23.3386 · Interpellation · 2023-03-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die durch das SBFI auf den Sommer 2023 verschobene Reform der kaufm. Grundbildung soll notwendige Schritte für eine moderne, erfolgreiche Zukunft der Kaufleute sicherstellen und die Ausbildung den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes anpassen. Tatsächlich führt er bei allen Akteuren zu mehr Fragezeichen. Die erforderliche Planungssicherheit, um die kaufmännische Grundbildung erfolgreich und qualitativ hochstehend umzusetzen, scheint gefährdet. Kantone, Sozialpartner und weitere Kreisen üben Kritik und verlangen mehr Transparenz. Vertreter der 21 Ausbildungs- und Prüfungsbranchen und der Berufsfachschulen stehen vor grossen Veränderungen und brauchen genügend Vorlaufzeit, um Änderungen einzuleiten. Die Reformnotwendigkeit ist unbestritten. Die Rückmeldungen zum Einführungszeitpunkt sind allerdings umstritten und über konkrete Auswirkungen unterscheiden sich die Meinungen diametral.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Führt die Abschaffung von bewährten Schulfächern (z.B. Deutsch, Englisch, Französisch, Wirtschaft und Gesellschaft, Information, Kommunikation und Administration) und die Abschaffung der Profile B und E nicht zu einer Senkung des Niveaus? Welche konkreten Massnahmen sind vorgesehen, um eine Nivellierung gegen unten zu verhindern?
2. Werden 13 000 Lernende, die 2023 ihre Lehre beginnen, nicht bewusst als Versuchskaninchen missbraucht und ihre Zukunftschancen so vermindert?
3. Wird mit den Praxisaufträgen, welche für Lehrbetriebe vorgeschrieben werden, nicht zu stark in die Firmenautonomie eingegriffen? Wie kann die Flexibilität der Lehrplanung der Ausbildungsbetriebe gewährleistet werden?
4. Inwiefern könnte man aufgrund der Erfahrungen im Detailhandel auch Schlüsse ziehen auf die anstehende KV-Reform?
5. Können Schulleiter und Schulleiterinnen frühzeitig die Stundenpläne planen, wenn gemäss Vorgaben die Wahlpflichtbereiche vor Lehrbeginn bekannt sein müssen, diese aber im ersten Jahrgang (Lehrstart 2023) erst bei Lehrbeginn bekannt sein werden? Inwiefern hat die Abschaffung der bewährten Schulfächer Einfluss auf die Personalplanungen der Berufsfachschulen?
6. Ist eine Kompensation für den bürokratischen Mehraufwand der Lehrbetriebe angedacht? Wie soll diese konkret aussehen?
7. Inwiefern wird gewährleistet, dass trotz Reform weiterhin genügend Lehrbetriebe gefunden werden können, um genügend Lehrstellen für die beliebteste Ausbildung der Schweiz anbieten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Mit der neuen Verordnung über die berufliche Grundbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann EFZ wird der berufskundliche Unterricht auf Handlungskompetenzen ausgerichtet. Diese didaktische Änderung, die in den meisten beruflichen Grundbildungen bereits vollzogen wurde, führt nicht dazu, dass die inhaltlichen Anforderungen sinken; der Inhalt wird vielmehr auf praxisbezogene Situationen ausgerichtet und ist damit möglichst nahe an der beruflichen Realität. Unterrichtet werden weiterhin die Landessprache des Lernorts sowie zwei weitere Sprachen (davon eine zweite Landessprache), jedoch in einer neuen didaktischen Umgebung, dank der die Lernprozesse vereinfacht und die Arbeitsmarktfähigkeit verbessert werden. Gleichzeitig werden mit der Aufhebung der bisherigen Profile B und E zwei neue Wahlpflichtbereiche geschaffen. Künftig werden alle Lernenden zwei Fremdsprachen lernen, während bisher im Profil B nur eine vorgeschrieben war. Das Niveau der Ausbildung wird keinesfalls herabgesetzt.
2/4. Die Bildungsinhalte wurden von den Berufsverbänden festgelegt, die die aktuellen und künftigen Bedürfnisse des Arbeitsmarktes kennen. Damit werden die Lernenden noch besser gerüstet sein, um ins Berufsleben einzusteigen oder sich nach dem EFZ weiterzubilden. Im Übrigen wurde ein Nationales Koordinationsgremium (NKG) unter der Federführung der Kantone eingesetzt, um die Umsetzung der neuen Verordnung unter besten Voraussetzungen sicherzustellen und Synergien mit der bereits im Jahr 2022 in Kraft getretenen revidierten Ausbildung im Detailhandel zu nutzen. Die beiden Berufe werden zu grossen Teilen an denselben Berufsfachschulen gelehrt; der kaufmännische Bereich kann somit von den Erfahrungen bei der Umsetzung im Detailhandel profitieren.
3. Die Lehrbetriebe werden wie bisher am Ende jedes Semesters Kompetenznachweise ausstellen. Dieses Instrument zur Evaluation der praktischen Kompetenzen wurde von den Wirtschaftsakteuren gewünscht und hat sich bewährt. Die schulischen Praxisaufträge werden im Rahmen der schulischen Grundbildung erbracht. Damit soll eine optimale Entwicklung der praktischen Kompetenzen von Personen garantiert werden, die keine klassische duale Berufsbildung absolvieren. Die Umsetzung kann in einem Praktikumsbetrieb oder virtuell erfolgen. Zudem sind auch Aufgaben oder Projekte denkbar, welche die Lernenden in der Klasse oder in ihrer Freizeit ausführen.
5. Zu Beginn der Ausbildung vereinbaren die Vertragsparteien nach Absprache mit der Berufsfachschule einen Wahlpflichtbereich. Für die Umsetzung der beiden Wahlpflichtbereiche gemäss Verordnung sind die Schulen zuständig. Sie haben die Möglichkeit, einen ersten gemeinsamen Teil vorzusehen, um Synergien zwischen den beiden Wahlpflichtbereichen zu nutzen und die Umsetzung zu erleichtern. Das NKG hat ein Umsetzungskonzept zuhanden der Schulen erarbeitet, um sie in Bezug auf die verschiedenen Optionen zu unterstützen. Was den Ersatz der Fächer durch Kompetenzbereiche anbelangt, so geht dieser nicht mit einer Verringerung der Anzahl Unterrichtsstunden an der Berufsfachschule einher, sondern ist eine didaktische Neuorientierung, die von den Lehrkräften und Schulleitungen umgesetzt wird.
6. Die Umstellung auf eine neue Verordnung und die Neuerungen, die diese mit sich bringt, verursachen in der Übergangsphase jeweils einen Mehraufwand. Dieser fällt bei jeder Änderung an, dürfte durch die bessere Ausrichtung der neuen Ausbildung auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes jedoch rasch kompensiert werden.
7. Die von den betroffenen Wirtschaftskreisen angestossene Reform entspricht den Erwartungen des Arbeitsmarktes. Vor diesem Hintergrund sollte die neue Verordnung nicht zu einer Verringerung des Lehrstellenangebots führen.
Antwort des Bundesrates.