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23.4030 · Interpellation · 2023-09-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In Hinblick auf eine Solaroffensive auf den bestehenden landwirtschaftlichen Güterwegen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:

  1. Unterstützt der Bundesrat die Idee, schweizweit bestehende Wege grossflächig und schnell in Solarradwege umzuwandeln?

  2. Unter welchen Bedingungen könnten nach dem geltenden Recht in einer Landwirtschaftszone auf schon bestehenden landwirtschaftlichen Güterwegen Solarradwege errichtet werden?

  3. Inwiefern ändern die Revision des Raumplanungsgesetzes (18.077) und die grosse Revision des Energierechts (21.047), die zurzeit in den Räten diskutiert werden, die Rahmenbedingungen in Bezug auf die Errichtung von solchen Solarradwegen in einer Landwirtschaftszone?

  4. Wie könnten der Bund oder die Kantone beschleunigte Bewilligungsverfahren für solche Projekte umsetzen? Wäre eine Gesetzesreform ähnlich wie bei der Solaroffensive «Solarexpress» nötig?

Begründung

Die Stromproduktion durch Solarenergie birgt ein grosses Potenzial. Auch die Landwirtschaft könnte profitieren, und zwar wenn auf bestehenden landwirtschaftlichen Güterwegen (Meliorationswege, Feldwege usw.) und kleinen Gemeindestrassen Solarradwege errichtet würden. Bestehende und schon versiegelte Flächen würden mit Solaranlagen überdeckt, die ausserdem auf den Radwegen Schatten spenden würden. Hecken, Sträucher usw., die die Biodiversität fördern, könnten einfach entlang der Radwege gepflanzt werden. Viele nordische Länder setzen diese Idee schon um. Das Unternehmen Services industriels de Genève hat übrigens erst vor Kurzem in Satigny den ersten Solarradweg der Schweiz eingeweiht.

Laut kürzlich veröffentlichten Berechnungen des Unternehmens Impact Living und der Solargenossenschaft Newatts gibt es in der Schweiz etwa 65 000 km an solchen Wegen und wenn 2000 km davon so gestaltet würden, würde das eine zusätzliche Stromproduktion von etwa zwei TWh ermöglichen. In Kombination mit gezielten Massnahmen (Installation von Wärmepumpen, Elektrotraktoren in der Landwirtschaft usw.) könnte eine solche Produktion den Strombedarf der Landwirtschaft vollständig decken.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Idee, bestehende landwirtschaftliche Güterwege und kleine Gemeindestrassen dort, wo dies sinnvoll ist, mit Photovoltaikanlagen zu überdecken und dies zur Beschattung des Langsamverkehrs darunter zu nutzen (nachfolgend Solarwege genannt), ist grundsätzlich interessant. Aus Sicht des Bundesrates können solche Anlagen einer von vielen Bausteinen sein, um möglichst rasch die nötigen neuen Produktionskapazitäten für erneuerbare Energien installieren zu können.. 2. Der auf Gesetzesstufe massgebliche Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) erlaubt es, auf veränderte Rahmenbedingungen mit einer veränderten Bewilligungspraxis zu reagieren. Mit der Revision vom 3. Juni 2022 der Raum­pla­nungs­ver­ord­nung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) hat der Bundesrat in diesem Sinn eine grosszügigere Bewilligungspraxis eingeleitet. Artikel 32c RPV enthält eine beispielhafte Aufzählung und macht klar, dass die Interessenabwägung und eine allfällige Planungspflicht vorbehalten bleiben. Die – primär kantonalen – Entscheidbehörden sind daran, eine Praxis dazu zu entwickeln. Der Bundesrat geht davon aus, dass sinnvolle Projekte für Solarwege bereits nach geltendem Recht zumeist bewilligungsfähig sind. 3. Gemäss Artikel 24bis des «Mantelerlasses» sind Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen und ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen standortgebunden, wenn sie: - in wenig empfindlichen Gebieten oder in Gebieten, die bereits durch Bauten und Anlagen vorbelastet sind, vorgesehen sind; und - der Aufwand für die Erschliessung der betroffenen Grundstücke für den Anschluss der Anlagen an das Stromnetz in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung der Anlage steht. Vorbehalten bleiben die Planungspflicht und eine umfassende Interessenabwägung. Dies wird dazu führen, dass gute Projekte für Solarwege in unempfindlichen oder vorbelasteten Gebieten in aller Regel raumplanungsrechtlich bewilligungsfähig sein werden. Massnahmen zur Förderung der Biodiversität (Bepflanzungen) können bei der Interessenabwägung positiv berücksichtigt werden. 4. Derzeit ist die Beratung der Änderung des Energiegesetzes («Beschleunigungserlass») in Gang. Auf Verordnungsstufe ist die Erarbeitung der Vollzugsbestimmungen zu RPG 2 und zum Mantelerlass angelaufen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass nach den jüngsten Gesetzgebungsarbeiten das Schwergewicht nun auf den Vollzug zu legen ist. Der raumplanungsrechtliche Rahmen des Bundes ermöglicht die Realisierung von sinnvollen Projekten für Solarwege.