Bekämpfung der Schuldenspirale. Berücksichtigung der Steuerlast des laufenden Jahres in den Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Anpassung der Bundesgesetzgebung
23.303 · Standesinitiative · 2023-03-06
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999,
Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und
Artikel 156 des Geschäftsreglementes vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève)
sowie
das Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; Stand vom 1.8.2021)
und die im Kanton Genf geltenden Unpfändbarkeitsrichtlinien 2021 (E 3 60.04; Normes d'insaisissabilité pour l'année 2021)
sowie in Anbetracht dessen, dass
- nach geltendem Bundesrecht bei Schuldnerinnen und Schuldnern mit einer Einkommenspfändung des Betreibungs- und Konkursamts (BAKA) für die Berechnung des unpfändbaren Existenzminimums die monatlichen Raten, die sie zwingend an die kantonale Steuerverwaltung (KSTV) als Einkommenssteuer für die direkte Bundessteuer (DBST) und für die Kantons- und Gemeindesteuern (KGSt) zu entrichten haben, nicht einberechnet werden dürfen;
- diese Steuerlasten nicht aus einer persönlichen Entscheidung, sondern aus einer Steuerpflicht resultieren, der sich die Schuldnerinnen und Schuldner per Definition nicht entziehen können;
- die Nichtberücksichtigung dieser Steuerlast bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums die Schuldnerinnen und Schuldner unweigerlich und gegen deren Willen in eine Überschuldung bringt;
- dass die seit Langem bekannte Problematik der Überschuldung seit einigen Jahren von den Kantonsregierungen und zahlreichen sozialen Akteuren endlich als ein besonders besorgniserregendes soziales und wirtschaftliches Problem anerkannt wird, das schwerwiegende Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit der Betroffenen und deren Angehörigen hat;
- dass die Kantonsregierungen, wie der Genfer Staatsrat, Massnahmen zur Bekämpfung der Überschuldung einführen, die zwar kostspielig, aber dennoch unabdingbar sind, um die verhängnisvolle Schuldenspirale zu stoppen, in der verschuldete Menschen gefangen sind;
- dass die Überschuldung bei den öffentlichen Finanzen stark zu Buche schlägt, namentlich durch die Nichtzahlung von Steuern, durch die Verpflichtung der Regierungen, insbesondere die Bestimmungen über zahlungspflichtige Versicherte (im Sinne des KVG) einzuhalten, sowie durch Unterstützungs-, Beratungs- und "Begleichungs-"Massnahmen;
fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf,
Artikel 93 des Bundesgesetzes vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs wie folgt zu ergänzen:
Art. 93 Abs. 1bis (neu)
1bis Unpfändbar sind die vom Schuldner effektiv überwiesenen Beträge für die Ratenzahlungen von Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Der Schuldner muss in regelmässigen, von den kantonalen Betreibungs- und Konkursämtern definierten Abständen einen Nachweis für die entsprechenden Ratenzahlungen erbringen.
Begründung
Seit vielen Jahren machen alle, die mit verschuldeten Personen zu tun haben, die bittere Erfahrung, dass der Vollzug des SchKG inkohärent ist. Obschon die Rückzahlung von Schulden diese verringern sollte, bewirkt die Schuldentilgung durch Einkommenspfändungen des BAKA das genaue Gegenteil. Während also eine Pfändung vorgenommen wird, um Schulden zurückzuzahlen, wird durch die Nichtberücksichtigung der laufenden Steuerlast bei der Berechnung des unpfändbaren Existenzminimums systematisch eine neue Schuld geschaffen. In einer solchen Situation wird eine Person, die ihre Schulden bezahlt, nicht wohlhabender, sondern sie überschuldet sich!
Dies führt zu einer Schuldenspirale, die jahrelange Bemühungen zum Schuldenabbau zunichtemacht.
Viele Personen, die aufgrund verschiedener Schicksalsschläge verschuldet sind, haben - alleine oder mit Unterstützung von Fachstellen - einen Schuldensanierungsplan aufgestellt und bezahlen den Gläubigerinnen und Gläubigern somit regelmässig die vereinbarten Raten. Die Schuldensanierung hilft diesen Personen, ihre Schulden abzubauen. Gleichzeitig gibt sie ihnen die Hoffnung, eines Tages schuldenfrei zu sein, - ein Lichtblick für ihre Zukunft.
Kommt es zu einem weiteren Rückschlag - einem Arbeitsplatzverlust, einer Scheidung oder einem anderen Schicksalsschlag - verfügen diese Personen jedoch nicht mehr über genügend Mittel, um eine Strafverfolgung abzuwenden. In solchen Situationen wird ein verhängnisvoller Mechanismus in Gang gesetzt: die Einkommenspfändung. Manche Gläubigerinnen und Gläubiger teilen sich - gestützt auf das einschlägige Verfahren - den gepfändeten Betrag und verringern so die Schulden ein wenig, während gleichzeitig mit der laufenden Steuerlast unaufhaltsam eine Neuverschuldung entsteht, die von Jahr zu Jahr zunimmt.
Einmal in der Schuldenspirale, sieht die betroffene Person nicht nur ihren Schuldenberg kontinuierlich anwachsen, sondern - schlimmer noch - werden ihre jahrelangen Bemühungen für eine Schuldensanierung zunichtegemacht.
Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass eine solche Situation die Betroffenen oft entmutigt und dazu führt, dass sie die Kontrolle über die eigenen administrativen Belange verlieren, was sie meist in eine Form der administrativen und sozialen "Ausgrenzung" treibt.
Dieser kontraproduktive Effekt wird seit Langem von zahlreichen Fachstellen angeprangert. Viele von ihnen machen sich für eine Praxisänderung stark. So hat sich der Dachverband Schuldenberatung Schweiz, dem 41 Fachstellen unter anderem der Caritas und des Centre social protestant sowie die Unité d'assainissement financier (UnAFin) angehören, an seiner Generalversammlung 2013 dafür ausgesprochen, dass die Steuern ins betreibungsrechtliche Existenzminimum eingerechnet werden, sofern diese in regelmässigen Ratenzahlungen beglichen werden. Diese Haltung wird vom Verband und seinen Mitgliedern bis heute vertreten.
Die geschilderte Problematik ist auch schon mehrfach von Mitgliedern der Bundesversammlung aufgegriffen worden. In den vergangenen Jahren sind dort zahlreiche parlamentarische Initiativen eingereicht worden. Namentlich folgende Ratsmitglieder reichten parlamentarische Initiativen (pa. Iv.) ein, mit denen die Schuldenspirale und deren negative Auswirkungen auf die Gesundheit, die Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Integration der Betroffenen bekämpft werden sollen. An dieser Stelle werden nicht alle, sondern nur die letzten vier Versuche genannt, Artikel 93 SchKG um einen neuen Absatz 1bis zu ergänzen:
- Alain Berset (SP) - pa. Iv., eingereicht am 17. Juni 2005 im Ständerat - abgelehnt;
- Mauro Poggia (MCG) - pa. Iv. 12.405, eingereicht am 7. März 2012 im Nationalrat - abgelehnt;
- Roger Golay (MCG) - pa. Iv. 15.471, eingereicht am 19. Juni 2015 im Nationalrat - abgelehnt;
- Diana Gutjahr (SVP) - pa. Iv. 18.3872, eingereicht am 26. September 2018 im Nationalrat - abgelehnt.
Diana Gutjahr präzisierte in ihrem Vorschlag, dass laufende Steuern im betreibungsrechtlichen Existenzminimum berücksichtigt werden, sofern die Begleichung der betreffenden Steuern sichergestellt ist.
Mit der vorliegenden Standesinitiative wird dieses Anliegen aufgegriffen, um jeglichen Bedenken in Bezug auf die Übernahme von Schulden, die nicht beglichen werden, vorzubeugen.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 13.03.2024
Steuern sollen künftig bei Berechnung des Existenzminimums zählen
Bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums von Schuldnerinnen oder Schuldnern sollen künftig auch die Steuern dieser Person berücksichtigt werden. Das will der Ständerat.
Er hat am Mittwoch eine Motion seiner Rechtskommission (RK-S) mit dieser Forderung oppositionslos angenommen. Stimmt auch der Nationalrat diesem Vorstoss zu, bekommt der Bundesrat die Aufgabe, die Situation dieser Schuldner vertieft zu analysieren und dem Parlament einen Vorschlag vorzulegen.
Das Problem besteht laut der RK-S darin, dass bei Berücksichtigung der laufenden Steuern während einer Pfändung nur neue Steuerschulden beim Schuldner entstehen. Das sei unbefriedigend. Dem Ständerat schwebt eine Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vor. Der Bundesrat beantragte Annahme des Vorstosses.
Vorschläge für eine Gesetzesänderung hat die Landesregierung im vergangenen November in einem Bericht auf ein Postulat von Nationalrätin Diana Gutjahr (SVP/TG) zu diesem Thema bereits skizziert.
Das so genannte betreibungsrechtliche Existenzminimum spielt laut Parlamentsunterlagen vor allem bei der Pfändung eine Rolle. Bei Einkommens- respektive Lohnpfändungen wird der das betreibungsrechtliche Existenzminimum übersteigende Teil des Einkommens der Schuldnerin oder des Schuldners vom Betreibungsamt eingezogen und an die Gläubiger verteilt.
Besser Motion als Initiative
Keine Folge gegeben hat der Ständerat einer Standesinitiative des Kantons Genf zum gleichen Thema. Er folgte damit einem Antrag der RK-S, welche die Standesinitiative an sich begrüsste. Die RK-S fand aber, eine Motion sei der bessere Weg für eine Änderung als diese Initiative. Die Genfer Behörden und Politiker sprechen von einer "Schuldenspirale".
27.05.2024 Nationalrat
Keine Folge gegeben