23.3351 · Motion · 2023-03-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Sozialversicherungsabkommen mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens zu kündigen und neu zu verhandeln. Dabei soll der Bezug von Kinderrenten ausgeschlossen werden.
Begründung
Die monatlichen Auszahlungen von Kinderrenten in die Staaten des ehemaligen Jugoslawiens sind in den letzten 20 Jahren von Schweizer Franken 16 999 auf Schweizer Franken 113 072 gestiegen. Das ist eine Zunahme um 565 Prozent!
Diese Entwicklung gilt es zu stoppen. Aus diesem Grund wird der Bundesrat beauftragt, die Sozialversicherungsabkommen zu kündigen und neu zu verhandeln.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Sozialversicherungsabkommen mit den Nachfolgestaaten der ehemaligen Volksrepublik Jugoslawien sehen den Export von Kinderrenten der AHV und der IV auch an Staatsangehörige der Vertragspartner vor. Die Abkommen regeln die ungekürzte Zahlung der Leistungen in den anderen Vertragsstaat und die Gleichbehandlung der Vertragsstaatsangehörigen. Weil die Staatsangehörigen der Schweiz, denen eine Rente gewährt wird, aufgrund des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) und des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) die Kinderrenten weltweit ausbezahlt erhalten, gilt dies ebenfalls für die Staatsangehörigen dieser Vertragsstaaten.
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderrenten werden schon heute sorgfältig und streng geprüft, um Missbräuche zu verhindern. Dank den bestehenden Abkommen kann für die Abklärungen auf die Verwaltungshilfe der Vertragspartner zurückgegriffen werden. In den neueren Abkommen sind überdies spezielle Klauseln zur Bekämpfung von Missbräuchen vorgesehen.
Der Leistungsexport ist ein Grundprinzip der Sozialversicherungsabkommen. Es ist unwahrscheinlich, dass die Vertragspartner bei Neuverhandlungen den Ausschluss der Kinderrenten vom Export akzeptieren würden, stellen diese Renten doch einen Bestandteil der Hauptrenten dar und werden ebenfalls durch Beiträge finanziert. Es bestünde das Risiko, dass die Abkommen und insbesondere auch die daraus resultierenden Vorteile wie die Erleichterung der Rückkehr und die Verwaltungshilfe dahinfallen.
Das Parlament hat in letzter Zeit Sozialversicherungsabkommen genehmigt, welche den Export von Kinderrenten vorsehen (z. B. mit Albanien, Brasilien und Tunesien). Der Nationalrat hat zudem im Juni 2021 der pa. iv. Hess Erich 20.412 "Keine Kinderrenten mehr ins Ausland ausbezahlen" keine Folge gegeben.
Der vom Motionär angeführte Zuwachs von 565 Prozent beim monatlichen Kinderrentenbetrag der AHV lässt sich weitgehend mit der Zunahme der Anzahl der Altersrentenberechtigten von 465 Prozent erklären. Bei den IV-Kinderrenten sank der monatliche Betrag im gleichen Zeitraum von 500 794 Franken auf 314 709 Franken.
Der Bundesrat erachtet daher die Kündigung der bestehenden Abkommen als unverhältnismässig. Das angestrebte Ziel würde mit dieser Massnahme weitgehend verfehlt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.