23.3247 · Interpellation · 2023-03-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf die Interpellation 22.4329 schreibt der Bundesrat, dass der Bund den Runden Tisch Littering, unter anderem mit einem Fokus auf Tabakprodukte, wieder aufgenommen hat.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wann ist der nächste Runde Tisch Littering geplant?
2. Wird das immer häufiger auftretende Littering im Zusammenhang mit elektronischen Zigaretten (oder Einweg-E-Zigaretten) ebenfalls in dieser Diskussionsrunde behandelt?
3. In der Regel kann nicht ermittelt werden, von wem der Zigarettenstummel oder die elektronische Zigarette stammt, also wer für das Littering verantwortlich ist. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass deshalb die in der Kausalkette weiter zurückliegenden verantwortlichen Personen oder Unternehmen (d. h. Unternehmen der Tabak- und E-Zigarettenbranche) verpflichtet werden sollten, sich an der Finanzierung des Einsammelns dieser Abfälle (Zigarettenstummel und Einweg-E-Zigaretten) zu beteiligen? Dadurch könnten die öffentlichen Kassen entlastet werden.
Stellungnahme des Bundesrates
1) Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im 2022 den Runden Tisch zum Thema Littering wieder aufgenommen. Ein Fokus wurde auf den Themenbereich "Littering von Tabakprodukten" gelegt. Hierzu fanden im 2022 zwei Treffen statt. Ein nächstes Treffen ist im Mai 2023 vorgesehen.
2) Elektronische Einweg-Zigaretten enthalten Lithium-Ionen-Batterien, die nur kurze Zeit genutzt werden. Die mit Einweg-Zigaretten einhergehenden negativen Auswirkungen für die Umwelt sind im Rahmen der bisherigen Treffen zum Runden Tisch "Littering von Tabakprodukten" thematisiert worden. Die laufenden Arbeiten im Rahmen des Runden Tischs "Littering von Tabakprodukten" sind noch nicht abgeschlossen.
3) E-Zigaretten enthalten elektronische Komponenten und Batterien und müssen somit nach Nutzungsende zu den Herstellern oder Händlerinnen zurückgebracht werden. Die Herstellerinnen und Hersteller respektive die Händlerinnen und Händler sind gemäss der geltenden Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG, SR 814.620) verpflichtet, die ausgedienten E-Zigaretten kostenlos zurückzunehmen und sie nach dem aktuellen Stand der Technik umweltgerecht zu entsorgen. Die Stiftung SENS ist daran, eine Branchenlösung für die standardisierte Sammlung, Transport und Verwertung der E-Zigaretten aufzubauen.
Gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen tragen grundsätzlich die Inhaberinnen und Inhaber der Abfälle die Kosten für die Entsorgung. Können die Inhaber nicht ermittelt werden, tragen die Kantone die Kosten. Es gibt heute keine gesetzliche Grundlage, welche die Herstellerinnen und Händler dazu verpflichtet, sich an den Kosten zur Bekämpfung des Litterings zu beteiligen. Eine freiwillige Kostenbeteiligung könnte im Rahmen einer Branchenlösung umgesetzt werden. Viele Kantone haben zudem in ihren kantonalen Gesetzen bereits die Möglichkeit verankert, Littering mit Busse zu bestrafen.
Antwort des Bundesrates.