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23.3119 · Interpellation · 2023-03-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist dem Bundesrat auch nur eine einzige evidenzbasierte Studie bekannt, die eine zuverlässige und realistische Einschätzung der finanziellen Auswirkungen der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) auf die Prämienzahlerinnen und -zahler ermöglicht? Wenn ja, welche?

2. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass eine einheitliche Finanzierung kein Einsparpotenzial hat und dass deshalb, entgegen den Behauptungen ihrer Befürwortenden, keine jährlichen Einsparungen in Milliardenhöhe zu erwarten sind? Wenn ja, wieso? Falls nein, wieso nicht?

3. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass der Einbezug der Langzeitpflege in die EFAS-Vorlage auch langfristig keine Einsparungen zugunsten der Prämienzahlerinnen und -zahler gewährleisten würde? Wenn ja, wieso? Falls nein, wieso nicht?

4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass der Einbezug der Langzeitpflege hingegen zu einem erheblichen Anstieg der Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) führen würde und sich die Versicherten deshalb in Zukunft stärker an den Kosten der Langzeitpflege beteiligen müssten? Wenn ja, wieso? Falls nein, wieso nicht?

5. Teilt der Bundesrat unsere Befürchtung, dass die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich ("ambulant vor stationär") durch die EFAS eher gebremst wird, da der stationäre Bereich für die Kantone finanziell wieder attraktiver wird, wohingegen das Einsparungspotenzial einer Verlagerung in den ambulanten Bereich gleichzeitig sinkt? Wenn ja, wieso? Falls nein, wieso nicht?

6. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass Kantone, die bisher stärker auf den ambulanten Bereich setzten, bei einer Einführung der EFAS finanziell benachteiligt würden? Wenn ja, wieso? Falls nein, wieso nicht?

7. Versteht der Bundesrat die Kritik, dass durch die EFAS noch mehr Interessenkonflikte für die Kantone entstehen würden, z. B. im ambulanten und tariflichen Bereich? Wenn ja, wieso? Falls nein, wieso nicht?

8. Teilt der Bundesrat die Meinung verschiedener Kantone und Ärzteverbände, dass mit der EFAS die integrierte Versorgung nicht entscheidend gefördert werden kann? Wenn ja, wieso? Falls nein, wieso nicht?

9. Stimmt der Bundesrat der Aussage zu, dass die EFAS-Vorlage viel zu komplex ist, um im Voraus Aussagen über die konkreten finanziellen Auswirkungen für die OKP insgesamt und spezifisch für die einzelnen Kostenträger treffen zu können?

Begründung

Wieder einmal werden der Bevölkerung in Bezug auf die Kosten der OKP trügerische Versprechungen gemacht: Die glühenden Befürwortenden der EFAS-Vorlage behaupten regelmässig, dass damit jährlich zwischen 1 und 3 Milliarden Schweizer Franken eingespart werden könnten (siehe z. B. Sitzung im Ständerat am 1. Dez. 2022). Einige versichern sogar, dass diese Milliardeneinsparungen den Prämienzahlerinnen und -zahlern zugutekommen würden (siehe z. B. La Liberté vom 22. Okt. 2022). Vor allem aber wurde auch behauptet, die EFAS würde die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich verstärken und der integrierten Versorgung einen zusätzlichen Schub verleihen. In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung urteilten verschiedene Kantone und Ärzteverbände jedoch entschieden anders und betonten, dass die finanziellen Anreize dort gesetzt werden sollten, wo die Entscheide getroffen werden, also in erster Linie bei den Ärztinnen und Ärzten. Diese würden sich nämlich nach ihren Verdienstmöglichkeiten richten, egal wer die Rechnung bezahlt und zu welchem Prozentsatz. Allerdings könne niemand sagen, ob dies mit dieser Vorlage gelingen wird, schreibt die Konferenz der kantonalen Ärztegesellschaften als Antwort auf die gewagte Behauptung, dass die integrierte Versorgung entscheidend von der EFAS profitieren würde. Darüber hinaus würden die Steuerzahlerinnen und -zahler in den lateinischen Kantonen, in denen die Verlagerung auf ambulante Leistungen bisher vorbildlich gefördert wurde, finanziell mit zusätzlichen Kosten von insgesamt etwa 200 Millionen Schweizer Franken pro Jahr belastet.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2./5./8./9. Der Bundesrat erwartet von der einheitlichen Finanzierung der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, wie sie im Rahmen der pa. iv. Humbel 09.528 "Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus" diskutiert wird, ein substanzielles Sparpotenzial. Wie auch in diversen Berichten, die zuhanden der vorberatenden Kommission des Ständerates erstellt wurden (www.parlament.ch > 09.528 > Öffentliche Kommissionsunterlagen), aufgezeigt, würden diverse Fehlanreize wegfallen, die wegen der unterschiedlichen Finanzierung des stationären und des ambulanten Bereichs bestehen: Mit der Gesetzesänderung würde die Verlagerung beschleunigt, weil beide Finanzierungsträger (Kantone und Versicherer) ein Interesse hätten, die Leistungserbringer mit tarifarischen und regulatorischen Anreizen zur jeweils günstigsten Behandlung zu bewegen. Auch würden bereichsübergreifende Vergütungsmodelle über die ganze Versorgungskette gefördert. Die Einsparungen durch eine bessere Koordination, die oft auch im Spital- und Pflegebereich anfallen, würden mit der Gesetzesänderung im Gegensatz zu heute vollständig prämienwirksam. Dadurch würde die koordinierte Versorgung für die Versicherten attraktiver, so dass auch die Versicherer eher bereit wären, in die Entwicklung der koordinierten Versorgung zu investieren. Das Sparpotenzial der Gesetzesänderung hängt indessen massgeblich davon ab, wie die Akteure auf die verbesserten Anreize reagieren. Schätzungen sind somit mit Unsicherheiten verbunden und das Sparpotenzial lässt sich nicht exakt beziffern. Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Forschungsberichte > Kranken- und Unfallversicherung) geht von einem jährlich wiederkehrenden Sparpotenzial von bis zu 300 Millionen Franken (ohne Einbezug Pflege) beziehungsweise 450 Millionen Franken (mit Pflege) aus. Auch wenn das Sparpotenzial nicht exakt beziffert werden kann, ist der Bundesrat vom Nutzen dieser Reform überzeugt und hat sich deshalb wiederholt dafür ausgesprochen.

3./4. Die Prämienzahlenden würden durch die einheitliche Finanzierung der Leistungen im Vergleich zu einer Weiterführung des Status quo entlastet, weil dadurch die laufende Verlagerung von der Steuer- zur Prämienfinanzierung stoppt. Dies gilt sowohl mit wie ohne Einbezug der Pflegeleistungen. Zwar steigen die Kosten der Langzeitpflege voraussichtlich prozentual stark, die Prämienzahlenden profitieren aber trotzdem, weil die Verlagerung von stationär zu ambulant, welche die Kantone neu mitfinanzieren würden, ein grösseres Kostenvolumen ausmacht.

6. Die einheitliche Finanzierung der Leistungen ist aus Sicht der Summe von Prämien- und Steuerzahlenden für jeden einzelnen Kanton kostenneutral. Ein besonders starker Transfer von stationär zu ambulant in einem Kanton hat bisher dazu geführt, dass der Anteil der Steuerfinanzierung dort besonders stark gesunken und der Anteil der Prämienfinanzierung besonders stark gestiegen ist. Mit der Gesetzesänderung würde für alle Kantone derselbe Mindestfinanzierungsanteil gelten. Dort, wo sich ein Kanton heute finanziell vergleichsweise wenig beteiligt, werden die Prämienzahlenden entlastet.

7. Der Bundesrat ist sich, wie er bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat 15.3464 Cassis "Krankenversicherungsgesetz. Roadmap zur Entflechtung der Mehrfachrolle der Kantone" festgehalten hat, bewusst, dass die Kantone insbesondere im Spitalbereich mehrere Rollen als Regulator und Aufsichtsbehörde, als Leistungserbringer und als Finanzierungsträger haben, die zu Interessenkonflikten führen können. Die einheitliche Finanzierung der Leistungen korrigiert Fehlanreize, welche sich aus der Rolle der Kantone als Finanzierungsträger mit je nach Bereich unterschiedlich starker Verpflichtung ergeben. Die Kantone sind in ihrer Rolle als Regulator und Aufsichtsbehörde bereits heute auch im ambulanten Bereich für Zulassung und Tarifgenehmigung zuständig. Von ihrem Einsitz in die Tariforganisation und von Steuerungsmöglichkeiten im nichtärztlich-ambulanten Bereich sind keine zusätzlichen Interessenkonflikte zu erwarten. Die Rolle als Leistungserbringer im stationären Bereich ist von der einheitlichen Finanzierung der Leistungen nicht betroffen.

Antwort des Bundesrates.