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Weniger Chancen auf eine Wohnung, weniger Wohnfläche, teurere Mieten. Diskriminierung von Migranten und Migrantinnen auf dem Wohnungsmarkt bekämpfen

23.3258 · Interpellation · 2023-03-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Eine im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) 2019 veröffentlichte universitäre Studie zeigt, dass auf dem Wohnungsmarkt eine Diskriminierung von bestimmten Personen mit Migrationshintergrund grassiert, wenn es um den Abschluss von Mietverträgen geht. Am meisten diskriminiert werden Personen, deren Namen albanisch oder türkisch klingen.

Die Ende 2022 von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) veröffentlichte "Grundlagenstudie zu strukturellem Rassismus in der Schweiz" bestätigt diesen Befund. Der Wohnungsmarkt ist von institutionell-struktureller Diskriminierung bestimmter Gruppen aus der Migrationsbevölkerung geprägt.

Der Bundesrat hielt 2019 in Beantwortung der Interpellation 19.3835 fest: "Der Bundesrat ist sich bewusst, dass trotz des verfassungsmässigen Rechts auf Gleichbehandlung rassistische oder fremdenfeindliche Diskriminierungen im gesellschaftlichen Alltag vorkommen können, gerade auch im Wohnungswesen. Diese Form von Diskriminierung muss bekämpft werden".

1. Kann der Bundesrat die erwähnten Befunde und seine Einschätzung von 2019 bestätigen? Welche Massnahmen hat er seit der Interpellationsbeantwortung 2019 ergriffen, um solche Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt zu bekämpfen?

2. Wie beurteilt der Bundesrat den Erfolg der bisher ergriffenen Massnahmen?

3. Laut Integrationsindikatoren des Bundesamtes für Statistik (BFS) steht Haushalten mit Migrationshintergrund im Schnitt weniger Wohnfläche pro Person zur Verfügung als solchen ohne Migrationshintergrund. Diese Differenz ist in jenen Kantonen des Mittellandes und der Ostschweiz besonders gross, in denen eine Studie von Prof. Ben Jann überdurchschnittlich viel Rassismus festgestellt hat.

a. Wie erklärt sich der Bundesrat diese Zusammenhänge?

b. Welche Vorgaben macht der Bund für die kantonalen Integrationsprogramme (KIP), damit diese Diskriminierungen am Wohnungsmarkt proaktiv angegangen werden?

c. Welche weiteren Massnahmen ergreift er?

4. Laut BFS-Integrationsindikatoren bezahlen Privathaushalte mit Migrationshintergrund pro Quadratmeter deutlich höhere Mietpreise als solche ohne.

a. Geht dieser Zusammenhang auf rassistisch-ethnische Diskriminierung zurück?

b. Wie verbessert der Bundesrat die Datenlage auf diesem Gebiet?

c. Verbessert er den Zugang zum Rechtsweg bei zivilrechtlichen Diskriminierungen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hält an seiner Einschätzung von 2019 fest, dass trotz des verfassungsmässigen Rechts auf Gleichbehandlung rassistische oder fremdenfeindliche Diskriminierungen im gesellschaftlichen Alltag, auch im Wohnungswesen, vorkommen.

Der Bund stellt verschiedene Informationen zum Wohnungsmarkt, zum Mietrecht und zum Zusammenwohnen zur Verfügung. Zu erwähnen sind die Broschüre "Angebote der Wohnhilfe für sozial benachteiligte Haushalte: Eine Hilfestellung für Kantone, Städte und Gemeinden" der Bundesämter für Wohnungswesen und Sozialversicherungen. Das Infoblatt "Wohnen in der Schweiz" gibt Basisinformationen in 19 Sprachen. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) informiert über das Vorgehen und den Rechtsweg in Fällen von Diskriminierung bei einer privaten und bei einer staatlichen Vermieterschaft. Weitere staatliche und nicht-staatliche Institutionen bieten vor allem in den Städten individuelle Unterstützung und Beratung und fördern so längerfristig das Wissen um die Rechte, Pflichten und Praktiken beim Wohnen.

2. Nach wie vor müssen Formen von rassistischer und fremdenfeindlicher Diskriminierung - auch auf dem Wohnungsmarkt - bekämpft werden. Die erwähnten Massnahmen in den Bereichen Information, Sensibilisierung und Beratung erscheinen geeignet, um zur Bekämpfung von Diskriminierungen beizutragen. Es erweist sich als schwierig, aussagekräftige Daten zur Evaluation der Wirksamkeit von Massnahmen zu gewinnen.

3. Diskriminierende Ausschlussmechanismen im Wohnumfeld sind in der Praxis schwierig nachzuweisen. Es gibt bisher keine befriedigende Ursachenforschung, die die Zusammenhänge klar darlegt. Die BWO-Studie von 2019 erkannte bei Diskriminierung aufgrund eines ausländischen Namens auf dem Wohnungsmarkt eine Korrelation mit der Höhe der Leerstandsquote, dem Urbanisierungsgrad der Gemeinde und dem Ausländeranteil in der Gemeinde sowie mit der Haltung der Stimmbevölkerung gegenüber Immigrationsthemen. Gemäss den kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) 2024-2027 (vgl. Grundlagenpapier vom 19. Oktober 2022, https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/integration-einbuergerung/integrationsfoerderung/kantonale-programme/kip-3.html) gehört eine chancengleiche sowie diskriminierungsfreie Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und auch kulturellen Leben zu den Zielen der Integrationspolitik. Im Rahmen der KIP bieten die Kantone Beratungsangebote in Ergänzung zu den bereits bestehenden öffentlichen und privaten Beratungsstellen an, die unter anderem über das Mietrecht informieren (z. B. Rechtsberatung durch die Schlichtungsbehörden in Mietsachen gemäss Art. 201 der Schweizerischen ZPO; Interessensorganisationen der Mietenden und Vermietenden). Erfahrungen aus der Umsetzung der KIP 2024-2027 werden ausgewertet und können gegebenenfalls zu Schwerpunkten und Massnahmen führen.

4. Für die Beantwortung der Frage nach den Gründen für den zu bezahlenden Mietzins fehlt die Datengrundlage. In diesem Zusammenhang ist auch eine parlamentarische Initiative hängig (pa. Iv. 22.466 Dandrès "Diskriminierung auf dem Mietwohnungsmarkt bekämpfen"), die u.a. bei Statistiken des BFS die Möglichkeit verlangt, ethnische Diskriminierungen im Wohnungswesen zu beurteilen.

Bis heute besteht in der Schweiz kein allgemeines Anti-Diskriminierungsgesetz. Gegenüber privaten Vermietenden kann unter Umständen ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Allenfalls kann die Diskriminierung die Voraussetzungen der Persönlichkeitsverletzung gemäss Artikel 28 des Zivilgesetzbuches (SR 210) erfüllen. Die prozessrechtlichen Hürden sind jedoch relativ hoch, so dass der Rechtsweg nur in den wenigsten Fällen beschritten wird.

Aus mehreren Gründen lehnte der Bundesrat im Bericht "Recht auf Schutz vor Diskriminierung" in Erfüllung des Postulats Naef 12.3543 vom 25. Mai 2016 die Einführung einer ausdrücklichen Diskriminierungsnorm im Privatrecht ab, welche vom Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) empfohlen worden war.

Antwort des Bundesrates.

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