Lexipedia

23.3976 · Motion · 2023-09-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Erlasse zu erarbeiten, damit Abgaben auf umweltbelastenden Produkten und Prozessen zur Mitfinanzierung der Behandlungen von Krankheiten verwendet werden können. Dabei sollen einerseits die Erträge aus der Automobil- und der Mineralölsteuer zu einem definierten Anteil für die Reduktion der Prämienlast eingesetzt werden. Andererseits soll eine zweckgebundene Abgabe erhoben werden, wenn Pestizide, polyfluorierte Alkylsubstanzen PFAS sowie weitere giftige Chemikalien (Blei, Cadmium, Quecksilber, Dioxin, Bisphenole, PAK, Chrom usw.) in Verkehr gebracht oder ausgestossen werden.

Begründung

Umweltschadstoffe schaden der menschlichen Gesundheit. Ein beträchtlicher Anteil der Krankheiten ist auf belastende Umwelteinflüsse (verschmutzte Luft, Lärm, mit Schadstoffen belastetes Wasser, Gift-Rückstände in Böden und Nahrungsmitteln) zurückzuführen. Allein durch Luftschadstoffe verursachte Atemwegs-, Herz- und Kreislauferkrankungen führen heute zu 14‘000 Spitaltagen und 2‘200 vorzeitigen Todesfällen in der Schweiz (BAFU 2021). Zudem stehen menschenverursachte Umwelteinflüsse am Ursprung der Hitzeperioden, welche ihrerseits zur Krankheitslast beitragen.

Die Kosten zur Krankheitsbehandlung und damit die Prämien der Grundversicherung sowie die Selbstbehalte und die staatlichen Finanzierungsanteile steigen aktuell erneut stark an.

Daher verlangt die Motion im Sinne des Verursacherprinzips eine Ausweitung der Rückerstattung von Umweltabgaben, um die Prämienlast zu reduzieren. Bisher werden die CO2-Abgaben auf fossilen Brennstoffen zu zwei Dritteln und der Ertrag aus den VOC-Abgaben vollumfänglich an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Diese Mechanismen sollen ergänzt werden mit zweckgebundenen Anteilen aus Treibstoff- und MfZ-Erträgen sowie aus Abgaben auf Pestiziden und weiteren Chemikalien, welche die Gesundheit belasten können. Die Abgabe soll entweder beim Import oder, bei inländischer Produktion, bei der Inverkehrbringung fällig werden. Zu belasten ist weiter der Ausstoss von giftigen Chemikalien an die Umwelt, die nach Erhitzungs- und Verbrennungsprozessen entstehen, namentlich bei Zementwerken und Kehrichtverbrenungsanlagen.

Als Zielgrösse sollen die Umweltabgaben 5-10 Prozent der Grundversicherungsprämien ersetzen. Der Gesamtumfang der Grundversicherungsprämien betrug 2021 36,3 Milliarden Franken (BAG-News, 27.09.2022).

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Für den Bundesrat haben Massnahmen zur Kostendämpfung von Krankenkassenprämien hohe Priorität. Um das Kostenwachstum im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu bremsen, setzt der Bundesrat bereits ein Kostendämpfungsprogramm basierend auf einem Expertenbericht um (siehe www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Kostendämpfung). Zudem prüft er fortlaufend neue Massnahmen. Die Einnahmen aus dem Verkehr sind bereits weitgehend zweckgebunden (u.a. für Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds NAF, Spezialfinanzierung Strassenverkehr SFSV und Bahninfrastrukturfonds BIF). Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) muss gemäss Artikel 85 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV, SR 101) für die Kosten verwendet werden, die im Zusammenang mit dem Landverkehr stehen. Die Erträge aus dem Mineralölsteuerzuschlag, der Autobahnvignette, der Automobilsteuer und der Mineralölsteuer sowie aus der geplanten Abgabe für Elektrofahrzeuge sind ebenfalls gemäss Artikel 86 Absatz 2 BV ganz oder teilweise zweckgebunden. Abweichungen von diesen Zweckbindungen bedürfen einer Verfassungsänderung.Um den Eintrag von Chemikalien und Luftschadstoffen in die Umwelt zu vermindern, wird das Inverkehrbringen dieser Stoffe oder der Produkte mit diesen Stoffen eingeschränkt. Die Emissionen werden über Grenzwerte für den Ausstoss (wie z. B. bei Schadstoff-Emissionen aus Zementwerken oder KVA) geregelt. Es gibt auf dem Markt etwa 100 000 verschiedene Stoffe. Die Bemessung einer Lenkungsabgabe und der Vollzug wären entsprechend komplex und schwer umsetzbar.Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Verteilung der bestehenden CO2- und VOC-Lenkungsabgaben an die Bevölkerung durch einen Abzug bei den Krankenkassenprämien nicht zum Ziel hat, die Krankenkassenprämien zu subventionieren. Sie ist lediglich ein Weg, die Erträge von Lenkunsabgaben gleichmässig und effizient an die gesamte Bevölkerung zurückzugeben. Aus Sicht des Bundesrates sind weder zusätzliche Abgaben noch neue Zweckbindungen der vom Bund erhobenen Steuern für die Mitfinanzierung zur Behandlung von Krankheiten angezeigt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.