Stopp dem Asylchaos. Zurück zum Rechtsstaat und zu geordneten Verhältnissen gemäss internationalem Recht und dem Dubliner Flüchtlingsabkommen
23.3200 · Motion · 2023-03-16
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat sicherzustellen, dass das Dubliner Asylabkommen vertragsgemäss durchgesetzt wird. Entsprechend darf bei jeder Einreichung eines Asylgesuchs nicht auf das Gesuch eingetreten werden, es sei denn, der Asylsuchende macht glaubhaft, dass er nicht über ein angrenzendes Land eingereist ist. Die Schweiz ist an allen Landesgrenzen von sicheren Drittstaaten umgeben. Die Schweiz muss im Asylbereich endlich zurück zu rechtsstaatlichen Zuständen, die auch mit dem internationalen Recht in Einklang stehen.
Begründung
Die Schweiz leidet unter einem akuten Asylchaos. Es äussert sich in einer Überlastung der Aufnahmeinfrastruktur, steigender Kriminalität unter Asylbewerbern, wachsenden Sozialkosten, schwerwiegenden Integrationsproblemen in Gemeinden und Schulen. Es zeigen sich kriminelle Unverträglichkeiten zwischen Asylbewerbergruppen, was zudem die Frage aufwirft, ob tatsächlich dankbare Schutzbedürftige oder an Leib und Leben bedrohte Personen Asylansprüche geltend gemacht haben. Grund dafür ist, dass sich gegen den Sinn und materiellen Gehalt des Dublin-Abkommens in Europa eine Art Asyl-à-la-carte-Migration ausgebreitet hat. Asylmigranten reisen über mehrere sichere Drittstaaten an die Schweizer Grenze, um dort, längst nicht mehr an Leib und Leben oder durch Krieg bedroht, ihren Antrag zu stellen, was einen eklatanten Verstoss gegen Dublin bedeutet. Eine buchstabengetreue Umsetzung des Abkommens erscheint auch vor dem Hintergrund zwingend, dass Dublin-Vertragstaaten wie Italien oder Österreich zum Schaden der Schweiz (Stichwort: verweigerte Rücknahme) ihre Pflichten nicht mehr ernst nehmen oder gar aussetzen. Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kommen auch Länder wie Österreich oder die Niederlande, deren Regierungen in diesem Zusammenhang Dublin bereits als "institutionell gescheitert bezeichnet haben.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Bereits heute wird auf ein Asylgesuch nicht eingetreten, wenn ein anderer Dublin-Staat für die Behandlung des Gesuchs zuständig ist (Art. 31a Abs. 1 Bst. b Asylgesetz; AsylG, SR 142.31). Die Schweiz ersucht einen anderen Dublin-Staat konsequent um die Übernahme einer Person, wenn dies gestützt auf das Dublin-Assoziierungsabkommen (SR 0.142.392.68) möglich ist. Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn die Person bereits in einem anderen Dublin-Staat registriert wurde (beispielsweise mit Fingerabdrücken in der Eurodac-Datenbank), sondern auch wenn andere Hinweise auf die Zuständigkeit dieses Dublin-Staates bestehen (wie beispielsweise verwandtschaftliche Beziehungen, Dokumente oder Aussagen der Asylsuchenden). Die blosse Durchreise durch einen Dublin-Staat führt hingegen nicht automatisch zu dessen Zuständigkeit.
Personen, auf deren Asylgesuch im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nicht eingetreten wird, erhalten nach Rechtskraft des Nichteintretensentscheids nur Nothilfe (Art. 82 Abs. 1 AsylG). Diese ist nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen an den von den Kantonen oder vom Bund bezeichneten Orten auszurichten. Der Ansatz für die Unterstützung liegt unter dem Ansatz für die Sozialhilfe (Art. 82 Abs. 4 AsylG). Bei ausreisepflichtigen weggewiesenen Personen sind die Anreize zum Verbleib in der Schweiz somit bereits heute minim (vgl. Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion 22.4398 Glarner vom 15.02.2023 "Wiedereinführung der Grenzkontrollen und Nichteintreten auf Gesuche von Personen, welche aus Staaten zu uns kommen, die das Schengen/Dublin-Abkommen ratifiziert haben").
Die Schweiz pflegt mit all ihren Nachbarstaaten und somit auch mit Italien und Österreich seit Jahren enge bilaterale Beziehungen und steht mit den Behörden in regelmässigem Austausch. Aufgrund der hohen Anlandungszahlen über die zentrale Mittelmeerroute hat Italien am 11. April 2023 den nationalen Ausnahmezustand erklärt. Dieser soll gemäss Angaben der Regierung voraussichtlich sechs Monate dauern und ermöglicht es, besondere Massnahmen zur Steuerung der Migration zu ergreifen, z.B. Ausbau von Einrichtungen für die Rückführung von Personen, die keinen Anspruch auf einen Schutzstatus in Italien haben (sogenannte Centri di permanenza per i rimpatri, CPR) oder schnellere Aufnahme- und Unterbringungsverfahren. Der Ausnahmezustand wird mit einer Finanzierung von fünf Millionen Euro unterstützt. Seit der Verkündung der Aussetzung der Dublin-Überstellungen durch Italien hat die Schweiz bilateral mit den zuständigen italienischen Behörden wie auch auf multilateraler Ebene das Thema angesprochen, damit die Überstellungen wieder aufgenommen werden können. So hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bei seinem jüngsten Besuch in Rom seinen italienischen Amtskollegen darauf angesprochen. Auch die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) wird während ihres Italienbesuchs vor der Sommerpause auf das Thema zurückkommen. Gemeinsam mit anderen Dublin-Staaten (u.a. Deutschland, Österreich, Frankreich, die Niederlande, Belgien und Dänemark) ist die Schweiz bei der Europäischen Kommission auf verschiedenen Niveaus vorstellig geworden. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) hat diese Thematik zudem auch auf Ministerstufe im Rahmen der Justiz- und Innenminister-Räte in Brüssel angesprochen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.