23.3215 · Interpellation · 2023-03-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Während der Covid-19-Krise musste der Bund Schutzmasken insbesondere deshalb vernichten, weil sie das Ablaufdatum überschritten hatten; an einigen Masken zeigten sich sogar schon Spuren von Schimmel. In der gleichen Zeit kaufte die Bevölkerung rasch den Markt leer, und es war schwierig, sich mit Masken zu versorgen.
Um im Falle einer Pandemie den Bedarf zu decken und eine erneute Mangellage zu vermeiden, hat der Bund neue Masken in grosser Zahl gekauft und deren Verwaltung der Armeeapotheke übertragen. Offenbar haben nun einige dieser Masken bereits ihr Ablaufdatum erreicht.
Pandemien sind natürlich nur sehr schwer vorhersehbar, und es ist absolut verständlich, dass die Bundesbehörden vorsorgliche Massnahmen treffen, um nicht erneut in eine Mangellage zu geraten, falls der Bedarf wieder steigt. Dennoch erstaunt es, dass schon wieder Masken ihr Ablaufdatum erreicht haben.
Ich bitte deshalb den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:
- Welche Behörde evaluiert den Bedarf und entscheidet über den Erwerb von Schutzmasken?
- Diese Masken sind im Falle einer Pandemie von vorrangiger Bedeutung. Kann nicht eine regelmässige Erneuerung ihrer Bestände organisiert werden?
- Könnte nicht das BAG den Bestand regelmässig auffrischen, indem es die Masken den Gesundheitsdiensten des Landes zum Einstandspreis überlässt und so gewährleistet, dass die in Reserve gehaltenen Masken jederzeit verwendbar sind?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Beschaffung von medizinischen Gütern im Rahmen der Covid-19 Verordnung 3 erfolgte im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) durch die Armeeapotheke.
2. Bei den oben genannten Beschaffungen ging es darum, die im Frühjahr 2020 herrschende Mangellage an wichtigen medizinischen Gütern im Gesundheitswesen Schweiz aufzufangen und kurzfristig zu überbrücken, bis sich wieder eine normale Versorgungslage einstellt. Es war nicht die Absicht, eine langfristige Lagerstrategie für künftige Bedürfnisse und Pandemien zu verfolgen, sondern um die gezielte kurzfristige und rasche Behebung einer Mangellage im Auftrag des BAG.
Am 22.06.2022 hat der Bundesrat entschieden, dass auf eine weitere subsidiäre Beschaffung von Sanitätsmaterial für das zivile Gesundheitswesen zu verzichten sei, und hat somit den Beschaffungsauftrag aufgehoben.
Die Armeeapotheke verwaltet nun das eingelagerte Material im Auftrag der Interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDAG) "Medizinische Güter". Beschaffungen werden keine mehr getätigt.
Im Auftrag des Bundesrates wird aktuell in verschiedenen Projekten in Bezug auf die Wirksamkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit geprüft, in welcher Form welche medizinischen Güter künftig zu bevorraten sind.
Im Projekt "Umsetzung Bericht Versorgungsengpässe mit Humanarzneimitteln in der Schweiz" wird die Bevorratung in normalen Lagen gemeinsam mit der wirtschaftlichen Landesversorgung und den Stakeholdern der Branche untersucht und es sollen dem Bundesrat konkrete Umsetzungsvorschläge bis spätestens Ende 2024 vorgeschlagen werden.
Im Rahmen der Umsetzung des Berichts der Bundeskanzlei zur Auswertung des Krisenmanagements in der Covid-19-Pandemie (Versorgungssicherheit mit medizinischen Gütern in der Krisenlage) wird hingegen spezifisch die Versorgungssicherheit bei Ausbruch und während einer gesundheitlichen Krisenlage (z. B. Pandemie) betrachtet. In diesem Fall spielt die Bevorratung als präventives Element eine wichtige Rolle.
3. Das Schutzmaterial, welches im Rahmen der Covid-19-Pandemie beschafft wurde, wird nach Möglichkeit in Umlauf gebracht. Solange die entsprechenden Güter auf dem Markt frei erhältlich sind, ein Bedarf besteht, und der Vertrieb mit verhältnismässigem Aufwand abgewickelt werden kann, gibt der Bund diese zu den jeweiligen Marktpreisen ab. Dazu wurde eigens das Projekt "MERCATO" gestartet, über welches interessierte Institutionen überzähliges Pandemieschutzmaterial kaufen können. Je näher ein Artikel am Verfalldatum ist, desto tiefer ist der spezifische Marktpreis und desto günstiger kann er erworben werden. Damit soll einerseits sichergestellt werden, dass der Bund zumindest einen Teil der Einkaufkosten vergütet erhält, ohne dass es zu übermässigen marktverzerrenden Eingriffen kommt. Anderseits soll damit verhindert werden, dass Güter aufgrund abgelaufener Haltbarkeitsdaten vernichtet werden müssen, und es zu einer vollständigen Abschreibung des investierten Kapitals und zusätzlichen Entsorgungskosten kommt.
Die Armeeapotheke verwaltet das eingelagerte Schutzmaterial im Auftrag der IDAG "Medizinische Güter". Innerhalb der IDAG wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, welche sich mit Themen einer alternativen Verwertung auseinandersetzt. In dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter innen und Vertreter aus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) sowie der Logistikbasis der Armee (Armeeapotheke und Sanität) vertreten. Es ist vorgesehen, dass die Armeeapotheke Schutzmaterial, welches aus regulatorischen Gesichtspunkten (Ablauf des Haltbarkeitsdatums) nicht mehr eingesetzt werden darf, der Arbeitsgruppe meldet, welche über die weitere Verwendung entscheidet und die Armeeapotheke mit der Ausführung beauftragt. Seit Kurzem gibt es ein spezielles Recyclingverfahren für Produkte, die Polypropylen enthalten. Dieses ermöglicht es, aus Hygienemasken ein Polypropylengranulat zu gewinnen, welches dann in den Lifecycle zurückgegeben werden kann. Sollte ein Produkt die Voraussetzungen für eine Verfalldatenverlängerung oder ein Recycling nicht erfüllen, muss es via thermische Verwertung entsorgt werden.
Antwort des Bundesrates.