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23.3901 · Motion · 2023-06-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die nötigen gesetzlichen Grundlagen vorzulegen, damit die öffentlichen Gaststätten in unserem Land verpflichtet werden, in ihrem Weinangebot mindestens 50 Prozent Schweizer Wein zu führen.

Begründung

Viel zu oft werden in den öffentlichen Gaststätten unseres Landes ausländische Weine angeboten.

Dabei haben unsere inländischen Weinproduzentinnen und Weinproduzenten, zumindest in gewissen Jahren, grosse Mühe, die einheimische Weinproduktion abzusetzen.

Um diese für unsere Wirtschaft wichtige Branche zu unterstützen, sollen die nötigen Massnahmen getroffen werden, beispielsweise indem für die Erteilung eines Wirtepatents die Anforderung aufgestellt wird, dass ein ausreichendes Angebot an Schweizer Weinen auf der Getränkekarte steht.

Dass Schweizer Wein die Hälfte des Weinangebots ausmachen muss, scheint im Interesse unseres Landes ein Minimalziel.

In diesem Sinne haben die Schweizer Weinproduzentinnen und Weinproduzenten etwas Besseres verdient als die Stellungnahme des Bundesrates vom 6. November 2019 zu meiner Motion 19.4300, die abgeschrieben wurde, weil das Parlament sie nicht innert der gesetzlichen Frist behandelt hatte.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Marktanteil der Schweizer Weine belief sich 2022 auf 37 Prozent (+1,6 % gegen-über 2021). Er hat sich seit einigen Jahren zwischen 35 und 37 Prozent eingependelt, während der Weinkonsum in der Schweiz seit fast 30 Jahren insgesamt zurückgeht. Die Studie von M.I.S. Trend aus dem Jahr 2021 über den Schweizer Weinmarkt zeigt, dass 56 Prozent des Weins zu Hause, 25 Prozent bei Freunden und 19 Prozent im Horeca-Sektor (Hotels, Restaurants und Cafés) konsumiert werden. 41 Prozent der Befragten gaben an, im Restaurant ausschliesslich oder eher Schweizer Wein zu konsumieren, und 33 Prozent der Befragten konsumieren ausschliesslich oder eher ausländischen Wein; die anderen konsumieren sowohl Schweizer als auch ausländischen Wein.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein allgemeines Potenzial zur Steigerung des Marktanteils von Schweizer Weinen vorhanden ist, das besser ausgeschöpft werden kann, insbesondere durch die Horeca-Branche. Die Vermarktung der Schweizer Weine ist jedoch von der unternehmerischen Initiative der Branchenakteure abhängig.

Der Bund unterstützt subsidiär die Finanzierung von Massnahmen der Weinbranche zur Absatzförderung von Schweizer Weinen. Für 2022 wurden dafür 3,9 Millionen Franken gesprochen. 2014 hat die Weinbranche über Swiss Wine Promotion zudem das Label Swiss Wine Gourmet ins Leben gerufen. Dieses Label soll Gastronomiebetriebe dafür sensibilisieren, wie wichtig es ist, eine Auswahl Schweizer Weine auf ihrer Karte zu führen und diese ihrer Kundschaft zu empfehlen. Mit der Sommerkampagne 2023 Swiss Wine Summer hat die Branche dem Label neuen Schwung verliehen.

Die vom Motionär vorgeschlagene Massnahme stellt eine Einschränkung der durch die Verfassung garantierten Wirtschaftsfreiheit dar. Der Bundesrat sieht weder eine ausreichende Verfassungsgrundlage noch ein übergeordnetes öffentliches Interesse, die es erlauben würden, im vorliegenden Fall vom Grundsatz der Wirtschaftsgfreiheit abzuweichen. Die vorgeschlagene Massnahme sollte auch mit dem internationalen Handelsrecht vereinbar sein. Insbesondere ist daran zu erinnern, dass die Schweiz nach dem Grundsatz der Inländerbehandlung im Rahmen der WTO-Verpflichtungen und der Freihandelsabkommen dazu angehalten ist, Erzeugnisse einer anderen Vertragspartei nicht weniger günstig zu behandeln als gleichartige Erzeugnisse nationalen Ursprungs. Darüber hinaus unterliegen die Bewilligungen für Betriebe mit Alkoholausschank hauptsächlich den kantonalen Gesetzgebungen. Die Einhaltung von Vorgaben bezüglich der Wahl von Weinen als Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebsbewilligung ist nicht nur mit Bundes- und internationalem Recht unvereinbar, sondern müsste auch kontrolliert werden, was zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand und hohen Kosten für Kantone und Betriebe führen würde.