Wiederherstellung des durchgehenden Personenverkehrs auf der Bahnstrecke Winterthur-Basel sowie Ausbau des Personen- und Güterverkehrs
23.3999 · Motion · 2023-09-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, so schnell wie möglich, spätestens jedoch im Rahmen von Bahn 2050, die Bahnstrecke von Basel via Koblenz und Bülach nach Winterthur für den Personen- und Güterverkehr auszubauen.
Begründung
Seit 1992 wird die Bahnstrecke Winterthur-Basel für den Güterverkehr und nur mehr auf Teilstrecken für den Personenverkehr genutzt. Zwischen Koblenz und Laufenburg ist letzterer eingestellt. Mit einem Ausbau der Strecke sollen die «Eilzüge» zwischen Basel und Winterthur wieder etabliert werden, zwei Grossstädte in attraktiver Fahrzeit miteinander verbunden, wichtige regionale Zentren ans Fernverkehrsnetz angeschlossen und mittels neuen S-Bahnen das Regionalverkehrsangebot verbessert. Die von der Aargauer Regierung geförderten Entwicklung des Gewerbe- und Industrie-Parks Sisslerfeld mit Tausenden von Arbeitsplätzen machen eine Aufwertung des Personenverkehrsangebotes unumgänglich. Ebenso dient dies dem Zürcher Unterland als aufstrebendes Wohn-und Arbeitsgebiet, so wie den Aargauischen Regionen entlang des Rheins samt dem touristischen Potential.
Mit sehr verhältnismässigem Aufwand, im Speziellen im Vergleich zu anderen Ausbauschritten, lässt sich ein bedeutender Gewinn erreichen und auf der Strecke wieder eine Interregio-Verbindung mit Stundentakt etablieren. Gemäss der von der Aarg. Regierung in Auftrag gegebenen Studie (SMA und Partner AG, Zürich) wird mit Investitionskosten von 242 Mio. (+/-50%) und jährlichen Betriebskosten von 30 Mio gerechnet. Siehe dazu auch Bachelorarbeit Angliker, Helg an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, ausgezeichnet mit "Prix Littra").
Die Güterzüge zwischen Basel und der Ostschweiz profitieren von der Beseitigung des heute bestehenden Richtungsausschlusses zwischen Stein und Eglisau, fahren häufiger und halten weniger, womit Energie und Zeit gespart werden. Mit mehr direkten Güterzügen dem Rhein entlang werden nicht nur die Verkehrswege um Zürich, sondern auch Ortschaften wie Brugg, Turgi, Baden und Wettingen von der Durchfahrt von Güterzügen entlastet. Der Containerterminal in Rekingen wird besser angebunden.
Die Investition ist ein Beitrag zur notwendigen Resilienz der Verkehrsinfrastrukturen (Redundanz) zu sehen. Mit einer leistungsfähigen Strecke dem Rhein entlang steht eine Umfahrung des Grossraums Zürich zur Verfügung. Sie soll Teil einer Gesamtvision sein (Motion 22.4258 Verkehrskreuz Schweiz).
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Angebots- und Infratrukturplanung ist ein gemäss Eisenbahngesetz (Art. 48a ff.; SR 742.101) geregelter Prozess, in welchem die Kantone als Besteller des Regionalverkehrs, die SBB als Betreiberin des Fernverkehrs und die Güterverkehrsbranche ihre Angebotsziele eingeben. Diese werden durch das BAV geprüft, bewertet, priorisiert und zu einem schweizweiten Angebotskonzept mit abgestimmten Reiseketten und durchgehenden Gütertrassen zusammengefügt. Dieses Angebotskonzept wird im Rahmen der Ausbauschritte der Bahninfrastruktur durch das Eidgenössische Parlament beschlossen.
In der Erarbeitung des Ausbauschrittes 2035 wurde von keinem der Planungspartner eine entsprechende Personenverkehrsverbindung Winterthur–Koblenz–Basel als Ziel eingegeben. In diesem Zusammenhang ist auch von der abgelehnten kantonalen Volksabstimmung zur Taktverdichtung der S-Bahn zwischen Stein-Säckingen und Laufenburg Kenntnis zu nehmen. Diese hätte schienenseitig eine bessere Erschliessung des erwähnten Sisslerfeldes ermöglicht. Sollten die betroffenen Kantone trotz aargauischem Volksentscheid am Ausbau dieser Strecke festhalten, können sie im Rahmen des Planungsprozesses im Hinblick auf die Botschaft 2030 zum Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP) dieses Angebotsziel zur Beurteilung eingeben.
Das heutige Angebot sieht für den Güterverkehr zwischen Stein-Säckingen und Eglisau zwei Trassen pro Stunde in einer Fahrrichtung oder eine Trasse pro Stunde und Fahrrichtung vor. Eine Ausweitung der Kapazitäten im Güter- und im Fernverkehr kann ebenfalls im Rahmen des Planungsprozesses im Hinblick auf die Botschaft 2030 zum Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP) angegangen werden. Dabei ist zu beachten, dass für Kapazitätserweiterungen im Fern- und Güterverkehr umfassende Betrachtungen des Schienenetzes notwendig sind. Denn nur durchgängige Trassen, welche die relevanten Zentren (Personenverkehr) und Umschlags- und Verladeanlagen (Güterverkehr) verbinden, können im dicht befahrenen Netz auch den erwünschten Nutzen bringen.