23.3891 · Motion · 2023-06-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für digitale Verkehrsanordnungen zu schaffen. Solche digitalen Verkehrsanordnungen sollen in Navigationssystemen ähnlich wirken wie z.B. Fahrverbote mit "Zubringerdienst gestattet". Sie sollten so verhindern, dass der Verkehr durch Quartierstrassen geleitet wird. Sie könnten auch auf ganze Dörfer angewendet werden, die unter dem Ausweichverkehr wegen überlasteter Transitachsen leiden. Zudem können Navigationssysteme so in Zukunft möglicherweise zu einer intelligenten Verkehrslenkung beitragen.
Begründung
Wenn der Durchgangsverkehr überlastete Autobahnen und Hauptstrassen verlässt und Schleichverkehr durch Quartiere und Dörfer verursacht, ist der Ärger bei der betroffenen Bevölkerung jeweils gross. Solcher Schleichverkehr kann zu gefährlichen Situationen führen, wenn Blaulichtorganisationen stecken bleiben und er behindert den öffentlichen Verkehr. Ursache für die Flut ortsunkundiger Autos, die von den Transitachsen in die Dörfer ausweichen, sind meistens Navigationssysteme. Studien und die Erfahrungen auch aus anderen Ländern zeigen, dass durch Navigationssysteme bei Stausituationen auf den Hauptachsen die Verkehrsbelastung auf Nebenstrassen zunimmt und somit die Bemühungen, den Verkehr zu kanalisieren, zunichte gemacht werden.
Heute können einzig Verkehrsanordnungen, die für alle gelten, diese Routen unterbinden. Dies ist aber einerseits rechtlich schwierig, andererseits in der Umsetzung unbefriedigend. So sind z.B. Fahrverbote auf Hauptstrassen nicht zielführend und gleichzeitig ignorieren Navigationssysteme solche Verkehrsanordnungen oftmals, sodass die Verkehrsteilnehmenden trotzdem in gesperrte Strassen geführt werden. Weil die Rechtsgrundlage auf Bundesebene fehlt, haben Kantone und Gemeinden heute keine Möglichkeit, Navigationssysteme entsprechend zu beeinflussen. Dies hat auch schon zu kreativen Gegenmassnahmen geführt, indem die Behörden den Verkehr physisch gestoppt haben und so künstlichen Stau erzeugten, um die Navigationssysteme von der Ausweichroute abzubringen. Mit digitalen Verkehrsanordnungen sollen Verkehrsanordnungen erlassen werden können, welche Anbieter von Navigationssystemen verpflichten, entsprechende Vorgaben in der Navigation zu implementieren (z.B. Fahrverbot für Transitverkehr auf Dorfdurchfahrten).
Ähnlich gelagerte Vorstösse gab es schon in früheren Jahren (09.4140 und 15.3650). 2015 hat der Bundesrat die Motion abgelehnt mit der Begründung, dass er in einer europaweiten Plattform mitarbeitet, die genau dieses Ziel verfolgt. Seither ist scheinbar nichts passiert. Es ist höchste Zeit diese Bemühungen wieder aufzunehmen und die fortgeschrittenen digitalen Möglichkeiten zu nutzen, um den Ausweichverkehr besser in den Griff zu bekommen. Zudem wäre es langfristig allenfalls möglich, mit der entsprechenden Gesetzesgrundlage, den Verkehr mittels Navigationssystemen intelligenter zu lenken.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Problematik des Ausweichverkehrs bewusst.
Er anerkennt grundsätzlich, dass Ausweichempfehlungen durch Navigationsgeräte das Problem des Ausweichverkehrs zusätzlich verstärken können.
Allerdings müssen Verkehrsanordnungen mit Vorschriftscharakter formell verfügt und mit Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden (Artikel 3 Absatz 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes und Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe a der Signalisationsverordnung). Erst danach dürfen die Anordnungen signalisiert werden. Der Bundesrat erachtet daher rein digitale Verkehrsanordnungen, die in der realen Welt kein Abbild in rechtlich verfügten Signalisationen fänden, nicht als praktikabel.
Im Rahmen des Arbeiten zum überwiesenen Postulat 22.4044 Stadler (Verbesserung des Verkehrsmanagements und der Umgang mit Ausweichverkehr) wird der Bundesrat auch Möglichkeiten prüfen, um Ausweichempfehlungen auf nicht geeignete Routen zu verhindern.