Lexipedia

23.3286 · Interpellation · 2023-03-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Einer der schwierigsten Momente im Leben ist der Eintritt in ein Pflegeheim. Abgesehen vom emotionalen und sozialen Schock realisieren die älteren Menschen und ihr Umfeld plötzlich, welche enorme Belastung die Kosten für Pension und Pflege darstellen. Gemäss einer Studie entsprechen die Kosten für die Pflege einer Person in den letzten zwei Jahren ihres Lebens denjenigen für die Pflege, die sie während des gesamten Lebens erhalten hat. Und wenn die Person eine Familienwohnung besitzt, wie dies in den ländlichen und alpinen Randregionen der Fall ist, gerät sie durch deren Verkauf in einen Zustand der Abhängigkeit, ohne dass sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat.

Das Risiko, von Pflege abhängig zu werden, ist bei den älteren Menschen zwar sehr ungleich verteilt. Es soll auch möglichst gefördert werden, dass sie zuhause bleiben können. Trotzdem ist es für viele Menschen in der Schweiz eine sehr schmerzhafte Realität, dass sie in ein Pflegeheim müssen.

Ist der Bundesrat bereit, solchen beschwerlichen Situationen, die seit 2017 zugenommen haben, entgegenzuwirken, indem er ein "Gesundheitssparen" vorsieht und fördert? Das könnte eine Art 4. Säule sein, deren Modalitäten (Art des Sparens, Finanzierung, Regelung, Maximalbeträge, Auszahlung usw.) im Einvernehmen mit den Akteuren des Sozialversicherungswesens festgelegt werden müssten.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit dem "Gesundheitssparen" würde ein neues soziales Risiko versichert: der Eintritt in ein Pflegeheim. Für dieses Risiko eine 4. Säule zu schaffen, würde das Drei-Säulen-System, das sich seit 50 Jahren bewährt, in Frage gestellt.

Eine ähnliche Problematik wurde im Rahmen des Postulats Eder 14.3912 "Ausweitung der Säule 3a zur Deckung der Pflegekosten" sowie im Bundesratsbericht "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege" vom 25. Mai 2016 behandelt. Der Bericht wurde in Erfüllung der Postulate 12.3604 Fehr Jacqueline, 14.3912 Eder und 14.4165 Lehmann erstellt (siehe www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Bundesratsberichte > 2016). Darin zeigte der Bundesrat verschiedene Modelle zur Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen auf und kam zum Schluss, dass es insbesondere aufgrund des Kosten-Nutzen-Verhältnisses keine sinnvolle Lösung sei, die Säule 3a zur Deckung der Pflegekosten auszuweiten.

Die Kosten für Pension und Pflege können bereits heute über Guthaben aus der 3. Säule finanziert werden. Nach der Pensionierung steht es den Versicherten frei, dieses Guthaben zur Deckung der Kosten eines späteren Heimeintritts zur Seite zu legen. Allerdings verfügen viele nicht über die finanziellen Mittel, um eine freiwillige Vorsorge aufzubauen und zusätzliche Ersparnisse speziell im Hinblick auf einen Heimeintritt zu bilden. Diese Möglichkeit hätten nur finanziell besser gestellten Versichertengruppen. Zudem treten nicht alle Versicherten im Laufe ihres Lebens in ein Pflegeheim ein; dieser Fall müsste ebenfalls geregelt werden.

Die Ergänzungsleistungen kommen schon heute bei einem Heimaufenthalt/beim Eintritt in ein Heim zum Tragen. Das "Gesundheitssparen" hingegen wäre nicht zielführend und würde zahlreiche Grundsatz-, Koordinations- und Umsetzungsfragen aufwerfen. Daher sieht der Bundesrat in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf.

Antwort des Bundesrates.

Eine 4. Säule für das vierte Alter? | Lexipedia | Lexipedia