Wie beurteilt das Bundesamt für Raumentwicklung die Empfehlungen für eine nachhaltige Ernährungszukunft in der Schweiz und was tut es damit?
23.3287 · Interpellation · 2023-03-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am Ernährungssystemgipfel vom 2. Februar 2023 in Bern wurden Bundesrat Guy Parmelin zwei Berichte zur Ernährungszukunft der Schweiz überreicht: einer mit Empfehlungen eines Gremiums aus über 40 Vertreter:innen führender wissenschaftlicher Institutionen aus der Schweiz, der andere mit Empfehlungen eines Bürger:innen-Rats aus 80 repräsentativ ausgewählten Einwohner:innen. Beide Gremien befassten sich mit einer möglichen Ernährungspolitik, die bis 2030 allen Schweizer:innen gesunde, nachhaltige, tierfreundliche und fair produzierte Lebensmittel zur Verfügung stellt.
Zentral ist dabei eine nachhaltige Entwicklung entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Ernährungssystems mit Einbezug von ökologischen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Aspekten. Wie der Bundesrat auf die Fragen 23.7223 und 23.7224 festhält, ist dafür ein "systemischer Ansatz, der alle Akteure und Interessengruppen einbezieht", notwendig. Weiter sagt er, das BLW und BLV würden die Empfehlungen der beiden Gremien prüfen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Dass eine Transformation der Ernährungssysteme und ein systemischer Ansatz, der alle Akteure und Interessengruppen einbezieht, notwendig ist, deckt sich laut Bundesrat mit seinem Bericht über die künftige Ausrichtung der Agrarpolitik. Welche Empfehlungen der beiden Gremien beurteilt er diesbezüglich als besonders zielführend und weshalb?
2. Welche vorhandenen Strategien, Pläne, Projekte und Denkansätze im Politikbereich "Raumentwicklung", etwa die Bodenstrategie, weisen Überdeckungen auf mit dem beschriebenen systemischen Ansatz?
3. Wird das ARE im Rahmen seiner Prüfung der entsprechenden Empfehlungen eine Delegation des Bürger:innen-Rats für eine inhaltliche Vertiefung einladen? Wenn ja, bis wann und mit welchen konkreten Zielen? Wenn nein, warum nicht?
4. Wird das ARE im Rahmen seiner Prüfung der Empfehlungen der Wissenschaft eine Vertretung des Gremiums für eine Vertiefung einladen? Wenn ja, bis wann und mit welchen konkreten Zielen? Wenn nein, warum nicht?
5. Der Bundesrat sagt: "Insgesamt müssen sich jedoch alle Politikbereiche, die einen Einfluss auf das Ernährungssystem haben, synchron und kohärent entwickeln". Wie wird er dabei konkret vorgehen, wie wird er dies konkret sicherstellen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Wissenschaftliche Gremium und der Bürgerinnen- und Bürgerrat halten fest, dass eine Transformation der Ernährungssysteme und ein systemischer Ansatz unter Einbezug aller Akteurinnen und Akteure sowie Interessengruppen notwendig ist. In diesem Punkt decken sich die Feststellungen mit dem Bericht des Bundesrates über die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik. Allerdings sehen die Empfehlungen des wissenschaftlichen Gremiums, insbesondere in Bezug auf einen Transformationsfonds und die Gouvernanz, eine "Zentralisierung" der Transformation von Ernährungssystemen vor. Der Bericht des Bundesrates und die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) sehen hingegen vor, die Transformation als gesamtgesellschaftliche Aufgabe breit und dezentral anzugehen. Mit der Motion 22.4251 "Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts" hat der Bundesrat die Aufgabe erhalten zu konkretisieren, wie eine zukünftige Agrarpolitik ausgestaltet werden könnte. Im Rahmen der Arbeiten zur Erfüllung der Motion werden die erwähnten Empfehlungen analysiert.
2. Im Raumkonzept Schweiz wurde von Bund, Kantonen und Gemeinden der Grundsatz festgelegt, dass in der Schweiz grosse multifunktionale Landwirtschaftsgebiete als zusammenhängende Räume erhalten bleiben sollen. Auch das vom Bundesrat gutgeheissene Landschaftskonzept Schweiz hat zum Ziel, dass in landwirtschaftlich genutzten Landschaften das Kulturland erhalten bleibt und ökologisch aufgewertet wird. Mit dem Sachplan Fruchtfolgeflächen besteht zudem ein raumplanerisches Instrument, um die landwirtschaftlich produktivsten Böden wirksam zu schützen. Die Bodenstrategie Schweiz geht von der Vision aus, dass die Bodenfunktionen dauerhaft für die künftigen Generationen erhalten bleiben. Ein nachhaltiges Ernährungssystem schliesst den Erhalt der Bodenfunktionen ein. Das Ziel ist, dass in der Schweiz ab 2050 der Landwirtschaft netto kein Boden mehr entzogen wird und der Bodenverbrauch aus einer Gesamtsicht gelenkt wird. Zudem soll der Boden vor schädlichen Belastungen weiter geschützt werden.
3. und 4. Das Bundesamt für Landwirtschaft, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und das Bundesamt für Umwelt haben im Rahmen der Umsetzung der Massnahme 4 "Dialoge für ein nachhaltige Ernährungssysteme" des Aktionsplans 2021-2023 zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 den Prozess der Erarbeitung der Empfehlungen begleitet. Alle drei Bundesstellen haben in diesem Kontext Fachwissen zur Verfügung gestellt. Sie haben, wie auch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), am nationalen Ernährungssystemgipfel vom 2. Februar 2023 teilgenommen und sich mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren, Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertretenden des wissenschaftlichen Gremiums ausgetauscht. Darüber hinaus ist kein Austausch vorgesehen, da das Projekt "Ernährungszukunft Schweiz" mit Bürgerinnen- und Bürgerrat sowie wissenschaftlichem Gremium abgeschlossen ist. Eine vertiefte Analyse der Empfehlungen ist momentan in Bearbeitung. Das ARE steht auch regelmässig im Austausch mit den Organisatoren des Ernährungsgipfels.
5. Im Rahmen verschiedener Prozesse, wie beispielsweise bei der Umsetzung der SNE 2030 und der Legislaturplanung, arbeiten die relevanten Bundesstellen bereits heute eng zusammen, um die Kohärenz zwischen den relevanten Prozessen und Politiken zu erhöhen. In der SNE 2030 fordert der Bundesrat die Bundesstellen auf, die in der Agenda 2030 und in der SNE 2030 festgehaltenen Grundsätze und Ziele im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umzusetzen und die Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung zu erhöhen.
Antwort des Bundesrates.