Lexipedia

23.3268 · Motion · 2023-03-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um auf internationaler Ebene die Grundlagen für einen Reparationsmechanismus zu Gunsten eines völkerrechtswidrig angegriffenen Staates und zu Lasten des Staatsvermögens des kriegführenden Aggressors zu erarbeiten. In internationaler Koordination sind die völkerrechtlichen Grundlagen zu klären und ein konkreter Mechanismus vorzuschlagen, der es erlaubt, die durch die Sanktionen eingefrorenen staatlichen (u.a. Zentralbankgelder) oder staatsnahen Gelder (u.a. Vermögen von Staatsbetrieben) rechtmässig an das angegriffene Land zu überweisen.

Begründung

Die Zerstörung der Ukraine durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands ist enorm. Die Schäden an der Infrastruktur des Landes werden von der Weltbank inzwischen auf 2 Billionen Dollar geschätzt. Die internationale Gemeinschaft steht vor der Herkulesaufgabe, der Ukraine die notwendigen Mittel für den Wiederaufbau zur Verfügung zu stellen. Die Koordination dafür hat bereits begonnen, die Schweiz ist mit einer diplomatischen Vertretung beteiligt.

Mit den Sanktionen des Westens wurden nicht nur private, sondern auch staatliche und staatsnahe Guthaben eingefroren. Bei Letzteren ist die Verbindung zwischen Aggressor und Eigentümer einfacher herzustellen: Eigentümer ist der russische Staat. Es liegt daher nahe, diese Gelder der Ukraine als Reparationszahlungen zukommen zu lassen.

Dabei stellen sich allerdings völkerrechtlich anspruchsvolle Fragen, die einer Antwort bedürfen. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob Zentralbankgelder eines Staates, der einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg führt, noch in vollem Umfang von der Staatenimmunität geschützt sind oder ob es hier Einschränkungen gibt. In Bezug auf Zentralbankgelder ist überdies zu klären, wie allfälligen nachgelagerten negativen Folgen für die internationale Währungspolitik begegnet werden kann.

Die Schweiz kann einen substanziellen Beitrag leisten, um ein solch komplexes Vorhaben völkerrechtlich und technisch zum Erfolg zu führen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Derzeit werden auf internationaler Ebene aktiv Überlegungen zur Einführung eines Registers für Schäden, die der Ukraine durch die russische Aggression entstanden sind, sowie eines internationalen Reparationsmechanismus vorangetrieben. Die Schweiz verfolgt diese miteinander verbundenen Diskussionen aufmerksam.

Am 15. Februar 2023 hat der Bundesrat Kenntnis von den Analysen einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesamtes für Justiz genommen, wonach private russische Vermögenswerte nicht eingezogen werden können, wenn sie nicht unrechtmässigen Ursprungs sind. Der Bundesrat stellte zudem fest, dass auch die mögliche Einziehung der Währungsreserven der russischen Zentralbank und anderer Vermögenswerte des russischen Staates zum Zweck der Entschädigung der Ukraine auf internationaler Ebene diskutiert wird.

Zu diesen beiden Themen will sich die Schweiz mit ihren anerkannten Kompetenzen im Bereich des Völkerrechts einbringen, damit in den verschiedenen laufenden Diskussionen Lösungen gefunden werden, die mit ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung, dem Völkerrecht und ihren aussenpolitischen Zielen im Einklang stehen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.