Verankerung der Prävention gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in der beruflichen Grundbildung und in der Ausbildung zur gymnasialen Maturität
23.3223 · Motion · 2023-03-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, damit die Aufklärung und die Prävention gegen sexuelle Belästigung am Abeitsplatz in der Grundausbildung und in der Ausbildung zur gymnasialen Maturität obligatorisch werden.
Begründung
Nach den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen stellt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ein grundlegendes und verbreitetes Problem dar. Zu diesem Schluss kommt auch der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Reynard (18.4048). Um gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen müssen verschiedene Massnahmen kombiniert werden: Das Gleichstellungsgesetz, das Obligationenrecht, das Arbeitsgesetz und die einschlägigen Verordnungen und Richtlinien regeln verschiedene Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und der Angestellten. Die Erfahrung zeigt, dass die Angestellten in Bezug auf sexuelle Belästigungen frühzeitig sensibilisiert werden müssen, damit verhindert werden kann, dass die Belästigungsmuster sich in der Unternehmenskultur verfestigen. Dies hält auch der Bundesrat in den Schlussfolgerungen des Berichts zur Erfüllung des erwähnten Postulats fest (vgl. S. 15). Daher muss der Schwerpunkt auf die Präventionsarbeit gelegt werden.
Der Bund soll dafür sorgen, dass die Aufklärung und die Prävention gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fester Bestandteil der beruflichen Grundausbildung werden, z. B. indem er Artikel 15 des Berufsbildungsgesetzes entsprechend ergänzt. In Bereichen, in denen der Bund nur beschränkt zuständig ist, beispielsweise bei der Ausbildung zur gymnasialen Maturität, soll er mit anderen Mitteln eingreifen, damit das Ziel auch dort erreicht wird. So könnte er in Absprache mit den Kantonen beispielsweise eine Änderung der Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung oder anderer einschlägiger Richtlinien vorsehen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur gleichlautenden Motion 22.3736 Piller Carrard festgehalten hat, werden die Themen der sexuellen Gesundheit und der Prävention von sexueller Gewalt auf der Sekundarstufe II im Sexualkundeunterricht sowie im Rahmen der fächerübergreifenden Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) behandelt. Die BNE umfasst insbesondere auch die Dimensionen Geschlechtergleichstellung und Gesundheit.
Die Bekämpfung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wird in verschiedenen Gefässen der Berufsbildung behandelt. Die Bildungsinhalte werden von den Organisationen der Arbeitswelt festgelegt, um eine Ausrichtung auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu gewährleisten. Je nach Bedarf können entsprechende Themen somit in den berufskundlichen Unterricht aufgenommen werden. Die Aspekte der Identität und der Sexualität werden im allgemeinbildenden Unterricht der beruflichen Grundbildung thematisiert. Im allgemeinbildenden Unterricht werden grundlegende Kompetenzen vermittelt, die den Lernenden als Orientierung im persönlichen Lebenskontext und in der Gesellschaft dienen und sie bei der Bewältigung von beruflichen und privaten Herausforderungen unterstützen. Er zielt insbesondere auf die Entwicklung der Persönlichkeit und die Integration in die Gesellschaft ab (siehe Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht, www.sbfi.admin.ch > Bildung > Berufliche Grundbildung > Allgemein bildender Unterricht). Die Orientierungshilfe Nachhaltige Entwicklung in der Berufsbildung dient als Hilfsmittel zum Verständnis der mehrdimensionalen Aspekte der nachhaltigen Entwicklung in der Berufsbildung, insbesondere der Förderung gerechter und inklusiver Arbeitsweisen. Im Rahmen der Projektförderung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) können Beitragsgesuche für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse eingereicht werden (Artikel 55 Berufsbildungsgesetz BBG; SR 412.10) eingereicht werden. Ferner haben die Kantone, die für die Ausbildung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in den Lehrbetrieben zuständig sind, ein Merkblatt herausgegeben, um die Verantwortlichen sowie Expertinnen und Experten der Berufsbildung für das Thema der sexuellen Belästigung zu sensibilisieren (https://www.berufsbildung.ch/download/mb209.pdf).
Die gymnasiale Maturität liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Kantonen; für den Rahmenlehrplan (RLP) für die Maturitätsschulen sind die Kantone zuständig. Gemäss aktuellem RLP sind die Schulen allgemein aufgefordert, die Kompetenzen der Jugendlichen in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung und Gesundheit zu fördern. Dies beinhaltet auch Fragen betreffend Identität, Sexualität, psychische und physische Gesundheit, wozu der Biologieunterricht einen Beitrag leistet.
Mit dem laufenden Projekt "Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität" (https://matu2023.ch/de/) sollen die Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV), das Maturitätsanerkennungsreglement (MAR), die Verwaltungsvereinbarung von 1995 und der RLP revidiert werden. Das Vernehmlassungsverfahren wurde im Herbst 2022 abgeschlossen. Der Bund und die EDK finalisieren derzeit die Texte im Hinblick auf eine Verabschiedung im Sommer 2023. Danach kann der RLP revidiert werden. Alle revidierten Rechtstexte sollen im August 2024 in Kraft treten.
Der Bundesrat erachtet diese Massnahmen als ausreichend und das Anliegen der Motion damit als erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.