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23.4008 · Postulat · 2023-09-18

Justiz- und Polizeidepartement

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Schaffung einer Regelung für Kronzeuginnen und Kronzeugen der Mafia zu prüfen. Der Bericht soll insbesondere folgende Elemente beinhalten:
- einen Überblick über die geltenden Normen zur Strafmilderung beziehungsweise. zum Zeugenschutz und zum Schutz von Angeklagten, die mit den Justizbehörden zusammenarbeiten;
- eine Analyse der in Frage kommenden Fälle;
- einen Vergleich der von anderen Ländern gewählten Lösungen (insbesondere Italien);
- eine Beurteilung, wie nützlich die Aufnahme einer Regelung für Kronzeuginnen und Kronzeugen der Mafia in die geltende Gesetzgebung sein könnte.

Begründung

Für das Ziel einer wirksamen Bekämpfung der Mafia bildet die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden sicher den wichtigsten Pfeiler der Ermittlungstätigkeit. Dennoch können auch neue rechtliche Instrumente auf nationaler Ebene zu diesem Ziel beitragen.

In diesem Sinn hat Bundesanwalt Stefan Blättler in einem Interview mit dem Tagesanzeiger vom 23. Juni 2023 erneut die Notwendigkeit, auch in der Schweiz eine Regelung für Kronzeuginnen und Kronzeugen der Mafia einzuführen, zur Diskussion gestellt. Diese Regelung solle sich am Modell anderer Länder orientieren. Sie ist insofern nötig, als die organisierte Kriminalität in der Schweiz immer mehr an Boden gewinnt. Deshalb ist es erforderlich, dass die Bundesanwaltschaft über ein zusätzliches effizientes und nützliches rechtliches Instrument im Kampf gegen die organisierte Kriminalität verfügt.

In Italien, einem Land, in dem die organisierte Kriminalität historisch gesehen eine starke Präsenz hat, wurde schon 1991 eine Regelung für Kronzeuginnen und Kronzeugen der Mafia eingeführt, dies auf Anregung des Antimafia-Richters Giovanni Falcone. Dieser hatte erkannt, wie wichtig ein solches Instrument für die Strafverfolgungsbehörden ist. Die Regelung, die über die Jahre auch einige Male angepasst, aber nie grundlegend geändert wurde, ist nach wie vor in Kraft und wird als eines der wichtigsten Instrumente im Kampf gegen die Mafia angesehen. Vor diesem Hintergrund muss daher geprüft werden, ob die geltende Gesetzgebung nicht mit einer Regelung für Kronzeuginnen und Kronzeugen der Mafia ergänzt werden sollte.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Das Parlament und der Bundesrat haben sich in der jüngeren Vergangenheit mehrmals mit der Thematik einer Kronzeugenregelung befasst. So im Rahmen der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts (05.092) und bei den Beratungen der Motionen 16.3735 (Janiak. Einführung einer Kronzeugenregelung) und 17.3264 (RK-N. Ausweitung der sogenannten kleinen Kronzeugenregelung auf Mitglieder terroristischer Organisationen), welche in der Vorlage über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie über die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität umgesetzt wurde. Diese Vorlage ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten (AS 2021 360); entsprechende Erfahrungen mit dieser ausgeweiteten kleinen Kronzeugenregelung sind nun zu sammeln.Der Bundesrat und das Parlament haben die Einführung einer Regelung, wonach eine beschuldigte Person, die gleichzeitig geständige Täterin und Informantin ist und für ihre Informationen mit Straffreiheit belohnt wird, stets abgelehnt. Die angestellten rechtlichen Überlegungen haben nach wie vor Gültigkeit:So würde eine Kronzeugenregelung den Grundgedanken der Rechtsgleichheit und des Schuldstrafrechts zuwiderlaufen. Es wäre vor diesen Prinzipien nicht zu rechtfertigen, jemanden mit Straffreiheit zu belohnen, obschon er selber schwerste Delikte begangen hat und dies auch gesteht, nur weil er den Strafverfolgungsbehörden Informationen liefert. Das reuige Mitglied der Mafia würde gegenüber einem «normalen» geständigen Täter massiv bevorzugt behandelt. Die Mitarbeit im ersten Szenario führte zu Straflosigkeit, während das Geständnis im zweiten Fall lediglich im Rahmen der Strafzumessung Berücksichtigung fände.Eine Kronzeugenregelung würde auch das Risiko der Irreführung der Justiz erhöhen: So fragt sich, wie sich erkennen lässt, ob die in Aussicht gestellten Informationen tatsächlich wahre Tatsachen wiedergeben. Es liesse sich der Bevölkerung und vor allem auch den Opfern von Delikten der Mafia nicht vermitteln, dass gerade solche Täter durch kooperatives Verhalten straffrei ausgehen können, die selber schwerste Delikte (z.B. Morde; Menschenhandel, Förderung der Prostitution, schwere Betäubungsmitteldelikte) begangen oder angeordnet haben.Letztlich käme es einer Kapitulation unseres Staates vor der Mafia gleich, wenn er sich Informationen durch Zusicherung von Straffreiheit genau jener Personen erkaufen müsste, die er eigentlich einer gerichtlichen und gerechten Beurteilung zuführen sollte. Schliesslich erscheint dem Bundesrat auch der Blick nach Italien für die Beurteilung nicht zielführend, ob auch in der Schweiz eine Kronzeugenregelung eingeführt werden soll. Zu stark unterscheiden sich Entstehung, sozioökonomische Bedingungen und politische Verhältnisse, aus beziehungsweise unter denen sich die Mafia in unserem südlichen Nachbarland entwickelte und heute bewegt, von jenen in der Schweiz. Der Bundesrat erkennt daher keinen Anlass, die Frage einer Einführung einer Kronzeugenregelung in das schweizerische Recht vertieft zu prüfen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.