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23.3246 · Interpellation · 2023-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Ver- und Entsorgung von Wasser in der Schweiz fusst auf einer der grössten Infrastrukturbauten unseres Landes. Öffentliche und Private Wassernetze umfassen über 200 000 km an Leitungen (rund die Hälfte privat) mit einem Wiederbeschaffungswert von 230 Milliarden Schweizer Franken. Das ist fast so viel wie alle Verkehrsinfrastrukturen zusammen. Aufgrund der Siedlungsentwicklung und des Klimawandels nehmen die Herausforderungen zu. Da das meiste in den Siebziegern und Achtzigern gebaut wurde, besteht jedoch auch so ein substanzieller Investitionsbedarf in den kommenden Jahren. Experten gehen davon aus, dass 130 Milliarden Schweizer Franken investiert werden müssen, davon rund die 60 Milliarden Schweizer Franken durch die öffentliche Hand. Diese Herausforderung obliegt in erster Linie den Kantonen und Gemeinden. Dennoch drängen sich auch auf Bundesebene Fragen auf:

1. Was tut der Bund um Kantone, Gemeinden und Private bei der Weiterentwicklung der Wassernetze zu unterstützen?

2. Wie kann der massive Investitionsbedarf aus Sicht des Bundesrats nachhaltig finanziert werden?

3. Wie kann die Investitionssicherheit für Private sichergestellt werden?

4. Wie kann gewährleistet werden, dass Kantone und Gemeinden ein professionelles Infrastrukturmanagement betreiben?

5. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass "mehr vom Gleichen" ausreicht, um die Wassernetze der Zukunft zu bauen oder braucht es einen Innovationssprung?

6. Was kann der Bund tun, um das bedeutende Know-how von Forschung und Privatwirtschaft besser zur Geltung zu bringen und das grosse Innovationspotential zu nutzen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Wasserversorgung und somit auch die Weiterentwicklung der Wasserinfrastruktur liegt in der Verantwortung der Kantone. Bei der Abwasserentsorgung enthält das Gewässerschutzrecht verschiedene Vorgaben betreffend Planung und Finanzierung.

1) Beim Infrastrukturmanagement spielen die Fachverbände eine zentrale Rolle, namentlich der Schweizerische Verband für kommunale Infrastruktur (SVKI), der Verband der Schweizerischen Gewässerschutz- und Abwasserfachleute (VSA) oder der Schweizerische Verband des Gas- und Wasserfaches (SVGW). Die Fachverbände haben in den letzten Jahren verschiedene Berichte und Empfehlungen veröffentlicht, welche die Kantone, Gemeinden und Privateigentümer beim Management der Wasserinfrastrukturen unterstützen. Der Bund unterstützt die Fachverbände bei diesen Arbeiten finanziell und fachlich.

2) Die Wasserinfrastrukturen werden über die Wassergebühren der Gemeinden finanziert. Die Anforderungen an die Gebühren der Wasserversorgungsinfrastruktur sind kantonal geregelt. Die Gebühren für die Abwasserentsorgung sind im Gewässerschutzgesetz (SR 814.20; GSchG) geregelt. Bei der Ausgestaltung der Abwasserabgabe muss der zukünftige Investitionsbedarf, beispielsweise für die Erneuerung und Erweiterung, mitberücksichtigt werden (Art. 60a Abs. 1 Bst. d GSchG). Die Fachverbände empfehlen eine verursachergerechte und kostendeckende Gebührenerhebung, welche auch die zukünftigen Investitionen mitberücksichtigt. Die kostenintensiven Wasserversorgungsinfrastrukturen ausserhalb der Bauzone zur Erschliessung der Landwirtschaftsbetriebe können zudem mit Strukturverbesserungsgeldern von Bund und Kantonen unterstützt werden.

3) Private und öffentliche Infrastrukturanbietende können Investitionen auf die Verursacherinnen bzw. Nutzer übertragen, wobei die Kanalisations- und Trinkwasserversorgungsnetzwerke in der Regel in der öffentlichen Hand sind. Die Wasserinfrastrukturen in den Gebäuden gehören den Privateigentümern.

4) Die Kantone unterstützen die Gemeinden bei der Planung der Wasserinfrastrukturen und machen konkrete Vorgaben an die Versorgungs- und Entsorgungsplanung. Die Fachverbände geben den Gemeinden eine sehr konkrete Unterstützung mit diversen Empfehlungen zum Management der Wasserinfrastrukturen.

5) und 6) Die Innovation ist ein wichtiger Treiber für die Weiterentwicklung der Wasserinfrastrukturen. So fördert der Bund Innovationen mit unterschiedlichen Instrumenten, wie beispielsweise mit der Umwelttechnologieförderung, der schweizerischen Agentur für Innovationsförderung innosuisse und auch Innovationsbestrebungen der Fachverbände. Der Bundesrat beurteilt die vorhandenen Instrumente als ausreichend.

Antwort des Bundesrates.