23.3354 · Postulat · 2023-03-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Nachhaltigkeits-Indikatoren ergänzt werden können, damit die sozialen und ökologischen Auswirkungen von in der Schweiz ansässigen Unternehmen im Ausland besser erfasst werden können.
Begründung
Die Schweiz hat mit Monet 2030 ein detailliertes Monitoring der nachhaltigen Entwicklung entwickelt. Während viele Bereiche mit Monet gut abgedeckt sind, fehlen Indikatoren für die sozialen und ökologischen Auswirkungen von in der Schweiz ansässigen Unternehmen im Ausland. Diese Auswirkungen werden aber für die Politik immer wichtiger. So nimmt das Bewusstsein über die Verantwortung im Ausland zu. Das zeigt sich mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative. Dieser zielt auf Verbesserungen der ökologischen und sozialen Auswirkungen im Ausland. Um die politische Debatte zu informieren, sowie Verbesserungen, wie auch Verschlechterungen, der Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit durch Unternehmen besser zu verstehen, ist es wichtig hierzu Indikatoren zu entwickeln und zu erfassen.
Bezüglich Relevanz zeigen Studien zu den grauen Emissionen, dass der ökologische Fussabdruck von Schweizer Unternehmen im Ausland ein Vielfaches des Fussabdruckes in der Schweiz betragen kann. Auch bezüglich sozialer Auswirkung ist die Auswirkung und insbesondere auch das Verbesserungspotential oft im Ausland sogar höher als in der Schweiz selber. Im Rahmen des ESG Reporting sind zudem immer bessere Daten vorhanden, um solche Indikatoren zu bilden und deren Entwicklung über die Zeit zu erfassen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Bestimmungen für nachhaltige Unternehmensführung im Obligationenrecht enthalten zwei Regelungsbereiche, (i) die "Transparenz über nichtfinanzielle Belange" und (ii) die "Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit". Die Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Die erstmalige Anwendung findet auf das Geschäftsjahr 2023 statt.
Erste Berichte werden 2024 erwartet. Der Bundesrat hat zudem am 2. Dezember 2022 entschieden, in Bezug auf die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU) 2022/2464 bis im Juli 2024 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten und deren Folgen für die Schweizer Wirtschaft zu untersuchen. Mit diesen Massnahmen werden zusätzliche öffentliche Informationen betreffend Nachhaltigkeitsaspekte zur Verfügung stehen.
Die Unternehmensverantwortung im In- und Ausland ist in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 verankert. Anlässlich der Präsentation des zweiten umfassenden Länderberichts der Schweiz zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung am High-Level Political Forum der UNO 2022, wurde die Schweiz nach möglichen Massnahmen zur Verringerung der internationalen Spillover-Effekte von Industrieländern mit ressourcenintensivem Lebensstil gefragt. Dabei geht es zum Beispiel um Auswirkungen von unternehmerischen Tätigkeiten in der Schweiz auf das Ausland. Diesbezüglich hat die Schweiz bereits 2007 mit der Entwicklung eines ersten Indikatorensets zur Messung der globalen Auswirkungen des Schweizer Lebensstils mit dem Projekt MONETGlobo Pionierarbeit geleistet. Dieses Set wurde im Laufe der Jahre als Teil des MONET 2030 Systems erweitert. Infolge der Diskussion anlässlich der Präsentation des Schweizer Länderberichts erarbeitet der Bund zurzeit eine neue Massnahme, mit dem Ziel, die internationalen positiven und negativen Spillover der Schweiz zu analysieren. Damit soll einerseits eine Verbesserung der Datenlage angestrebt werden. Zudem ist auch eine Weiterentwicklung des bestehenden MONETGlobo Ansatzes zur Messung des internationalen Spillovers der Schweiz, vorgesehen. Dies beinhaltet auch eine Prüfung der im Postulat geforderten Indikatoren. Andererseits soll analysiert werden, mittels welcher Aktivitäten die grössten Hebelwirkungen erzielt werden können, um positive Spillovers zu stärken und negative zu verringern. Die Verabschiedung dieser Massnahme ist anfangs 2024 im Rahmen des Aktionsplans 2024-2027 der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 vorgesehen.
Aufgrund der bereits geplanten Massnahmen sieht der Bundesrat keinen Mehrwert für einen Bericht gemäss dem vorliegenden Postulat.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.