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23.3107 · Postulat · 2023-03-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der eine Übersicht über klimaschädliche Subventionen und finanzielle Anreize des Bundes gibt.

Begründung

Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft sowie das Forum Biodiversität Schweiz haben im Jahr 2020 eine Studie zu allen Subventionen und Anstossfinanzierungen veröffentlicht, die schädlich für die Biodiversität sind. Auf der Grundlage dieser Studie hat der Bundesrat eine Voruntersuchung in Auftrag gegeben und schliesslich im Juni 2022 die Bundesverwaltung damit beauftragt, zu untersuchen, wie sich acht Instrumente, die die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und die Wirtschaftsförderung betreffen, auf die Biodiversität auswirken.

Die Subventionen und Anstossfinanzierungen des Bundes können auch klimaschädlich sein. So unterstreicht der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 22.4099, dass es in der Schweiz zum Beispiel Begünstigungen bei Steuern auf fossile Energien gibt. Dazu gehört unter anderem die Rückerstattung der Mineralölsteuer für die Land- und Forstwirtschaft, für die Berufsfischerei, für den Naturwerkstein-Abbau, für Pistenfahrzeuge und für konzessionierte Transportunternehmen. Diese Thematik wird in Ziel 12.c der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 aufgenommen: "Negative Umweltauswirkungen von bestehenden finanziellen Anreizen für die Verwendung fossiler Energieträger werden aufgezeigt und es wird auf deren Vermeidung hingewirkt".

Steuerbegünstigungen oder Ausnahmen bei Steuern auf fossile Energien sind jedoch nicht die einzigen klimaschädlichen Subventionen. Zum Beispiel können auch Subventionen für bestimmte Infrastrukturen klimaschädlich sein.

Es braucht daher eine Studie, die einen Überblick über klimaschädliche Subventionen und Anstossfinanzierungen gibt.

Ein solcher Überblick bildet eine Entscheidungsgrundlage, um die Steuerung der Wirtschaftsentwicklung und des Klimaschutzes aufeinander abzustimmen. So können die öffentlichen Gelder besser eingesetzt werden. Die Folge von klimaschädlichen Subventionen und Anstossfinanzierungen ist nämlich, dass später zusätzliche öffentliche Mittel eingesetzt werden müssen, um die negativen Auswirkungen auf das Klima durch Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel auszugleichen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Klimaschädliche Subventionen und ihre Folgen haben jüngst in verschiedenen internationalen Foren an Beachtung gewonnen und werden gut erforscht. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD betreibt zusammen mit dem Internationalen Institut für nachhaltige Entwicklung IISD eine Plattform, wo die wichtigsten Volkswirtschaften der Welt bezüglich klimaschädlicher Subventionen regelmässig untersucht werden (vgl. https://fossilfuelsubsidytracker.org). Auf diese Methodik kann für Analysen von klimaschädlichen Subventionen zurückgegriffen werden.

Der Bundesrat arbeitet darauf hin, klimaschädliche Subventionen zu reformieren. In der Botschaft zur Teilrevision des CO2-Gesetzes (22.061) schlägt er vor, die Rückerstattung der Mineralölsteuer für Dieselfahrzeuge im konzessionierten Verkehrsbetrieb ab 2026 zu streichen. Der Bundesrat hat ausserdem Ende 2021 das WBF beauftragt, zusammen mit dem UVEK die klimaschädlichen Subventionen im Mineralölsteuergesetz (SR 641.61) systematisch zu analysieren und Vorschläge für eine klimafreundlichere Ausrichtung der Rückerstattungen für fossile Treibstoffe auszuarbeiten. Zudem verhandelt die Schweiz gegenwärtig mit anderen WTO-Mitgliedern das plurilaterale Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS), das u.a. verbindliche Verpflichtungen zur Aufhebung von Subventionen für fossile Energien vorsieht. Richtschnur für die Reduktion des Einsatzes von fossilen Technologien, und somit auch für den Umgang mit klimaschädlichen Subventionen, bietet die langfristige Klimastrategie, welche der Bundesrat Anfang 2021 verabschiedet hat.

Neue Erkenntnisse sind durch einen Bericht des Bundesrates zurzeit nicht zu erwarten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.