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23.3115 · Interpellation · 2023-03-13

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Grössere Aufträge der Schweizer Gemeinwesen unterliegen den strengen Regelungen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen. Diese Regelungen wurden ausgearbeitet, um einen gesunden Wettbewerb zwischen den verschiedenen Wirtschaftsakteuren und Gleichbehandlung zu gewährleisten, unabhängig davon, in welchem Land ein Auftrag vergeben wird und woher die Unternehmen kommen, die eine Offerte einreichen.

Es ist gleichzeitig zu beobachten, dass einige Länder die Grenzen der staatlichen Subventionen ausloten. Die Subventionen werden in den einzelnen Ländern innerhalb und ausserhalb der Europäischen Union sehr unterschiedlich gehandhabt. Die EU verurteilt gewisse Praktiken in Ländern ausserhalb ihrer Grenzen schnell. Gleichzeitig und insbesondere im Rahmen der EU-Osterweiterung hat sie Unternehmen, die sich in osteuropäischen Ländern niederlassen wollten, sehr stark unterstützt, indem sie beispielsweise die gesamte Produktionsinfrastruktur finanzierte. Mit einer solchen Unterstützung können diese Unternehmen natürlich konkurrenzlos günstige Preise anbieten. In diesem Zusammenhang kann es schwierig sein, die Chancengleichheit von Anbieterinnen und Anbietern zu gewährleisten.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Abgesehen von Rüstungsaufträgen, die vom WTO-Übereinkommen ausgenommen sind, vergibt der Bund gemäss den Regelungen für das öffentliche Beschaffungswesen Aufträge im Ausland? In welchen Wirtschaftssektoren? Wie hoch sind die jährlichen Beträge?

2. In Anbetracht der Unterstützung, die gewissen Unternehmen teilweise von EU-Staaten und teilweise sogar von der EU selbst gewährt wird: Wie wird diese Unterstützung bei der Bewertung der Offerten berücksichtigt?

3. Die gleiche Frage stellt sich bei Schweizer Anbieterinnen und Anbietern, die die gesamte oder einen Teil der Produktion, die Gegenstand der Offerte im Rahmen der öffentlichen Beschaffung ist, an Tochtergesellschaften oder Niederlassungen des Unternehmens im Ausland auslagern.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Ja, der Bund vergibt öffentliche Aufträge auch an ausländische Unternehmen, dies in Anwendung des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB SR 172.056.1 und VöB SR 172.056.11). Im Jahr 2021 flossen 8 Prozent (550 Millionen Franken) der Beschaffungszahlungen der Bundesverwaltung an Unternehmen mit Sitz im Ausland. Im 2020 waren es 12 Prozent (886 Millionen Franken) und im 2019 9 Prozent (559 Millionen Franken) der Beschaffungszahlungen. Diese Werte umfassen die gesamten Beschaffungszahlungen, auch jene für Rüstungsaufträge. Die Zahlungen verteilen sich auf die folgenden Beschaffungskategorien:

Jahre201920202021

Beträge in 1'000 CHF

Beschaffungskategorie559'030886'389550'16901Nahrungsmittel und Getränke1'44587966402Textilien und Bekleidung19'45147'07970'04003Heizöl, Benzin, Treibstoffe, Chemie3'5773'0473'03304Maschinen, Rüstungsgüter, Waffen, Schutz- und Verteidigungseinrichtungen126'351118'31396'33005Medizinische Produkte und Pharmabereich1'421140'86917'69906Transportdienstleistungen (Güter- und Personentransporte) sowie Hotels1'3251'7541'32707Kraftfahrzeuge, Fahrzeugteile, Transportmittel160'959226'28389'97808Güter und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sport und Erholung41743338609Publikationen, Drucksachen und Informationsträger des Bundes1'1012'0941'12310Bürotechnik212187711Kopiertechnik6512Büro- und Raumausstattung zivile Verwaltung1415827713Büromaterial und allgemeines Verbrauchs- und Hausdienstmaterial3921287914Post- und Kurierdienstleistungen1012915Informatik und Telekommunikationsmittel18'89327'28118'59616Informatik und Telekommunikationsmittel für die Führungs- und Einsatzsysteme der Armee106'405190'642129'23717Dienstleistungen, die für die Bereitstellung, den Betrieb und den Unterhalt der Güter notwendig sind2'2031'0061'11618Dienstleistungen80'26794'20995'65819Zivile Bauten14'1328'3264'28820Militärische Bauten1'3281'8311'57521Bauten Nationalstrassen (ASTRA)11'72511'8938'31122Güter für spezifische Anwendungsbereiche7'40210'11710'285#Nicht zugeordnet01716

2. und 3. Staatliche Beihilfen, welche anbietende Unternehmen - auch Schweizer Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im Ausland - von der EU, von EU-Staaten oder auch von anderen Staaten erhalten haben, werden vom Bund bei der Bewertung von Angeboten im Rahmen der öffentlichen Beschaffung nicht berücksichtigt.

Der Bundesrat verweist zu den Themen "Staat und Wettbewerb" sowie möglichen wettbewerbsverzerrenden staatlichen Beihilfen auf die folgenden Vorstösse: 17.3402, 15.3387, 13.3175. Der Bundesrat hat sich vor Kurzem auch zur neuen EU-Verordnung 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation) in seiner Antwort zur Interpellation 22.3565 geäussert.

Im Übrigen beobachtet der Bundesrat die Situation betreffend staatliche Beihilfen weiterhin - auch im Kontext aktueller Entwicklungen.

Antwort des Bundesrates.