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23.3128 · Interpellation · 2023-03-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Lärm ein wichtiger Faktor für die Gesundheit der Bevölkerung ist. Ob in der Stadt oder auf dem Land, Lärm ist ein störender Einfluss, und die Bekämpfung seiner Ausbreitung ist eine Frage der öffentlichen Gesundheit. Die Bundesgesetzgebung regelt die Lärmproblematik auf rigide Weise. Dies führt zu enormen finanziellen Kosten, vor allem für die öffentliche Hand, die die in Programmen des Bundes vorgesehenen Normen zur Lärmbekämpfung unverzüglich erfüllen muss. So werden beispielsweise Lärmschutzwände entlang von Bahnstrecken, viel befahrenen Strassen und Autobahnen errichtet.

Technologische Fortschritte haben es möglich gemacht, Lärm dort zu bekämpfen, wo er entsteht: in Motoren, bei der Reibung mit der Luft oder dem Boden. Spezielle schallabsorbierende Beläge ersetzen den bisher verwendeten Asphalt oder Beton. Immer mehr Geschwindigkeitsbegrenzungen mit immer tieferen Grenzwerten führen zu Verbesserungen. Auch die Zusammensetzung der Gummimischung von Reifen trägt zur Lärmminderung bei. Die Lärmsanierung im Strassenverkehr ist im Gange, benötigt aber mehr Zeit und finanzielle Mittel als erwartet.

Der Ersatz von Eisenbahnschwellen aus Holz durch neue Schwellen, die oft aus Metall oder Beton bestehen, hat allerdings einen völlig gegenteiligen Effekt und erhöht den Lärm vor allem in den Bahnhöfen erheblich.

Die Energiestrategie 2050, die derzeit umgesetzt wird, zielt auf eine vollständig elektrifizierte Fahrzeugflotte ab mit Motoren, die kaum noch Lärm verursachen.

Meine Fragen lauten daher wie folgt:

1. Wie weit sind wir mit der Lärmsanierung bei Strassen und Autobahnen?

2. Wie wirkt sich die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte auf den Strassenlärmkataster aus?

3. Kann diese Entwicklung (positive) Auswirkungen auf den materiellen, technischen und finanziellen Bedarf für die Strassenlärmsanierung haben?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Die entlang von Kantons- und Gemeindestrassen umgesetzten Massnahmen unterscheiden sich von jenen an Nationalstrassen, wo die hohe Verkehrsbelastung ein intensiveres Einwirken beim Ausbreitungsweg (Lärmschutzwände) erfordert.

Kantons- und Gemeindestrassen: Die Anzahl der vor Lärm geschützten Personen entlang von Kantons- und Gemeindestrassen steigt seit 10 Jahren konstant an und konnte um den Faktor 4 auf gegenwärtig 218 700 erhöht werden. Ausserdem kam rund 400 000 Menschen eine wahrnehmbare Lärmminderung (> 1 dB) zugute. Die Investitionen entlang von Kantons- und Gemeindestrassen belaufen sich aktuell auf ca. 1,3 Milliarden Franken, und weitere mindestens 2 Milliarden werden noch benötigt. Die Kosten, um eine Person vor Lärm zu schützen, betragen durchschnittlich zwischen 6000 und 9000 Franken. Diese positive Entwicklung ist das Ergebnis der Priorisierung von Massnahmen an der Quelle wie lärmarmen Belägen und Geschwindigkeitsreduktionen.

Nationalstrassen: Bisher wurden 95 Prozent des Nationalstrassennetzes saniert. Bei den verbleibenden Abschnitten handelt es sich hauptsächlich um Kantonsstrassen, die am 1. Januar 2020 als NEAT-Strecken in den Besitz des Bundes übergegangen sind. Mit den bereits umgesetzten Massnahmen konnte die Zahl der von übermässigem Strassenlärm betroffenen Personen entlang von Nationalstrassen auf etwa 120 000 halbiert werden. Dank den noch geplanten Massnahmen soll die Anzahl Betroffener weiter abnehmen, sodass schlussendlich rund 67 Prozent geschützt sind. Ca. 900 000 Personen profitieren zudem von den bereits realisierten Lärmschutzmassnahmen entlang von Nationalstrassen.

Bisher wurden Lärmschutzmassnahmen entlang von Nationalstrassen im Gesamtwert von 3,3 Milliarden Franken umgesetzt, und weitere Massnahmen im Umfang von etwa 745 Millionen Franken sind noch vorgesehen.

2) Bei Personenwagen wird das Rollgeräusch der Reifen auf der Fahrbahn je nach Reifenbreite zwischen 20 und 25 km/h problematisch, und zwar unabhängig von der Antriebsart des Autos. Im Vergleich zu Autos mit Verbrennungsmotor hat das Verschwinden des Motorgeräuschs bei Elektrofahrzeugen daher bei niedriger Geschwindigkeit und normaler Fahrweise einen signifikanten Effekt. Das Potenzial zur Senkung der Anzahl Personen, die in der Schweiz übermässigem Strassenlärm ausgesetzt sind, durch eine vollständige Elektrifizierung der Fahrzeugflotte liegt bei rund 10 Prozent.

3) Die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte allein wird die Daueraufgabe der Bekämpfung des Strassenlärms nicht lösen. Eine nachhaltige Verringerung der Anzahl Menschen, die übermässigem Strassenlärm ausgesetzt sind, kann nämlich nur durch eine Kombination von Massnahmen an der Quelle und Massnahmen am Ausbreitungsweg (Lärmschutzwände oder -dämme) erreicht werden.

Antwort des Bundesrates.

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