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Dublin-Abkommen. Wieso fordert der Bundesrat Italien nicht auf, unverzüglich die internationalen Verpflichtungen wieder einzuhalten?

23.3112 · Interpellation · 2023-03-09

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Italien hat im Dezember 2022 die Anwendung des Dublin-Abkommens sistiert und akzeptiert seither nicht mehr, dass die Schweiz illegale Migrantinnen und Migranten nach Italien rückführt. Die italienische Regierung rechtfertigt dies mit fehlenden Aufnahmekapazitäten.

Die Schweiz hat um Klarstellungen gebeten und daraufhin die unverbindliche Antwort erhalten, dass die Absicht bestehe, das Dublin-Abkommen "möglichst rasch" wieder anzuwenden, ein Zeitplan wurde allerdings nicht genannt.

Der Bundesrat muss Italien jedoch dazu auffordern, dieses internationale Abkommen unverzüglich wieder einzuhalten. Die Situation in Norditalien spitzt sich tatsächlich zu, wie die jüngsten schweren Gewalttaten am Mailänder Hauptbahnhof zeigen, der faktisch bereits ein Tor zur Schweiz (insbesondere zum Tessin) ist.

Problematisch scheint die Situation auch mit Österreich, von wo aus täglich Dutzende illegal in die Schweiz einreisen.

Ich frage den Bundesrat:

- Warum fordert der Bundesrat Italien nicht dazu auf, das Dublin-Abkommen sofort wieder anzuwenden? Hat er die Absicht, dies bald zu tun? Wie lange ist der Bundesrat noch bereit, die derzeitige Nichteinhaltung zu tolerieren?

- Wie beurteilt der Bundesrat die Situation an der österreichischen Grenze? Was gedenkt er zu tun, um sie zu verbessern? Beabsichtigt der Bundesrat, Gespräche mit der österreichischen Regierung aufzunehmen, um die Rückführung illegaler Migrantinnen und Migranten nach Österreich rascher und effizienter zu gestalten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Italien hat mit Mitteilung vom 5. Dezember 2022 die Dublin-Staaten über eine temporäre Aussetzung der Dublin-Überstellungen informiert. Italien begründet diesen Schritt damit, dass das Land eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Anlandungen verzeichne, davon zahlreiche minderjährige Personen, was die Kapazitäten des Systems zur Aufnahme zurzeit überlaste. Überstellungen gestützt auf das bilaterale Rückübernahmeabkommen (SR 0.142.114.549) sind von der Massnahme nicht betroffen.

Aufgrund der hohen Anlandungszahlen über die zentrale Mittelmeerroute hat Italien am 11. April 2023 den nationalen Ausnahmezustand erklärt. Dieser soll gemäss Angaben der Regierung voraussichtlich sechs Monate dauern und ermöglicht es, besondere Massnahmen zur Steuerung der Migration zu ergreifen, z.B. Ausbau von Einrichtungen für die Rückführung von Personen, die keinen Anspruch auf einen Schutzstatus in Italien haben (sogenannte Centri di permanenza per i rimpatri, CPR) oder schnellere Aufnahme- und Unterbringungsverfahren. Der Ausnahmezustand wird mit einer Finanzierung von fünf Millionen Euro unterstützt.

Die Schweiz engagiert sich seit der Verkündung der Aussetzung der Dublin-Überstellungen durch die zuständigen italienischen Behörden aktiv auf bilateraler und multilateraler Ebene dafür, dass die Überstellungen wiederaufgenommen werden können. Auf bilateraler Ebene steht das Staatssekretariat für Migration SEM mit den zuständigen italienischen Behörden in Kontakt. Darüber hinaus wurde das Thema vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bei seinem jüngsten Besuch in Rom mit seinem italienischen Amtskollegen erörtert. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) wird bei einem geplanten Besuch in Italien vor der Sommerpause dasselbe tun.

Gemeinsam mit anderen Dublin-Staaten (u.a. Deutschland, Österreich, Frankreich, die Niederlande, Belgien und Dänemark) ist die Schweiz bei der Europäischen Kommission auf verschiedenen Niveaus vorstellig geworden. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) hat diese Thematik zudem auch auf Ministerstufe im Rahmen der Justiz- und Innenminister-Räte in Brüssel angesprochen.

2. Die sekundären Migrationsbewegungen von Österreich in die Schweiz bewegen sich auf erhöhtem Niveau, waren im Frühjahr 2023 aber rückläufig. Nur die wenigsten der aufgegriffenen Migrantinnen und Migranten stellen ein Asylgesuch in der Schweiz.

Zwischen Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz gibt es ein Rückübernahmeabkommen (SR 0.142.111.639), welches seit dem 1. Januar 2001 in Kraft ist. Wie in den Antworten auf die Frage 22.7666 Friedli, "Wie ist der Stand der Verhandlungen über ein neues Rücknahmeabkommen mit Österreich?", Interpellation 22.3423 Friedli, "Stopp der illegalen Migrationswelle im St. Galler Rheintal" und in der Motion 22.4186 Romano, "Ein Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich zur erleichterten Rückübernahme im Migrationsbereich" ausgeführt, werden Herausforderungen im operativen Bereich regelmässig bilateral mit Österreich thematisiert. So haben Österreich und die Schweiz am 28. September 2022 einen gemeinsamen Aktionsplan vorgelegt. Dieser sieht Massnahmen auf der bilateralen und europäischen Ebene, aber auch gegenüber Drittstaaten vor. Im Zentrum des Aktionsplans stehen gemeinsame migrationspolitische Initiativen auf europäischer Ebene inkl. der grundlegenden Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems.

Antwort des Bundesrates.

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