe nicht benachteiligt (www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Ernährung > Nutri-Score > Weitere Informationen > Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 20.3913 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats vom 26. Juni 2020: Verbesserung der Wirksamkeit des Nutri-Score [S. 17-18]).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.