23.3193 · Motion · 2023-03-16
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt unter Anwendung der Verordnung (EU) 2016/399 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Marz 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex), namentlich der Artikel 25, 26, 28 und 29 unverzüglich regelmässige Grenzkontrollen einzuführen, um der massiv steigenden Zahl von illegalen Einreisen zu begegnen.
Begründung
Die Anzahl an illegalen Grenzübertritten an der Ostgrenze der Schweiz hat in letzter Zeit massiv zugenommen: Gemäss Angaben des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sind im Oktober 2022 7891 Personen aufgrund illegaler Grenzübertritte aufgegriffen worden. Gegenüber dem Vormonat September entspricht dies einer Zunahme von rund 18 Prozent. Anfang März kommunizierte das BAZG, dass sich die Anzahl an der Ostgrenze festgestellten rechtswidrigen Aufenthalte im Jahr 2022 mit 26 518 Aufgriffen im Vergleich zu 2021 insgesamt verfünffacht habe. Die aufgegriffenen Migranten sind in der Regel junge Männer aus zahlreichen Ländern, hauptsächlich jedoch aus Afghanistan und Nordafrika. Aufgrund der massiven Zahl von illegalen Einreisen werden die gesetzlichen Bestimmungen zu den Einreisevorschriften nicht mehr angewendet.
Gegenwärtig haben auch Deutschland, Dänemark, Frankreich, Norwegen, Österreich und Schweden unter Berufung auf den Schengener Grenzkodex wieder Grenzkontrollen eingeführt. Die Schweiz soll dies ebenfalls tun, um den totalen Kontrollverlust hauptsächlich an der Ostgrenze zu vermeiden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Über die Westbalkanroute und über die zentrale Mittelmeerroute sind in den letzten Monaten vermehrt Migrantinnen und Migranten in die Schweiz und in unsere Nachbarstaaten gelangt. Viele dieser Personen reisen dabei durch andere Schengen-Staaten oder haben bereits anderswo ein Asylgesuch gestellt. Zahlreiche Personen wollen die Schweiz nur transitieren und stellen kein Asylgesuch. Weil die irreguläre Migration nur durch die internationale Zusammenarbeit wirksam bekämpft werden kann, unterstützt die Schweiz gemeinsame migrationspolitische Initiativen auf europäischer Ebene. Sie hat zudem mit Deutschland und Österreich Aktionspläne zur Verhinderung von Sekundärmigration ausgearbeitet. Diese enthalten neben grenzpolizeilichen Massnahmen auch solche gegenüber Drittstaaten.
Im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit können die Schengen-Staaten ausnahmsweise und für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 30 Tagen oder für die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung Binnengrenzkontrollen an bestimmten Grenzübergängen oder -abschnitten wieder einführen (Art. 25 Schengener Grenzkodex; SR 0.362.380.067). Diese Voraussetzungen für die Einführung von Binnengrenzkontrollen sind heute nicht gegeben. Weder die öffentliche Ordnung noch die innere Sicherheit sind zurzeit ernsthaft bedroht.
Unbesehen davon ist das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit im Grenzraum im Rahmen seiner Zollkontrollen präsent und führt risikobasierte Kontrollen durch. Dabei wird rechtswidrig eingereisten Personen, die kein Asylgesuch in der Schweiz stellen, eine ausländerrechtliche Wegweisungsverfügung ausgestellt. Die Erhöhung der Kontrolldichte und die Einführung von Binnengrenzkontrollen hätte angesichts der mehreren hunderttausend Grenzübertritte pro Tag starke Auswirkungen auf die Grenzregionen. Zudem zeigt der Blick auf die von irregulärer Sekundärmigration betroffenen Länder auf der Balkanroute, dass die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen kein wirksames Mittel zur Eindämmung dieses Phänomens darstellt. So haben auch unsere Nachbarstaaten Deutschland und Österreich im letzten Jahr einen starken Anstieg der irregulären Migration zu verzeichnen, zudem sind in diesen Ländern auch die Asylgesuchszahlen stark angestiegen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.