23.3065 · Interpellation · 2023-03-07
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Vollzug der Gesetze über die AHV und die berufliche Vorsorge sieht bei verschiedenen Akteuren diverse Aufgaben vor. Da die Aufgaben im Vollzug der AHV und der beruflichen Vorsorge sich zum Teil gross unterscheiden, ist ein direkter Vergleich der Kosten nur bedingt sinnvoll. Dennoch werden in politischen Diskussionen oftmals die "Kosten" der AHV und der beruflichen Vorsorge miteinander verglichen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
1. Wie wird verwaltungsseitig sichergestellt, dass die AHV-Verwaltungskosten aller Ausgleichskassen komplett für die Berichterstattung erfasst und für die Kommunikation gegen aussen berücksichtigt werden? Welche Kosten werden gegenwärtig in der Berichterstattung des BSV berücksichtigt - und wie ist es zu erklären, dass die volle Kostentransparenz nicht gegeben ist?
2. Auf welchen Betrag belaufen sich die gesamten Verwaltungskosten für die AHV pro Jahr?
3. Welche Schritte wurden unternommen, beziehungsweise sind geplant, um die volle Kostentransparenz in der AHV zu erreichen?
4. Im Wissen, dass die Verwaltungskosten der AHV in der politischen Diskussion immer wieder den Verwaltungskosten der beruflichen Vorsorge gegenübergestellt werden, ist der Bundesrat dahingehend gefordert, diesen Vergleich auf einer vergleichbaren Zahlenbasis zu ermöglichen. Wie wird sichergestellt, dass derartige Vergleiche - wenn sie aufgrund der unterschiedlichen Systeme überhaupt zulässig sind - "wissenschaftlich seriös" vollzogen werden können, um zu verhindern, dass mit unlauteren Methoden die eine Säule gegen die andere ausgespielt wird?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 3. Der Verwaltungsaufwand der AHV-Ausgleichskassen ist in der von compenswiss erstellten Jahresrechnung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) nicht vollständig enthalten, da diese Kosten grösstenteils von den jeweiligen AHV-Ausgleichskassen angeschlossenen Arbeitgebern und Beitragszahlenden finanziert und somit in den Betriebsrechnungen der einzelnen Ausgleichskassen ausgewiesen werden. In der Jahresrechnung der AHV sind nur die Kostenentschädigungsanteile und die Zuschüsse an den Verwaltungsaufwand enthalten, die durch den AHV-Ausgleichsfonds finanziert werden, sowie die Durchführungskosten von compenswiss. Die Jahresrechnung der AHV zeigt somit nur denjenigen Teil des Verwaltungsaufwands, der vom AHV-Ausgleichsfonds getragen wird. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erstellt jedoch jährlich eine kalkulatorische Zusammenstellung des gesamten Verwaltungsaufwands der AHV-Durchführung. Aus Transparenzgründen wird es den gesamten Verwaltungsaufwand, der für die AHV anfällt, im Jahresbericht über die Sozialversicherungen sowie in der Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik ab der zweiten Hälfte 2023 veröffentlichen.
2. Für das Jahr 2021 wurde für die gesamten Verwaltungskosten der AHV der Betrag von 551,5 Millionen Franken ermittelt. Diese Kosten setzen sich zusammen aus 206,1 Millionen Franken zu Lasten des AHV-Ausgleichsfonds (davon 38,2 Mio. Fr. für die Vermögensverwaltung), 21,2 Millionen Franken Entschädigungen für die Gemeindezweigstellen und 324,2 Millionen Franken zulasten der Verwaltungskostenbeiträge der Beitragspflichtigen.
4. Die Datenbasis der AHV und der beruflichen Vorsorge ist fundiert genug, damit korrekte Auswertungen und Vergleiche vorgenommen werden könnten. Wie oben erwähnt, sollen zudem inskünftig die Gesamtdurchführungskosten der AHV bzw. der ersten Säule im Jahresbericht über die Sozialversicherungen sowie in der Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik publiziert werden, was die politische Diskussion erleichtern sollte. Der Bundesrat erachtet es jedoch nicht als zweckdienlich, die Verwaltungskosten von erster und zweiter Säule einander gegenüberzustellen, weil diese Sozialversicherungen zu unterschiedlich funktionieren und jede Aussage immer mit vielen Vorbehalten gemacht werden müsste.
Antwort des Bundesrates.