23.3184 · Interpellation · 2023-03-15
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Artikel 18 des Mineralölsteuergesetzes und Artikel 57b der Mineralölsteuerverordnung wird der Steueranteil, der für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr bestimmt ist, für den Treibstoff von Pistenfahrzeugen zurückerstattet.
Als Pistenfahrzeuge gelten mit Schneeraupen ausgestattete Fahrzeuge, die für die Präparierung und die Sicherung von Ski- und Snowboardpisten, Snowparks, Langlaufloipen, Schlittelbahnen und Winterwanderwegen geeignet sind; auch Motorschlitten und mit Schneeraupen ausgestattete Quads gelten als Pistenfahrzeuge.
Angesichts der Energiekrise, der Klimaerwärmung und des Verlusts der Biodiversität, ist diese indirekte Subventionierung fragwürdig. Wintertrockenheit und der unausweichliche Anstieg der Nullgradgrenze führen zu zunehmendem Schneemangel auf den Pisten, und das sollte berücksichtigt werden. Die klimatischen und ökologischen Kosten sowie die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des massiven Einsatzes von technischen Mitteln, um den Betrieb von zahlreichen Wintersportanlagen sicherzustellen, müssen analysiert und antizipiert werden. Wir müssen uns also fragen, welche Form von Bergtourismus künftig vom Staat unterstützt und gefördert werden soll. Abgesehen davon, dass diese Subventionierung in Konflikt steht mit den Grundsätzen der Klima-, Energie- und Umweltpolitik, ergeben sich daraus auch wirtschaftliche Widersprüche, denn klima- und umweltschädlichen Subventionen stehen höhere Reparaturkosten gegenüber.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. In welchem Umfang wird die Mineralölsteuer den Pistenfahrzeugen jährlich zurückerstattet - ausgedrückt in Franken, Anzahl Fahrzeugen und Anzahl Kilometern? Wie haben sich diese Zahlen seit der Einführung der Rückerstattung entwickelt?
2. Wie hoch sind für den Bund die Kosten der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmung - bezüglich Verwaltung, Vollzug und Kontrolle? Wie haben sich diese Kosten entwickelt?
3. Wie hoch schätzt der Bundesrat die mit dieser Subvention verbundenen Kosten für das Klima, die Biodiversität und die Umwelt ein?
4. Findet der Bundesrat, dass angesichts der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und angesichts der Klimanotlage diese Subvention noch zeitgemäss ist? Ist er bereit zu überprüfen, ob sie nicht abgeschafft werden soll?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Rückerstattung der Mineralölsteuer für Pistenfahrzeuge wurde auf den 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt. Die ersten Rückerstattungen erfolgten 2017. Die nachstehende Tabelle zeigt die Anzahl der Rückerstattungsgesuche, die Höhe des Rückerstattungsbetrages sowie die der Rückerstattung zugrunde liegenden Mengen an Dieselöl und Benzin für die Jahre 2017 bis 2022. Die Anzahl der Pistenfahrzeuge und der Betriebsstunden kann nicht angegeben werden, da diese Daten durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) für die Rückerstattung nicht erfasst werden.
JahrGesucheDieselöl (Liter)Benzin (Liter)Rückerstattung (CHF)201729412 750 000209 0006 892 000201835216 580 000169 0008 997 000201938217 458 000166 0009 529 000202030112 837 000154 0007 208 000202134315 797 000174 7009 284 000202234016 733 000176 0009 943 000
2. Der Vollzugsaufwand des BAZG für die Rückerstattung der Mineralölsteuer für Pistenfahrzeuge unterliegt keinen grossen jährlichen Schwankungen und liegt bei rund 0.5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Davon entfallen rund 0.3 VZÄ auf die Bearbeitung der Rückerstattungsgesuche und rund 0.2 VZÄ auf die nachgelagerten Kontrollen vor Ort (Unternehmensprüfungen). Die jährlichen Vollzugskosten des BAZG betragen rund 70 000 Franken.
3. Die Treibstoffverbräuche im Jahr 2022 gemäss Tabelle zur Frage 1 entsprechen einem CO2-Ausstoss von 44 249 Tonnen. In seinem Bericht von 2019 zu den externen Kosten und Nutzen des Verkehrs in der Schweiz veranschlagt das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) einen mittleren Kostensatz von 136.80 Franken pro Tonne CO2. Die der Rückerstattung der Mineralölsteuer für Pistenfahrzeuge zugrunde liegenden Treibstoffverbräuche sind damit mit Klimakosten im Umfang von rund 6 Millionen Franken verbunden. Für die externen Kosten bezüglich Biodiversität und weitere Umweltbereiche (Gesundheitsschäden, Gebäudeschäden, Ernteausfälle, Waldschäden und Biodiversitätsverluste durch Luftverschmutzung, Bodenschäden, Lärm etc.) liegen keine verlässlichen Zahlen vor.
4. Der Bundesrat beauftragte im Dezember 2021 das WBF zu prüfen, wie die Rückerstattungen der Mineralölsteuer möglichst konform zur Klimapolitik ausgestaltet werden können. Im Juni 2022 beauftragte der Bundesrat das WBF, in dieser Untersuchung zudem deren Auswirkungen für schwere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Tourismus auf die Biodiversität mitzuberücksichtigen. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.
Im Übrigen macht der Bundesrat darauf aufmerksam, dass er die Einführung dieser steuerlichen Vergünstigung für Pistenfahrzeuge aus finanzpolitischen und ökologischen Gründen stets abgelehnt hat. Gemäss Subventionsgesetz (SR 616.1) ist auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel zu verzichten.
Antwort des Bundesrates.