Öffentlicher und privater Arbeitsmarkt. Analyse der Bedingungen und Bekämpfung von unlauteren Praktiken des öffentlichen Sektors
23.3070 · Postulat · 2023-03-08
Finanzdepartement
Abschreibungsantrag liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Arbeitsbedingungen im öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor für vergleichbare Stellen auf Bundes- und Kantonsebene miteinander zu vergleichen. Neben dem Lohn sollen hierbei auch nicht lohnabhängige Leistungen (Ferien, Arbeitszeiten, Rente usw.) berücksichtigt werden.
Dieser Bericht soll sich insbesondere auf die Bundesangestellten, die Angestellten der vom Bund kontrollierten Unternehmen und die Kantonsangestellten beziehen. Die Folgen des Wettbewerbs durch den öffentlichen Sektor sollen untersucht und Lösungsansätze zur Bekämpfung jeglicher Form von Dumping oder unlauterem Wettbewerb sollen ausgearbeitet werden.
Begründung
Laut einer Studie der Universität Luzern werden Staatsangestellte oft besser bezahlt als Personen mit gleichen Eigenschaften in der Privatwirtschaft. Dieser Lohnunterschied hat Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Privatunternehmen stehen in der Personalanwerbung in direktem Wettbewerb mit dem öffentlichen Sektor, verfügen dabei aber in der Regel nicht über die gleich umfangreichen Mittel wie der Staat. Das gilt insbesondere für KMUs.
Ausserdem ist es besonders schockierend, dass die Privatwirtschaft im dualen Bildungssystem einen erheblichen Teil des Personals ausbildet und dass dieses Personal dann zu wettbewerbsschädigenden Bedingungen von staatlichen Stellen angestellt wird.
Dadurch wird der drastische Arbeitskräftemangel, der mittlerweile viele Wirtschaftszweige trifft, noch verschärft. Die Folgen eines solchen Wettbewerbs können dramatisch sein: Inflation, Verlust der Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen, Wachstumsbremse.
Unter diesen Umständen erscheint es notwendig, sicherzustellen, dass der Bund und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften ihre Position nicht ausnutzen, um auf dem Arbeitsmarkt unlauteren Wettbewerb zu betreiben. Denn in diesem Wettbewerb kann der Privatsektor nicht mithalten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, den im Postulat angeregten Vergleich aus Sicht der Arbeitgeberin Bundesverwaltung durchzuführen. Welche Konsequenzen dieser haben wird, bleibt abzuwarten und hängt vom Ergebnis des Vergleichs ab.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.