Lexipedia

23.3343 · Interpellation · 2023-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Verfügt der Bund über Informationen, wie viele Trinkwasserquellen in der Schweiz bereits in ausländischer Hand sind?

2. Gibt es die gesetzlichen Grundlagen, damit die öffentliche Hand nötigenfalls Trinkwasserquellen aufkaufen könnte um den Verkauf ins Ausland zu verhindern? Wenn nein, welche gesetzlichen Grundlagen müssten geändert werden, um den Verkauf von Trinkwasserquellen an natürliche und juristische Personen mit Sitz im Ausland zu unterbinden oder allenfalls bereits verkaufte zurück zu kaufen?

3. Teilt der Bund die Ansicht, dass Trinkwasser zunehmend zur strategisch bedeutenden Infrastruktur wird?

4. Verfügt der Bundesrat über eine Strategie, um die Schweizer Trinkwasserquellen vor Übernahmen zu schützen?

Begründung

Angesicht der zunehmenden Wasserknappheit wird der Zugang zu Wasser zu einer strategischen Infrastruktur. Solche strategischen Infrastrukturen müssen deshalb unbedingt unter inländischer Kontrolle bleiben.

Stellungnahme des Bundesrates

1) Der Bund hat keine Informationen, wie viele Trinkwasserquellen in ausländischer Hand sind. Er stellt jedoch ein nachhaltiges Wassermanagement für die Schweizer Bevölkerung sicher. Die Mehrzahl der Kantone verfügt dazu bereits heute oder erarbeitet zurzeit regionale Wasserversorgungsplanungen. Aus Sicht des Bundesrates wird die Trinkwasserversorgung durch die Kantone und Gemeinden zielführend sichergestellt.

2) Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es primär Aufgabe der Kantone ist, die Trinkwasserversorgung zu sichern. Ein Eingreifen des Bundes wäre auch verfassungsrechtlich nicht vorbehaltlos möglich und müsste zuerst im Einzelnen abgeklärt werden. Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, SR 211.412.41) regelt, unter welchen Voraussetzungen Personen im Ausland Grundstücke in der Schweiz erwerben dürfen. Eine Rückabwicklung bereits erfolgter Erwerbe kommt nach diesem Gesetz nur dann in Frage, wenn der Erwerber über Tatsachen, die für die Bewilligungspflicht von Bedeutung sind, unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat oder eine Auflage trotz Mahnung nicht einhält. Eine unmittelbare Übernahme von Grundstücken durch die öffentliche Hand ist dabei nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Beschränkung von Veräusserungen strategischer, d.h. kritischer Infrastrukturen ins Ausland sind überdies Arbeiten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.498 und der Motion 18.3021 im Gang.

3) Für den Bundesrat ist eine sichere Trinkwasserversorgung von strategischer Bedeutung. Sie ist seit 1991 in der Gesetzgebung zur Landesversorgung berücksichtigt. Der Bundesrat hat per 1. Oktober 2020 die revidierte Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (SR 531.32) in Kraft gesetzt. Im Zentrum steht dabei die Verbesserung der Resilienz, das heisst der Widerstands-, Anpassungs- und Regenerationsfähigkeit der Trinkwasserversorgung.

4) Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Bedarf für eine Strategie gegen Übernahmen von Schweizer Trinkwasserquellen.

Antwort des Bundesrates.