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23.3103 · Interpellation · 2023-03-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung der Fragen:

1. Wie viele Medikamente sind aktuell in der Schweiz tatsächlich nicht lieferbar?

2. Wie gut ist der aktuelle Überblick über die Versorgungssituation in der Schweiz?

3. Was sind die Gründe für die Versorgungsengpässe? Hat der Bundesrat Hinweise, dass sich die europäischen Pharmaunternehmen zu stark auf hochpreisige Medikamente konzentriert und Medikamente mit kleineren Margen vernachlässigt haben?

4. Wer ist grundsätzlich zuständig für die Versorgungssicherheit mit Medikamenten? Wirtschaft, Leistungserbringer, Bund oder Kantone?

5. Welche Massnahmen hat der Bundesrat bisher unternommen, um solche Engpässe zu verhindern?

6. Im Versorgungsbericht 2022 steht, dass im Rahmen eines vorzuziehenden Teilprojekts 1 das Monitoring ausgeweitet werden soll. Wo stehen diese Arbeiten?

7. Von verschiedener Seite wird behauptet, dass eine zu tiefe Vergütung Grund ist für die Versorgungssicherheit. Wie beurteilt der Bundesrat diese Begründung?

8. Als Beispiel für die verfehlte Preispolitik wurde das Arzneimittel Digoxin genannt, das in der Schweiz halb so teuer sei wie in Deutschland. Wie beurteilt der Bundesrat diesen Einzelfall?

9. Der Bundesrat kann im Rahmen der Preisfestsetzungsprozesse im Einzelfall auf Preissenkungen verzichten, wenn dies der Versorgungsproblematik abträglich wäre. In wie vielen Fällen wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?

10. Bräuchte es über den Einzelfall hinaus nicht eine grundsätzliche Ausnahme von Preissenkungen bei sehr günstigen Arzneimitteln?

11. Mehrere Berichte zeigen, dass die Vergütung von Generika in der Schweiz deutlich höher ist als in unseren Nachbarländern. Hat dies positive Effekte auf die Versorgung in der Schweiz gehabt?

12. Um die Versorgungsprobleme langfristig zu lösen, braucht es unter Umständen Anstrengungen für die Ansiedelung der Produktion von Arzneimitteln in der Schweiz.Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die damit verbundenen Kosten nicht von den Prämienzahlenden vergütet werden muss, die letztlich keine Verantwortung dafür tragen, dass sich die Produktion in andere Länder verlagert hat?

Begründung

In verschiedenen Medien wird berichtet, dass einen grösseren Medikamentenmangel gebe in der Schweiz und Versorgungsengpässe bestünden. Klarheit in dieser Frage ist wichtig, damit die Versorgung der Bevölkerung mit den notwendigen Medikamenten auch wirklich sichergestellt werden kann.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Auf der vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) publizierten Liste der Versorgungsstörungen gemäss Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel (SR 531.215.32) sind aktuell rund 140 Medikamente aufgeführt, die nicht oder nur beschränkt lieferbar sind. Die privat geführte Webseite "Drugshortage.ch" listet Lieferengpässe von sämtlichen Produkten, die in der Schweiz im Handel sind und hat aktuell ca. 820 nicht lieferbare Medikamente resp. Dosierungen aufgeführt.

2. Bei Wirkstoffen, die gemäss Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel (SR 531.215.32) der Meldepflicht unterstehen, hat der Bund einen guten Überblick über die aktuelle Versorgungssituation, weil die Zulassungsinhaberinnen Lieferengpässe von meldepflichtigen Medikamenten melden müssen. Das BWL führt bei von Lieferengpässen betroffenen Produktegruppen regelmässig Marktabfragen durch.

4. Die Versorgung der Schweiz mit Medikamenten obliegt primär der Wirtschaft. Die Kantone sind auf ihrem Gebiet für die medizinische Versorgung zuständig. Dem Bund kommt nur in schweren Mangellagen oder in Zusammenhang mit der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und nur bei lebenswichtigen Medikamenten und Dienstleistungen bzw. bei wichtigen, zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten geeigneten, Heilmitteln eine subsidiäre Versorgungsaufgabe zu (LVG, SR 531; Epidemiengesetz, SR 818.101).

5. Seit Oktober 2015 betreibt das BWL eine Meldestelle, um Lieferunterbrüche von lebenswichtigen Medikamenten rasch zu erfassen und Massnahmen zur Sicherung der Versorgung der Patienten zu ergreifen. Für bestimmte lebenswichtige Produkte bestehen Pflichtlager, die bei schweren Mangellagen regelmässig freigegeben werden. Meldepflicht und Lagerpflicht werden periodisch überprüft und um Produktegruppen erweitert (Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel, SR 531.215.32; Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln, SR 531.215.31). Weiter werden zusammen mit Fachgesellschaften an die Versorgungslage angepasste Therapieempfehlungen erarbeitet und Zulassungsinhaberinnen bei Importgesuchen unterstützt.

Die "Taskforce Engpass Medikamente" hatte die Aufgabe, rasch umsetzbare und sofort wirksame Massnahmen zu erarbeiten. Als wichtige Sofortmassnahme wurde etwa umgesetzt, dass bei Medikamenten mit Versorgungsengpässen die Abgabe von Teilmengen empfohlen wird.

Unter der Leitung von BAG und BWL werden, unter Einbezug weiterer Ämter sowie durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit Vertretern anderer nationaler und kantonaler Stellen, Vertretern der Industrie und der Anwender, die im BAG-Bericht Arzneimittelversorgungsengpässe vorgeschlagenen Massnahmen eingehend geprüft und Empfehlungen ausgearbeitet.

6. Der Bund arbeitet an der Erweiterung der Meldepflicht, der Harmonisierung der Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit Versorgungsstörungen und an der Digitalisierung der Melde- und der Monitoringprozesse. Zurzeit werden durch das BWL die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten zur Verbesserung des Monitoringsystems evaluiert.

8. Das BAG hat die Aussage überprüft und konnte keinen derartigen Unterschied zwischen den Fabrikabgabepreisen (FAP) in der Schweiz und in Deutschland feststellen. Digoxin Juvisé 100 Tabletten 0.25mg waren zuletzt in der Spezialitätenliste zu einem FAP von CHF 4.12 gelistet, das wirkstoffgleiche Präparat in Deutschland (Lanicor 100 Tabl. 0.25mg) wird aktuell zu einem FAP von Euro 4.20 (FAP von Euro 4.67 abzüglich des gesetzlich vorgeschriebenen Herstellerabschlages von Euro 0.47) vertrieben.

3. / 7. / 9. / 10. /11. / 12. Versorgungsstörungen treten weltweit und gehäuft bei nicht mehr patentgeschützten Wirkstoffen auf. Die Ursachen liegen in erster Linie bei ökonomischen Gesetzmässigkeiten (z.B. Globalisierung der Herstellstandorte, Lean Management bei der Lagerbewirtschaftung). Einige Unternehmen konzentrierten in den letzten Jahren ihre Tätigkeit auf die Entwicklung und Herstellung neuer Arzneimittel und haben daher entweder die Lizenzrechte an andere Vertriebsfirmen weitergegeben oder Arzneimittel vom Markt genommen.

Arzneimittel weisen in der Schweiz vergleichsweise hohe Preise im Vergleich zum Ausland auf, Generika sind sogar überdurchschnittlich teurer. Die Schweiz zeichnet sich jedoch auch durch höhere Kosten, einen kleineren Markt und durch vergleichsweise kleine Volumina aus, weshalb es zu Marktrückzügen kommen kann. Um Marktrückzüge bei wichtigen Arzneimitteln zu vermeiden, hat das BAG in den letzten 6 Jahren in mehr als 90 Fällen ausnahmsweise auf eine Preissenkung verzichtet. Anstelle der Gewährung von Ausnahmen ist der generelle Verzicht auf eine Überprüfung oder Preissenkung bei günstigen oder wichtigen Arzneimitteln zu bevorzugen. Dies erhöht die Planungssicherheit für die Zulassungsinhaberinnen. Deshalb schlägt der Bundesrat im Kostendämpfungspaket 2 eine Regelung vor (Art. 32 Abs. 3 E-KVG; BBl 2022 2428), welche entsprechende differenzierte Überprüfungen erlauben würde. Der Bundesrat erachtet es überdies nicht als realistisch, dass in der Schweiz neue Herstellstandorte geschaffen werden, ohne dass höhere Preise resultieren.

Antwort des Bundesrates.