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Prioritätenliste für die Interessenabwägung bei Projekten von übergeordneter Bedeutung

23.3341 · Motion · 2023-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Ziele in Artikel 1 im Raumplanungsrecht und gegebenenfalls in weiteren Erlassen dahingehend anzupassen, dass Entwicklungs- und Infrastrukturprojekten von übergeordneter Bedeutung gesetzlich priorisiert werden, um den Zubau oder Umbau von ausreichend Wohnraum zu fördern. Dabei soll der Bundesrat die Kantone und die Gemeinden miteinbeziehen, respektive gemeinsam mit ihnen eine Priorisierung erarbeiten.

Begründung

Es ist Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden mit unserem Boden nachhaltig und sorgsam umzugehen. Dafür müssen wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Bedürfnisse mitberücksichtigt werden. Doch eine zunehmend dynamische Entwicklung erschwert ein fokussiertes Abwägen und Gewichten dieser Elemente. Es resultieren Einsprachen, komplexe Bauvorschriften oder langwierige Planungs- und Bewilligungsverfahren, was wiederum dazu führt, dass grössere Um- oder Neubauprojekte nicht oder nur sehr langsam realisiert werden können. Mitunter ist der Grund, weshalb die Wohnungsknappheit in der Schweiz stetig zunimmt.

Vor diesem Hintergrund scheint es eine gesetzliche Priorisierung notwendig, um den Zu- und Umbau von ausreichend Wohnraum zu fördern. Deswegen soll der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden eine gesetzliche Priorisierung erarbeiten, auf welcher die Interessensartikulation und -abwägung in den ordentlichen Planungs- und Bewilligungsverfahren klarer und schneller erfolgen kann. Unter Gewährleistung von Planungs- und Rechtssicherheit wird so eine Beschleunigung der Verfahren und der Bewältigung der drängenden Herausforderungen erreicht. Gleichzeitig lässt sich damit auf allen Ebenen ein Verschleiss von personellen und finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand und auch von privaten Akteuren verhindern.

Die Priorisierung bei der Interessensabwägung trägt dazu bei, die übergeordneten Ziele in einer dynamischen, wettbewerbsfähigen Schweiz zügiger zu realisieren. Aus heutiger Perspektive wären bei der Interessenabwägung innerhalb der RPG-Verfahren u.a. folgende Prioritäten denkbar:

grössere Energie- bzw. Stromproduktion, Wohnungsbau und -zubau (Verdichtung), Klimaschutz, städtische Planung, Mobilität, Ressourcen (Wasser) etc.

Interessen von übergeordneter Bedeutung in der Raumplanung zu priorisieren, leistet einen wesentlichen Beitrag, relevante Projekte nicht zu blockieren bzw. nicht zu verhindern. Die Umsetzung notwendiger Projekte ist aufgrund der aktuellen Gesetzgebung zur Gestaltung von Räumen und Landschaften in der Schweiz gegenwärtig nicht gewährleistet.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist mit dem Motionär der Auffassung, dass dem Zubau oder Umbau von ausreichend Wohnraum grosse Bedeutung zukommt. Der Einbezug von Kantonen und Gemeinden ist zudem unbestrittenermassen wichtig, wenn es darum geht, Projekte von übergeordneter Bedeutung zu realisieren.

Hingegen zweifelt der Bundesrat daran, dass eine gesetzlich festgelegte Prioritätenordnung der verschiedenen Interessen geeignet wäre, die Situation zu verbessern. Dem heutigen Raumplanungsrecht ist eine solche fixe Priorisierung fremd. Vielmehr basiert es darauf, dass situationsbezogen entschieden werden muss, welche Interessen wie stark zu gewichten sind. Es ist dabei flexibel. So können Notlagen in vitalen Bereichen dazu führen, bestimmte Anliegen plötzlich besonders stark zu gewichten. Der Motionär führt in der Begründung denn auch eine ganze Reihe aktuell prioritärer Anliegen auf.

Gesetzlich starr vorzugeben, welche dieser Interessen welchen anderen vorgehen, löst die vom Motionär genannten Probleme - leider - nicht. Die letzten Jahre haben deutlich gezeigt, wie rasch sich die Verhältnisse grundlegend verändern können. Die rechtlichen Grundlagen bedürfen daher einer gewissen Flexibilität, damit sachgerechte Lösungen gefunden werden können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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