23.3076 · Postulat · 2023-03-08
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, welcher folgende Fragen beantwortet:
1. Welche Probleme der Zuwanderung in die Sozialwerke wurden in den letzten Jahren festgestellt? Gibt es regionale oder branchenspezifische Tendenzen?
2. Wie viele Personen beziehen Sozialhilfe, die in den letzten fünf Jahren eingewandert sind (aufgesplittet nach Herkunftsland)?
3. Wie viele Personen haben in den ersten fünf Jahren nach ihrer Einwanderung in die Schweiz mindestens einmal Arbeitslosengelder bezogen (aufgesplittet nach Herkunftsland)?
4. Wie viele Personen beziehen Ergänzungsleistungen, die in den letzten fünf Jahren eingewandert sind (aufgesplittet nach Herkunftsland)?
5. Gibt es Kantone oder Gemeinden, welche durch spezielle Massnahmen eine Abnahme der Sozialhilfeabhängigkeit von Zugewanderten erreichen konnten? Wenn ja, was sind dies für Massnahmen?
6. Welche Massnahmen können ergriffen werden, um die Anreize für Zuwanderer, in unsere Sozialwerke einzuwandern, zu minimieren und damit die Zuwanderung in unsere Sozialwerke zu verhindern?
7. Welche rechtlichen Hürden, Streichungen und Anpassungen von Sozialleistungen für Einwanderer wurden bisher geprüft?
8. Welche der geprüften Massnahmen könnten ohne Anpassung der Personenfreizügigkeit umgesetzt werden?
9. Für die restlichen Massnahmen: Wie könnte und müsste hierfür das Abkommen zur Personenfreizügigkeit angepasst werden?
10. Ist er bereit, diese Fragen im Rahmen seiner weiteren Gespräche mit der EU einzubringen? Wenn nein, warum nicht?
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Das vorliegende Postulat nimmt Punkt für Punkt die Fragestellungen des Postulats de Courten 20.4623 "Zuwanderung in die Sozialwerke" wieder auf, das am 16. Dezember 2022 unbehandelt abgeschrieben wurde. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 17. Februar 2021 zum oben genannten Postulat und aktualisiert sie bezüglich der Fragen 1-10 im Lichte des Freizügigkeitsabkommens (FZA; SR 0.142.112.681) wie folgt:$Die Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit erfolgt in erster Linie in den Arbeitsmarkt. Das Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU erstellt jährlich einen Bericht über die Auswirkungen der Zuwanderung unter dem FZA. Der im Jahr 2018 veröffentlichte 14. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU kam zum Schluss, dass die Personenfreizügigkeit nur eine geringe Sozialhilfeabhängigkeit von EU/EFTA-Staatsangehörigen nach sich zieht. Die Sozialhilfequote von EU/EFTA-Staatsangehörigen, die im Rahmen des FZA in die Schweiz gekommen waren, lag unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Zudem leisten gemäss dem 18. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU, der am 7. Juli 2022 veröffentlicht wurde, insbesondere Staatsangehörige der EU oder der EFTA deutlich mehr Beiträge an die soziale Vorsorge in der Schweiz, als sie Leistungen beziehen. Sie beziehen hingegen mehr Leistungen der Arbeitslosenversicherung, als sie Beiträge bezahlen. Dies erklärt sich dadurch, dass sie eher in Branchen mit höherem Erwerbslosenrisiko arbeiten. In Beantwortung einer Anfrage der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) wird der 19. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU, der voraussichtlich im Juli 2023 veröffentlicht wird, umfassende aktualisierte Analysen der in Anspruch genommenen Arbeitslosenunterstützung und Sozialhilfe aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsdauer enthalten.
Auf Bundesebene wurden bereits Massnahmen zur verbesserten Anwendung des FZA ergriffen (vgl. Antwort vom 17. Februar 2021).
In den Sondierungsgesprächen mit der EU zum FZA hat der Bundesrat klar festgehalten, dass eine mögliche Weiterentwicklung der Personenfreizügigkeit nicht zu einer Einwanderung in das Sozialsystem führen darf.
In Anbetracht der regelmässig veröffentlichten Berichte zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit und der bereits ergriffenen Massnahmen ist der Bundesrat der Auffassung, dass der im Postulat geforderte Bericht keinen Mehrwert bringt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.