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Grenzüberschreitende Auswirkungen des Autobahnanschlusses in Viry (Frankreich). Wird sich die Schweiz an Frankreich wenden?

23.3071 · Interpellation · 2023-03-08

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Beabsichtigt die Schweiz, sich unter Berufung auf die Espoo-Konvention bezüglich des Projekts für einen Anschluss an die Autobahn A40 in Viry (Frankreich) an Frankreich zu wenden?

Das Departement Hochsavoyen und der Gemeindeverband "Communauté de communes du Genevois" planen einen neuen Anschluss an die Autobahn A40. Dieses Projekt lässt sich nicht mit den Klimaschutzverpflichtungen des Grossraums Genf vereinbaren. Mit der Charta für den Grossraum Genf im Wandel "Charte Grand Genève en transition" haben sich alle Partner verpflichtet, bis 2050 CO2-neutral zu werden. Im Verkehrsbereich strebt Genf sogar eine Reduzierung des Motorfahrzeugverkehrs um 40 Prozent innerhalb der nächsten 7 Jahre an (kantonaler Klimaplan). Der Bau des neuen Autobahnanschlusses, der zu mehr Verkehr in der Region führen würde, steht diesen Zielen diametral entgegen. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Soral und den umliegenden Dörfern auf beiden Seiten der Grenze sind bereits jetzt von den Auswirkungen des Pendlerverkehrs betroffen. Der Autobahnanschluss wird jedoch noch zusätzliche Autofahrerinnen und -fahrer anziehen, die den Grenzübergang Bardonnex meiden möchten und auf die D118 ausweichen. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen und die Biodiversität werden ebenso wenig verschont bleiben: Vor Kurzem wurde beispielsweise eine Ökobrücke gebaut, um den biologischen Korridor wiederherzustellen. Das Tal der Laire, eines grenzüberschreitenden Wasserlaufs mit hohem ökologischem Wert, wäre direkt betroffen.

Dieses Projekt eines Autobahnanschlusses betrifft die Region über die Grenzen Frankreichs hinaus. Die Schweiz muss ihre Meinung im Rahmen der Espoo-Konvention einbringen können. In der Tat umschreibt das Bundesamt für Umwelt den Inhalt der Konvention klar: "Die Espoo-Konvention verpflichtet die Ursprungspartei (Staat, in dem ein Vorhaben geplant wird), die Umweltauswirkungen eines Vorhabens auf den Nachbarstaat (betroffene Partei) zu prüfen. Weiter sieht die Espoo-Konvention vor, dass die Ursprungspartei die Kontaktstelle der betroffenen Partei über alle Vorhaben in Kenntnis setzt, die voraussichtlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Umweltauswirkungen zur Folge haben".

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) steht in Bezug auf dieses Projekt mit den Dienststellen des Kantons Genf in Kontakt. Gemäss Angaben des BAFU erwirkte die Gemeinde Viry (F) im April 2021 die Sistierung des vom Departement Hochsavoyen getragenen Projekts für einen neuen Anschluss an die Autobahn in Viry. Daher ist das Vorhaben derzeit politisch blockiert.

Der Genfer Staatsrat brachte in diesem Zusammenhang seine Bedenken gegenüber einem solchen Projekt zum Ausdruck, für das flankierende Massnahmen zum Schutz von Ortsdurchfahrten in Betracht gezogen werden müssten. Der diesbezügliche Austausch mit dem Departementsrat von Hochsavoyen und den Behörden der Grenzgemeinden wird fortgesetzt. Im öffentlichen Vernehmlassungsverfahren zum Projekt für einen Autobahnanschluss in Viry hat der Kanton sein Recht angemeldet, im Rahmen der öffentlichen Auflage dieses Vorhabens Kommentare anzubringen (vgl. Antwort des Staatsrats an den Grossen Rat des Kantons Genf; QUE 1857-A).

Vor diesem Hintergrund hält es der Bund für zweckmässiger, dass die Angelegenheit über die kantonalen Behörden auf regionaler Ebene weiterverfolgt wird. Gegebenenfalls kann er beschliessen, die in der Espoo-Konvention vorgesehenen Schritte einzuleiten, wenn das Vorhaben nicht mehr blockiert ist und ein Baubewilligungsverfahren eingeleitet wird.

Antwort des Bundesrates.

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