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23.3160 · Interpellation · 2023-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Erkennt der Bundesrat die Bedeutung der Briefpost für den Geschäftsverkehr, für das Gewerbe und für Private, insbesondere für ältere Menschen?

2. Soll tatsächlich in einem ersten Schritt eine Preiserhöhung für Paket- und Briefpost (erneut) erfolgen?

3. Soll tatsächlich nach dieser Preiserhöhung ein weiterer Leistungsabbau erfolgen, indem die A-Post wegfallen und die Zustellung drastisch reduziert werden soll auf dreimal pro Woche?

4. Soll die Zugänglichkeit zu Poststellen oder Agenturen weiter verschlechtert werden?

5. Besteht Bereitschaft, die Dienstleistungen der Agenturen zu erweitern und zu verbessern?

6. Besteht Bereitschaft, die Bevölkerung umfassend über sämtliche künftige Leistungen und Bedingungen der Brief- und Paketpost zu informieren und zu den Kundenbedürfnissen zu befragen, bevor Beschlüsse gefasst werden?

7. Hat der Bundesrat eine Strategie für die Zukunft der Post und wann gedenkt er die Bevölkerung darüber zu informieren?

Begründung

Im Expertenbericht, der 2022 veröffentlicht wurde, wird vorgeschlagen, die Postzustellung ab 2030 drastisch zu reduzieren, so wird eine nur noch dreimal pro Woche erfolgende Briefzustellung erwähnt. Der Bundesrat will sich 2023 dazu äussern.

In den letzten Jahren wurden die Dienstleistungen der Post laufend verschlechtert. Poststellen wurden geschlossen und nur zum Teil durch Agenturen ersetzt, die teilweise unattraktive Öffnungszeiten haben. Die Leerung der Briefkästen erfolgt statt abends in den frühen Morgenstunden, was besonders, aber nicht nur, für Geschäftskunden unvorteilhaft ist. Gleichzeitig wurden die Tarife per 1. Januar 2022 bereits erhöht und sollen jetzt nochmals angehoben werden, dies hat Postchef Cirillo im März 2023 angekündet.

Eine Umfrage bei der Kundschaft im Jahre 2017 zeigte noch eine starke Zufriedenheit mit Postdienstleistungen. Aktuell würde die Post kaum mehr so gut bewertet. Postsstellen werden durch Agenturen ersetzt, diese verfügen über ein deutlich beschränktes Angebot, teilweise können nicht mal Briefmarken gekauft oder Pakete ins Ausland verschickt werden. Diese wichtige Institution hat an Qualität und Zuverlässigkeit verloren.

Auch wenn die Digitalisierung zu einem anderen Kommunikationsverhalten führt, braucht es auch in Zukunft noch den Transport von Briefen und Dokumenten zu vernünftigen Preisen.

Wenn gemäss Expertenbericht an eine Beibehaltung oder einen Ausbau der Paketzustellung an 5 Wochentagen gedacht wird, muss es möglich sein, gleichzeitig auch die Brief- und Zeitungszustellung in dieser Kadenz sicherzustellen.

Mit scheibchenweisen Preiserhöhungen und Leistungsabbau muss Schluss sein! Der Bundesrat soll die Bevölkerung so bald wie möglich umfassend über die Zukunft der Post informieren.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Kerngeschäft der Post ist - getrieben durch die Digitalisierung - zunehmend Veränderungen ausgesetzt. Bis ins Jahr 2030 wird das heutige Grundversorgungsangebot den veränderten Bedürfnissen nicht mehr entsprechen und eine Anpassung des gesetzlichen Auftrags notwendig werden. Bleiben diese aus, verschlechtert sich die Finanzierung weiter und schon in wenigen Jahren wäre die Post nicht mehr in der Lage, die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das UVEK am 22. Juni 2022 beauftragt, Anpassungen der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten zu prüfen sowie den Bedarf für einen digitalen Service Public abzuklären.

Als Reaktion auf die aktuelle Wirtschaftslage, die sich durch hohe Teuerung, tiefere Zinserträge und anhaltend rückläufige Briefmengen und Schaltergeschäfte auszeichnet, hat die Post jüngst Preismassnahmen angekündigt. Damit will die Post die heutige Grundversorgung auch in der näheren Zukunft eigenwirtschaftlich erbringen. Die Gespräche mit dem Preisüberwacher zur Anpassung der Preise sind im Gange.

Die Ausgestaltung der Unternehmensstrategie liegt in der Verantwortung der Schweizerischen Post. Selbstverständlich muss die Post dabei die geltenden Vorgaben der Postgesetzgebung einhalten und im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates handeln.

Antwort des Bundesrates.